Mittwoch, 31. Mai 2017

CH: Obdachloser sollen innert zwei Tagen komplexe Beschwerdeschriften einreichen

Thema heute: Wer sich nicht sputet, und sich im Wald sofort hinter den solarbetriebenen Computer setzt, dem seine Beschwerde wird in den Mülleimer geworfen. So will es offenbar das Gesetz?

Aktuelle Korrespondenz
- Rückzug Rechsvorschlag Nr. 9999999 (b26026)
- Stellungnahme Fritz Müller99 (b26027)
- Stellungnahme behandelnde Klinik (b26028)
- Fritz Müller99 fragt bei der Gemeinde Bern nach (b26029)
- Stellungnahme der Gemeinde Bern (b26030)
- Verfügung anstelle einer Mahnung, UNIBe (b26031)
- Meldung/Einsprache Fritz Müller99 (b26032)
- Verfügung Rekurskommission (b26033)
- Die Eingabe b26032 wird verbessert (b26034dieses Schreiben)

Ohne weiteren Kommentar:

Herzlichst


Anita

PS: Wenn Sie diesem Beitrag ein «Like» geben, dann finden sie nicht den Vorgang der „Ausgrenzung“ und die „(Behörden-) Willkür“ gut, sondern dass Menschen die Erinnerung an die stigmatisierten Opfer einer asozialen Politik wach halten.

++ EwuS•wngi ++

(Ein weiteres unnötiges Schreiben, welches nicht gemeinschaftsdienlich ist)

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Permalink b26034

Absender (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern


Empfänger (n____@rekom.unibe.ch)
Rekurskommission UniBE
N___
Hochschulstrasse 6
3012 Bern

Als Beweismittel per Mail an
Cc: z__@fin.unibe.ch, l____@jgk.be.ch; m___@justice.be.ch; g___@bern.ch; s____@justice.be.ch; l___@bger.admin.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz


Bern, 30. Mai 2017



Verbesserten Beschwerde gem. Verfügung vom 18. Mai 2017

Meldung/Einsprache gegen die Verfügung UNIBe vom 26.04.2017 (v2.0)


Sehr geehrte/r N___

1) Gegen die Verfügung (b26031) der Patient, nachfolgend Beschwerdeführer, BF genannt, Einsprache erhebt.

Anfechtungsgegenstand
2) Unter Berücksichtigung von Ziff. 10, die Weigerung Kostenübername von Krankheitskosten durch die Einwohnergemeinde Bern, nachfolgend EG Bern genannt.

Beweismittel
Rückzug Rechsvorschlag b26026
Stellungnahme BF b26027
Weitere Beweismittel
Stellungnahme behandelnde Klinik b26028
Stellungnahme BF b26029
Stellungnahme EG Bern b26030


Begründung
3) Aus der Stellungnahme EG Bern vom 03.03.2017 (b26030) herausgeht, dass der BF offenbar nicht 100% sanktioniert sein soll und damit geltendes Recht zu umgehen versucht (Ziff. 13).

Der BF belegen kann, dass bis dato von der EG Bern und verfügenden Behörden weder eine schriftliche Bestätigung vorliegt, ..
..dass der BF nicht mehr sanktioniert sei, noch
..bis wann der BF von der EG Bern zu sanktionieren sei.

Beweismittel
Serie – aus der online Dokumentation b260xx


4) Daraus resultiert unmittelbar; ..
..der BF seit 1368 Tagen von der EG Bern zu 100% sanktioniert ist (Stand 30.05.2017), wie die EG Bern ihre Dossiers führt dem BF egal ist – unbeteiligte Dritte wie die Ziegler Fonds Stiftung verpflichten zu wollen allfällige Kosten zu übernehmen der Rechtstaatlichkeit widerspricht.


Verbesserte Eingabe
5) Zu b26033.A bis b26033.D – die Eingabe keiner Verbesserung bedarf.

6) Zu b26033.E bis b26033.F – die Eingabe insofern verbessert worden ist, indem der BF diese Eingabe eigenhändig signiert (zweifach).

7) Zu b26033.G und b26033.I – der BF rügt, dass sich sehr wohl Leistungserbringer wie Dritte an den rechtskräftigen Urteilen zu orientieren haben (Ziff. 10).

8) Zu b26033.H – gerügt wird, dass der von der Beschwerdegegnerin genannte "Anfechtungsgegenstand" zu eng umschrieben wird. Die BF Begründung umfasst das komplette Dossier aus b260xx und nicht nur Teile daraus.

Beweismittel
Dossier abrufbar unter tapschweiz.blogspot.ch, b260xx

9) Zu b26033.K – der BF sich klar ausgedrückt hat, dass die Behandlungskosten zu deckeln sind. „Indes von wem“, dies u.a. "Anfechtungsgegenstand" dieser Eingabe ist.

