vorweg -> zur Erinnerung
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brandaktuell: aufgelesen -> Nach dem Willen von diverser Jobcenter und deren Mitarbeiter, darf es Weihnachten für Hartz IV – Bezieher nicht geben! (FHP)
vorhang auf!
Zu Weihnachten wird sanktioniert
Wockelmann
Am 07.12.2017 suchte uns ein Mann in der Beratung auf, dem das Jobcenter Märkischer Kreis die existenzsichernden Leistungen mit fadenscheinigen Gründen um 60 % oder 245,40 € gekürzt hatte. 163,60 € bleiben ihm nun zum Überleben. Drei Monate lang. Für Dezember, Januar und Februar. Und ein paar Lebensmittelgutscheine.
Aber der Geschundene teilte uns mit, dass seine Sachbearbeiterin ihn weggeschickt hatte, als er Anfang Dezember allein im Jobcenter wegen der Gutscheine vorsprach. Sie vertröstete ihn auf einen Termin am 18.12. Er kam zu aufRECHT e.V. Am 11. begleitete ich ihn als Beistand zum Jobcenter. Seine zuständige Sachbearbeiterin fehlte. Die Vertretung half nach anfänglichem Zögern aus. Mit 6 Gutscheinen á 10,00 € darf er sich nun an irgendeiner Discounterkasse den Blicken der Kunden aussetzen.
Ich bin sicher, dass sich auch diese Sanktion wieder einmal als rechtswidrig herausstellen wird. Er wird einen neuen Bescheid bekommen. Er wird eine Nachzahlung bekommen. Aber bis zur Entscheidung des Sozialgerichts können zwei oder drei Jahre vergehen. Den Jobcentermitarbeitern kann das egal sein. Sie bekommen – anstelle einer Kürzung – Weihnachtsgeld.
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http://www.huffingtonpost.de/entry/hartz-iv-weihnachten-jobcenter_de_5a3e3314e4b06d1621b492b7
„Es war einmal ein Weihnachtsfest,
da waren Kinder auf den Straßen,
die waren hungrig und durchnässt,
und sahen zu wie andere aßen.“
oh du empathielose „christliche weihnachtszeit..
Einsortiert unter:AGENDA 2010, AKTUELLES, Deutschland Tagged: Hartz IV-Sanktionen
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Quelle: via @Mantovan, December 24, 2017 at 05:13AM
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