Neben dem Regelsatz haben Hartz 4 Bezieher einen Anspruch gegen das Jobcenter auf Übernahme der Miet- und Heizkosten – soweit sie angemessen sind. Das bedeutet, dass das Jobcenter die Kaltmiete, die Nebenkosten und die Heizkosten übernimmt. Voraussetzung dabei ist jedoch immer, dass sich die Miet- und Heizkosten in einem angemessenen Rahmen bewegen. Angemessenheit Was bedeutet […]
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @Sozialhilfe24.de, December 02, 2017 at 07:52PM