10) Zu b26033.L bis b26033.M – der BF nachweislich mittellos ist, ihm in dieser Angelegenheit eine Verbeiständung zusteht, welche eine weitere, nachgebesserte Eingabe (v3.0) nachreicht. Der BF ganz offensichtlich mit dem „Vorgang“ überfordert erscheint – er sich in rechtlichen Belangen nicht auskennt – er nicht einmal weiss, wie er gültiges Recht einzufordern hat. (b26007, 200 15 975 SH b26012, ECHR-LGer11.00R Nr. 26670/16, Serie b260xx).

11) Zu b26033.N – der BF als Obdachloser auf’s äusserste rügt, dass die verfügende Behörde eine „kurze Nachfrist“ – unter erschwerten Bedingungen – diesen Vorgang als rechtens erachtet und sich dabei auf Art. 33 Abs. 1 VRPG bezieht.


Abschliessende Überlegungen
12) Der Entzug existenzsichernder Mittel ist eine Sanktion, die im Rahmen des Schweizerischen Sanktionssystems des Strafgesetzbuches niemals zulässig sein könnte. Sanktionen des Strafrechts zielen stets auch auf Resozialisierung und damit auf (Re-)Integration in die Gesellschaft. Die Sanktionen des Strafrechtes entziehen dem Delinquenten bzw. der Delinquentin niemals die zur Existenzsicherung erforderlichen Mittel. Art. 1 Abs. 1 GG verbietet selbst bei schwersten Verbrechen eine Strafe, die den Täter aus der Rechtsgemeinschaft ausschlösse. Wenn eine solche Sanktion sogar im Fall eines schweren Verbrechens verfassungswidrig wäre, dann kann sie im vorliegenden Fall unter keinem denkbaren Gesichtspunkt als verhältnismässig gelten.

13) Die entsprechenden Urteile (kantonal, BGer und EGMR) liegen vor. Die Weisung der Gemeinde Stadt Bern im Wortlaut;
"(..) in der Gemeinde Stadt Bern lebende obdachlose SchweizerInnen, Nothilfebeziehende oder Nothilfeantragstellende SchweizerInnen mit positiv/negativem Bescheid (..) können sich immer am Morgen (Montag bis Freitag) zwischen 7.45 und 8.45 im Inselspital in der Zahnklinik melden (..) kann jede Person ohne Termin erscheinen, Notfallbehandlungen werden dann gleich durchgeführt (..) dies ohne vorherige Kostengutsprache. Im Anschluss an die Notfallbehandlung kann für den Patienten ein Kostenvoranschlag für eine weitere Behandlung erstellt werden (..) erhalten Sie ein Kostengutsprache für die Notfallzahnbehandlung und Nachbehandlung via G___. Kontakt: Soziale Dienste Bern, G___, Schwarztorstrasse 71, 3007 Bern, g___@bern.ch."
Der BF nachweislich mehrmals eine Kostengutsprache schriftlich eingefordert hat.

Beweismittel
Zitat » tapschweiz.blogspot.ch/2015/05/b25050.html (abgerufen am 30.05.2017)


Anträge
14) Das Dossier aus der ersten Eingabe beizuziehen ist – es gelten die Anträge aus der ersten Eingabe (b26032).

15) Die Urteile gesetzeskonform anzuwenden (vgl. Ziff. 13).

16) Aufgrund der Herleitungen ausschliesslich die EG Bern zu einer Kostengutsprache zu verpflichten ist.

17) In korrekter Umsetzung des Urteils es sich im gesamtkontext gesehen um Milliarden Beträge handelt, zukünftig die Kassen der Gemeinden stark belastet werden – die EG Bern sich dieser Situation natürlich vollkommen bewusst ist. Öffentliches Interesse tangiert. Ggf. die Leistungserbringerin als Mittäterin und Mittwisserin je nach Ausgangslage angeklagt werden könnte. Der BF gegenüber beiden Parteien rechtliche Schritte vorbehält.

Beweismittel
Chronologisch geordnete Akten abrufbar unter » tapschweiz.blogspot.ch

18) Der EG Bern eine erneute Stellungnahme mit Ansetzung einer Frist zu geben – ihr entsprechend Akteneinsicht für relevante Textstellen einzuräumen sei.

19) Der BF gem. Ziff. 10 in dieser Angelegenheit zu verbeiständen sei.

20) Weitere Anträge vorbehalten bleiben.

21) Der BF mittellos ist, er mit der „kurzen Frist“ von der verfügenden Behörde wiederholt genötigt wird, sich illegal Geld zu beschaffen, damit er sich die Einschreibegebühr für vorliegendes Schreiben leisten kann (Ziff. 11).

22) Dem BF eine Eingangsbestätigung auszustellen sei aus der hervorgeht, welche Akten der Rekurskommission UniBE zugestellt worden sind.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Nachzulesen unter » tapschweiz.blogspot.ch/2017/05/b26034.html

Ich bitte um Kenntnisnahme.

Stets gerne mit Überflüssigem beschäftigt – freundliche Grüsse.

Bern, 30. Mai 2017



Anita Zerk, i.A. Fritz Müller99



Fritz Müller99
(Notfallpatient, BF)

1 Exemplar

Als Mailkopie an n____@rekom.unibe.ch

Als E-Mail anonymisiert an Pressestellen und Politiker in der Schweiz

Zweifach
Beilagen erwähnt

Die Korrespondenzadresse für diesen Case mit Nummer b26034 ist der BF, Fritz Müller99 – aufgrund seiner Mittel- und Obdachlosigkeit teils legitimiert durch Anita Zerk – der Sanktionierte sich u.a. Druckkosten, Portokosten usf. nicht leisten kann. Die Zustelladresse (Absender) behält bis auf Weiteres seine Gültigkeit. Der Briefkasten an der Nirgendwostrasse 99 in 9999 Bern wird weiterhin geleert.


Weg mit #agenda2010 und #tapschweiz

Quelle: via @TAP Schweiz, May 31, 2017 at 04:00PM

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Dienstag, 30. Mai 2017

CH: Die Zahnarztrechnung

Thema heute: wenn Beschwerden von Laien fehlerhaft eingereicht werden – wie kann es anders sein – werden diese zurückgewiesen. Fritz Müller99 zur Nachbesserung „innert kurzer Frist“ genötigt wird.

Aktuelle Korrespondenz
- Rückzug Rechsvorschlag Nr. 9999999 (b26026)
- Stellungnahme Fritz Müller99 (b26027)
- Stellungnahme behandelnde Klinik (b26028)
- Fritz Müller99 fragt bei der Gemeinde Bern nach (b26029)
- Stellungnahme der Gemeinde Bern (b26030)
- Verfügung anstelle einer Mahnung, UNIBe (b26031)
- Meldung/Einsprache Fritz Müller99 (b26032)
- Verfügung Rekurskommission (b26033, dieses Schreiben)
- Die Eingabe b26032 wird verbessert (b26034)

Ohne weiteren Kommentar:

Herzlichst


Anita

PS: Wenn Sie diesem Beitrag ein «Like» geben, dann finden sie nicht den Vorgang der „Ausgrenzung“ und die „(Behörden-) Willkür“ gut, sondern dass Menschen die Erinnerung an die stigmatisierten Opfer einer asozialen Politik wach halten.

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(Ein weiteres unnötiges Schreiben, welches nicht gemeinschaftsdienlich ist)

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Permalink b26033

Absender (n____@rekom.unibe.ch)
Rekurskommission UniBE, S___, Hochschulstrasse 6, 3012 Bern


Empfänger (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
EINSCHREIBEN
Fritz Müller99
Nirgendwostrasse 99
CH-9999 Bern, BE

Als Beweismittel per Mail an
Cc: s____@justice.be.ch; l____@jgk.be.ch; g__@bern.ch; m___@justice.be.ch; g____@justice.be.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz


Bern, 18. Mai 2017



Verfügung

in der Beschwerdesache

Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern
Beschwerdeführer
gegen

Zahnmedizinische Kliniken der Universität Bern (ZMK). h.d. S___, Freiburgstrasse 7, 3010 Bern
Vorinstanz

betreffend Behandlungsgebühr;
Verfügung vom 26. April 2017 betreffend Rechnung Nr. 9999-R9999999 vom 3. August 2016.


In Erwägung

[A] dass der Beschwerdeführer mit E-Mail vom 15. Mai 2017 an die Rekurskommission der Universität Bern Meldung/Einsprache gegen die Verfügung vom 26. April 2017 betreffend Rechnung Nr. 9999-R9999999 vom 3. August 2016 der Klinik für Zahnerhaltung, Zahnmedizinische Kliniken der Medizinischen Fakultät der Universität Bern erhoben hat;

[B] dass gegen Verfügungen der Organe der Fakultäten und der weiteren Organisationseinheiten der Universität Bern Beschwerde bei der Rekurskommission der Universität Bern erhoben werden kann (Art. 76 Abs. 1 UniG [B.1]);
B.1 | Gesetz vom 5. September 1999 über die Universität (UniG; BSG 436 II).

[C] dass der Präsident schriftlich den Empfang der Beschwerde bestätigt (Art. 11 Abs. 1 Reglement [C.1]);
C.1 | Reglement vom 3. November 1998 über die Rekurskommission der Universität Bern (nachfolgend: Reglement).

[D] dass auf das Verfahren vor der Rekurskommission die Bestimmungen des VRPG [D.1] anwendbar sind, sofern das UniG keine abweichenden Regelungen enthält (Art. 75 UniG);
D.1 | Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG: 8SG 155.21).

[E] dass die Beschwerde unter anderem einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten muss und greifbare Beweismittel – insbesondere die angefochtene Verfügung – beizulegen sind (Art. 32 Abs. 2 VRPG):

[F] dass aufgrund fehlender oder leicht manipulierbarer Unterschrift Eingaben per E-Mail oder Fax nicht statthaft sind (MARKUS MÜLLER, Bernische Verwaltungsrechtspflege, 2. Aufl., Bern 2011, S. 81) und der Bestätigung durch eine Originalunterschrift bedürfen (Pra 81/1992 5.89 f):

[G] dass die Vorinstanz mit Verfügung vom 26. April 2017 vom Beschwerdeführer die Kosten für eine zahnmedizinische Behandlung einfordert;

[H] dass der Beschwerdeführer in seiner Eingabe ausführt, "Anfechtungsgegenstand" sei die Weigerung der Kostenübernahme von Krankheitskosten durch die Einwohnergemeinde Bern und beantragt, die Einwohnergemeinde Bern sei zu einer Kostengutsprache zu verpflichten. Zur Begründung führt er aus ..
..„dass bis dato von der Einwohnergemeinde Bern und verfügenden Behörden weder eine schriftliche Bestätigung vorliegt, dass der Beschwerdeführer nicht mehr sanktioniert sei, noch bis wann der Beschwerdeführer von der Einwohnergemeinde Bern zu sanktionieren sei";
[I] dass die Regelung des Verhältnisses zwischen dem Beschwerdeführer und der Einwohnergemeinde Bern nicht Gegenstand der angefochtenen Verfügung bildet;

[K] dass aus der Eingabe vom 15. Mai 2017 nicht klar ersichtlich ist, inwiefern sich die Beschwerde gegen die Behandlungskosten in der Verfügung vom 26. April 2017 richtet;

[L] dass die Parteien sich verbeiständen und, soweit nicht persönliches Handeln oder Erscheinen nötig ist, aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen können (Art. 15 Abs. 1 VRPG);

[M] dass im vorliegenden Fall zur Prozessvertretung nur Anwältinnen und Anwälte zugelassen sind (Art. 15 Abs. 4 VRPG);

[N] dass die Rekurskommission unvollständige Beschwerden zur Verbesserung zurückweist (Art. 33 Abs. 1 VRPG) und dazu eine kurze Nachfrist ansetzt mit dem Hinweis darauf, dass die Eingabe als zurückgezogen gilt, wenn sie nicht innert Frist wieder eingereicht wird (Art. 33 Abs. 2 VRPG);


wird verfügt:

1. Die Rekurskommission der Universität Bern bestätigt den Eingang der Eingabe per E-Mail vom 15. Mai 2017.

2. Die Beschwerde wird zur Verbesserung zurückgewiesen. Dem Beschwerdeführer wird zur Einreichung der verbesserten Beschwerde (in zwei Exemplaren) eine Frist bis Mittwoch, 31. Mai 2017 angesetzt. Er hat innert dieser Frist die Beschwerde mit seiner Originalunterschrift auf dem Postweg bei der Rekurskommission einzureichen und zu begründen, inwiefern sich die Beschwerde gegen die Verfügung vorn 26. April 2017 richtet. Wird die verbesserte Beschwerdeeingabe nicht innert dieser Frist wieder eingereicht, so gilt die Beschwerde als zurückgezogen.

3. Zu eröffnen:
- dem Beschwerdeführer (Einschreiben; Beilage: Merkblatt);
- Zahnmedizinische Klinik (A-Post. gegen Rückschein).

Nachzulesen unter » tapschweiz.blogspot.ch/2017/05/b26033.html (anonymisiert)

Bern, 18. Mai 2017

Rekurskommission der Universität Bern
N___


Weg mit #agenda2010 und #tapschweiz

Quelle: via @TAP Schweiz, May 30, 2017 at 10:00PM

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Der Blockwart lebt!

„Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant“.

Altglas ist kein Diebesgut

Am 16. Oktober 2016 angelte ein Ehepaar in München aus einem Altglascontainer mit Hilfe eines Greifarms 18 Glasflaschen. Das Paar, ein Rentner und seine Frau, die als Reinigungskraft arbeitet, wollte danach das Pfand für die Flaschen einlösen. Sie wurden jedoch von Anwohnern beobachtet, die sogleich die Polizei verständigten. Die Staatsanwaltschaft beantragte für das Paar Strafbefehle wegen Diebstahls beim Amtsgericht München.

ganzen beitrag lesen

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/strafbefehle-wegen-diebstahl-von-altglas-abgelehnt-15037947.html#GEPC;s2

 

kommentiert unterm beitrag

der Blockwart lebt – was für ein widerliches Gesindel, als wäre es nicht schlimm genug das sich ein Rentner und seine berufstätige Frau zum Flaschensammeln durchringen müssen, was muss in den Köpfen dieses Denunzianten-packs vor sich gehen? Angefangen vom Blockwart, der am Fenster sitzend, geifernd den Telefonhörer in die Hand nimmt um auch endlich mal was zu tun. Weiter mit den Polizisten, die den Anrufer nicht gleich am Telefon verbal zusammenfalten, er möge sich um seinen eigenen Kram kümmern. Bis hin zum Staatsanwalt, der, selbst wenn der komplette Pfandwert von 1,44€ zugrunde gelegt würde, sich in Grund und Boden schämen müsste.

ganz meine Meinung!

 

Kunst http://herr-zander.blogspot.de/2010/12/flaschensammler-in-berlin.html


Einsortiert unter:AGENDA 2010, AKTUELLES, Deutschland Tagged: Altglascontainer, armut, flaschensammler, RENTNER, Strafbefehl

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Mantovan, May 30, 2017 at 04:53PM

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Montag, 29. Mai 2017

Fotokunst für einen guten Zweck

Zum zweiten Mal verkauft Flo Peters in ihrer Galerie Fotos – und spendet den Erlös an Hinz&Kunzt. Die Eröffnung ist am Dienstag um 18 Uhr.  Die Ansage ist klar und eindeutig: „Es gibt schöne Fotos, es gibt keine verstörenden Bilder. Und ich glaube, es ist für jeden was dabei.“ Zwei Jahre ist es her, dass […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, May 29, 2017 at 03:51PM

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Die Juni-Ausgabe kommt am Mittwoch

Die neue Ausgabe könnt ihr bei uns ab Mittwoch, dem 31. Mai, holen. Wir sammeln die Ausweise ab 7.30 Uhr ein, die Zeitungsausgabe beginnt um 9.30 Uhr.

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, May 29, 2017 at 03:04PM

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Können wir auch mal ohne Empörungshintergrund über Sozialleistungen diskutieren?

In der Schweiz existieren vorwiegend zwei Narrative, wenn es um BezügerInnen von Sozialleistungen geht: Zum einen das des «Betrügers»; darunter fällt nach Volksmeinung ungefähr alles vom BMW-fahrenden Sozialhifebezüger über Menschen mit nicht sichtbaren beweisbaren Behinderungen bis zum Studenten aus wohlhabenden Elternhaus, der von Prämienverbilligungen profitiert. Obwohl beispielsweise die Missbrauchsquote bei der Invalidenversicherung deutlich unter einem Prozent liegt, ist die Berichterstattung über «stossenden Fälle» in den Medien vorherrschend. Kein Wunder: So generiert man Klicks – und haufenweise wütende Leserkommentare.

Das zweite Narrativ ist das des armen Schluckers, der von seinem traurigen Schicksal berichten und tapfer in die Kamera (oder das Mikrofon) schluchzen darf, dass er mit den erhaltenen Sozialgeldern wirklich nur ganz ganz bescheiden lebt und jeden Rappen zweimal umdrehen muss. Das generiert dann auch wütende Leserkommentare («Den Aslylanten Flüchtlingen wirft man das Geld hinterher und für die armen Schweizer bleibt nichts!»)

Die Rundschau hat in ihrer letzten Ausgabe gleich beide Narrative auf einmal abgehandelt. Angekündigt wurde ein «Skandal»: 10 Millionäre würden in der Schweiz «Sozialgeld» beziehen. Das «Sozialgeld» (gemeint sind Ergänzungsleistungen), wurde im Tweet eines Rundschau-Reportes mal eben zur «Sozialhilfe»:

Und der Tages Anzeiger schrieb: «Reiche Rentner kassieren ab». Daraufhin tobte das obligate Empörungsstürmlein in den sozialen Medien bereits im Vorfeld der Ausstrahlung.

Zuerst wurde dann in der Sendung eine «gute» weil arme EL-Bezügerin – ohne eigenes Haus oder Million – vorgestellt, bei der das Geld also schon «sehr knapp» sei. Hier ihr Budget:

Die Rundschau-Redaktion verzichtet geflissentlich drauf, das Total nach Erhalt der EL aufzulisten. Vermutlich, weil 3300.-/Monat (Die Renten müssen allerdings im Gegensatz zur EL versteuert werden) nicht nach so wenig aussehen, dass man drüber in seinen Migros-Budget-Kaffee heulen müsste (Was sollen denn erst Sozialhilfebezüger sagen, die mit deutlich weniger Geld auskommen müssen?). Ausserdem habe ich nachgerechnet: Die portraitierte Frau bekommt mit den 3300.- sogar noch 100.- mehr als eigentlich höchstens für EL-Bezüger vorgesehen sind (Gerechnet mit Höchstansatz für Miete, KK-Prämienregion 1 in ZH). Vermutlich sind die zusätzlichen 100.- Gemeinde – oder kantonale Zuschüsse, die es in vielen anderen Gemeinden/Kantonen für EL-Bezüger gar nicht (mehr) gibt.

Ich verstehe wirklich nicht, warum die Medien EL-Beziehende immer als arme Schlucker portraitieren. Es scheint ein unglaubliches Tabu zu sein, dass ein EL-Bezüger, eine EL-Bezügerin einfach sagt: «Mit EL kann man ganz okay leben». Menschen, die vom Staat Geld bekommen, dürfen aber offenbar nicht «okay» leben. Sie müssen möglichst jämmerlich dahindarben (oder es zumindest vorgeben), damit der empörte Bürger nicht vor lauter Empörung nicht mehr schlafen kann (Wann hat das eigentlich angefangen, dass das Gefühlsleben des «empörten Bürgers» das Mass aller Dinge geworden ist?).

Im weiteren Verlauf der Sendung konnte man dann einer Rundschau-Reporterin bei ihrer investigativen Recherche in einem Einfamilienhausquartier zusehen. Sie suchte – vergeblich – nach einem Millionär, der bereit wäre, über seinen Ergänzungsleistungsbezug zu sprechen (Aus welcher Privatfernsehen-Redaktion stammte dieses erbärmliche Script?). Was sie fand, waren die obligaten empörten Bürger, die in die Kamera meckern durften (Mehrwert much?) und eine Frau, die zwar ein Eigenheim bewohnt (das btw. keine Million wert ist), deren Mann aber aufgrund einer Hirnblutung in einem Pflegeheim lebt, dessen Kosten das Ehepaar nicht selbständig berappen kann und deshalb (trotz Eigenheim) Anrecht auf Ergänzungsleistungen hat (Die für diesen Fall eingeblendete Budget-Berechnung ist allerdings nicht genau nachvollziehbar).

Wer vor der Sendung nicht wusste, wie das EL-System genau funktioniert, weiss es vermutlich auch nach dieser Sendung nicht. Denn auch das von Moderator Sandro Brotz mehr aggressiv als kompetent geführte Gespräch mit Andreas Dummermuth, dem Präsidenten der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen, war eher chaotisch denn erhellend (Der Herr Ausgleichskassenkonferenzpräsident hat ein eigenes Haus? So what? Relevanz?!). Die Idee der Sendung scheint nicht zu sein, die Zuschauer zu informieren, sondern sie möglichst missgünstig zu stimmen.

Das Thema wurde auch mit klarer Absicht gerade zum jetztigen Zeitpunkt dem Fernsehen «zugetragen». Den wirtschaftsnahen Kreisen (SVP, FDP, Arbeitgeberverband ect.) geht die EL-Revision, welche bald im Parlament beraten werden soll, nämlich viel zu wenig weit (Herr Dummermuth hat das auch erwähnt). Empörung über «ungerechtfertigte Bereicherung» soll der ganzen Debatte nun den richtigen Dreh geben. Man kennt das von der gehässigen «Scheininvalidendebatte» – Darauf folgte damals eine beispiellos harsche Sparorgie im Parlament.

Dass EL-Bezüger Vermögen/Wohneigentum haben dürfen, ist nun wirklich nicht «die Neuigkeit» als die sie Rundschau präsentiert. Dummermuth hatte bereits letzten Sommer in der Luzerner Zeitung darauf aufmerksam gemacht, dass es wohlhabende EL-Bezüger gibt. Und man braucht nicht mal investigativ zu recherchieren, um zu wissen, dass es einige EL-BezügerInnen gibt, die über mehr als 80’000.- Vermögen verfügen. Ein Blick in die jährliche EL-Statistik genügt:

(Tabelle vergrössern durch Klicken)

Dass «Millionäre» EL-berechtigt sind, ergibt sich allerdings nur unter einer ganz speziellen Konstellation: Es handelt sich immer um ein Ehepaar, dessen Vermögen (überwiegend) im eigenen Haus angelegt ist, in dem der eine Ehepartner wohnt, während der andere im Pflegeheim ist. Das heisst, wir reden hier effektiv von Personen mit «nur» 500’000.- Vermögen (Da dem pflegebedürftigen Ehepartner jeweils nur die Hälfte gehört).

Was die Rundschau dabei «vergessen» hat zu erwähnen: Nach Abzug der Freibeträge wird bei Heimbewohnern i.d.R. (je nach Kanton) ein Fünftel des Vermögens pro Jahr als «Einkommen» angerechnet. EL-Bezüger müssen also durchaus mit einem Teil ihres Vermögens für die laufenden (Pflege)Kosten aufkommen. Und wenn alles Geld im Haus steckt, muss das Haus irgendwann verkauft werden. Das heisst, EL-beziehende «Millionäre» und Hausbesitzer sind dann sehr bald keine Millionäre/Hausbesitzer mehr. Die Rundschau hat auch nicht erwähnt, wieviel EL diese «Millionäre» überhaupt bekommen (im in der Luzerner Zeitung geschilderten Fall sind es 9000.- pro Jahr. (Empörung schüren, ohne zu erwähnen, um welche Beträge an «Steuergeldern» es effektiv geht? Boulevard-Journalismus à la Rundschau).

Die (je nach Situation unterschiedlich hohen) Vermögensfreibeträge wurden vermutlich auch deshalb grosszügig angesetzt, damit Heimaufenthalte (z.B. auch längere, aber vorübergehende Heim/Reha-Aufenthalte von IV-Bezügern) betroffene Familien nicht sofort finanziell ruinieren. Oder damit Menschen mit Behinderung, die zwar arbeiten, aber Assistenz benötigen (die eben auch teilweise über EL finanziert wird) nicht komplett «arm» sein müssen (Arbeit soll sich ja lohnen) usw. Der Gesetzgeber hat sich schon was dabei gedacht. Aber man kann durchaus darüber diskutieren, ob die EL wirklich dazu dienen sollen, das Erbe für die Nachkommen zu schützen.

Die grossen Kosten werden bei der EL nicht vorwiegend dadurch verursacht, dass sie den Lebensbedarf deckt, wenn die IV/AHV-Rente nicht ausreicht, sondern dass sie – wenn andere Kostenträger nicht genügend greifen – u.a. auch als eine Art Pflegeversicherung fungiert. Zwar leben «nur» 22,4% der EL-BezügerInnen in einem Alters-/Pflege- oder Behindertenheim, die Heimbewohner verursachen aber 60% der gesamten EL-Kosten.

Menschen werden immer älter, Pflege ist teuer. (Laut faktuell.ch kostet ein Heimaufenthalt in der Schweiz im Durchschnitt 8920.-/Monat). Ganz nüchtern über eine obligatorische Pflegeversicherung diskutieren wäre mal eine Idee.

Stattdessen wird das Thema «EL-Revision» überall auf der Empörungsschiene inszeniert. Die NZZ hat beispielsweise vor zwei Jahren viel Aufmerksamkeit erregt mit dem marktschreierischen Artikel «Prämien-Geschenke vom Staat»  – den sie dann (Ich weiss gar nicht, wer da interveniert haben könnte… Oh, *ähem*)  mehrere Monate(!) später korrigiert hat. Die Korrektur hat dann aber natürlich keiner der Empörten mehr gelesen:

In einer früheren Version dieses Artikels wurde ein Prämienüberschuss von 5000 Franken in einem extremen Einzelfall genannt. Laut der zuständigen Krankenkasse wurde dieser Subventionsüberschuss 2014 tatsächlich an einen EL-Bezüger ausbezahlt. Aufgrund kritischer Reaktionen auf den NZZ-Artikel hat die Kasse den Fall nun noch einmal eingehend überprüft. Diese Überprüfung hat laut der Kasse ergeben, dass der zuständige Kanton ihr eine deutlich zu hohe Durchschnittsprämie gemeldet hatte. Deshalb zahlte die Kasse einen zu hohen Prämienüberschuss an den betroffenen EL-Bezüger aus. Auch ohne diesen Fehler hätte die Person laut Angaben der Kasse immer noch Anrecht auf einen Subventionsüberschuss in vierstelliger Höhe gehabt.

In sehr tiefer vierstelliger Höhe, NZZ. Und das ist nicht die Regel. Aber egal, wenn erst einmal laut «Ungerechtfertigte Bereicherung!» gebrüllt wurde, reicht natürlich sofort ein besorgter Bürger bürgerlicher Parlamentarier eine entsprechende Motion ein, die fordert: «Keine Prämiengeschenke vom Staat für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen»Der Bundesrat warnt zwar davor, EL-Bezüger zu verpflichten, sich bei den allerbilligsten Krankenkassen zu versichern (u.a. führt Konzentration der «schlechten Risiken» bei diesen Kassen zum Prämienanstieg), aber egal, Empörung über alles! Hauptsache, kein EL-Bezüger bekommt auch nur einen Franken «zuviel». Einen kleinen «Optimierungsspielraum» bei der Wahl der KK hatten EL-Bezüger zwar schon seit Jahren, nur hat eine – bevormundende – Systemänderung (Die EL zahlt die Prämie heute nannymässig direkt an die KK) das erst ins Bewusstsein empörungsbereiter Politiker gebracht. Dieselbe Systemänderung hat übrigens auch bewirkt, dass EL-Bezüger heute mehr Steuern zahlen müssen als vorher. Aber weniger Geld für die Betroffenen? Wen interessiert das schon. Die bekommen ganz sicher immer noch viel zu viel.

Wie schon erwähnt, wurde auch im Vorfeld der letzten IV-Revisionen mit der ganz grossen Empörungskelle angerührt. Die Mehrheit des Parlaments befand beispielsweise vor einigen Jahren, dass tausende IV-Bezüger «ja eigentlich Simulanten nicht wirklich krank seien und wieder arbeiten könnten». Das in Bern angerichtete Empörungssoufflé hat den Praxistest dann leider nicht bestanden. (Siehe: Integration aus Rente – Die ganz ganz grosse Lüge)

Es wäre deshalb wünschenswert, wenn die Diskussionen um Sozialleistungen in den Medien und im Parlament mal wieder mit etwas mehr Hintergrundinformationen, Sachverstand und Nüchternheit geführt würden. Und die ParlamentarierInnen die Gesetzgebung dann mit Verantwortungsgefühl und Sensibilität für die sehr unterschiedlichen und oft nicht einfachen Lebenssituationen, in denen sich die Betroffenen (in diesem Fall die ErgänzungsleistungsbezügerInnen) befinden, an die Hand nähmen – Statt sich wie eine amoklaufende Horde paranoider Wutbürger («Missbrauch! Ungerechtfertigte Bereicherung! Alles Betrüger!») aufzuführen.




Weg mit der #behoerdenwillkuer und dem #ivdebakel

Quelle: via @ IVInfo, May 29, 2017 at 01:04PM

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Freitag, 26. Mai 2017

„Ich will nicht mehr woanders hin“

Raitis (60) verkauft Hinz&Kunzt vor Edeka in der Stresemannallee. Für seine Kunden macht er sich gern durch lustige Kopfbedeckungen zum Clown – dabei hat er in seinem Leben schon viele traurige Zeiten erlebt.  Es soll kein normales, langweiliges Foto werden, sagt Raitis und klingt dabei ein wenig stolz. Deswegen die Hunde-Mütze, die er extra zum […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, May 26, 2017 at 01:05PM

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Donnerstag, 25. Mai 2017

#Manchester – „Ein Held kann man sein, auch ohne die Erde zu verwüsten“

Obdachloser Helfer in Manchester wird mit Wohnung belohnt

Ein Obdachloser war nach dem Anschlag in Manchester den Opfern zur Hilfe geeilt – jetzt wird ihm selbst geholfen. Der Miteigentümer des Londoner Premier-League-Clubs West Ham United, David Sullivan, und dessen Sohn Dave wollen dem Helfer für ein halbes Jahr eine Wohnung finanzieren. Das teilte der Verein am Mittwochabend auf seiner Internetseite mit.

Der Obdachlose Stephen Jones hatte sich demnach zum Zeitpunkt der Explosion in der Nähe der Arena aufgehalten. Er sei herbeigeeilt und habe sich um Kinder gekümmert, die bei dem Konzert anwesend waren. Berichte über seinen Einsatz hatten die Sullivans berührt.

„Steve war nur einer von hunderten Menschen, die nicht an ihre eigene Sicherheit gedacht haben, sondern anderen zur Hilfe geeilt sind. Wir waren beide von seiner Geschichte berührt“, sagte Vater Sullivan. Sein Sohn hatte Jones mithilfe von Twitter ausfindig gemacht. Die beiden Männer wollen den Obdachlosen nun auch bei der Suche nach einer Arbeit unterstützen. Auf der Crowdfunding-Seite „Just Giving“ sind unterdessen schon knapp 30.000 Pfund (34.700 Euro) an Spenden für Stephen Jones eingegangen. (dpa/rt deutsch)

quelle https://deutsch.rt.com/newsticker/51211-obdachloser-helfer-in-manchester-wird/

mehr Die Helden von Manchester: Obdachlose retten Kinder nach … – Web.de

Überschrift von Nicolas Boileau-Despréaux

 


Einsortiert unter:AKTUELLES Tagged: #manchester, explosion, obdachlos, Stephen Jones

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Mantovan, May 25, 2017 at 07:25PM

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Mittwoch, 24. Mai 2017

Bürgerbeteiligung unerwünscht?

Ärger um die öffentliche Präsentation der Entwürfe für den City-Hof: Anhörung mit Architekten erst ab-, dann wieder zugesagt. Bürgerinitiative City-Hof vermutet, dass kritische Fragen unerwünscht sind. Alle Hamburger können die sieben verbliebenen Architektenentwürfe für den City-Hof ansehen und kommentieren. So war der Plan. So hatte es der Investor des City-Hofs, Aug. Prien, auch noch im […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, May 24, 2017 at 04:46PM

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Trauermarsch für Hinz&Küntler Peter

Er gehörte zum Kiez, jeder kannte dort Hinz&Künztler Peter. Im April ist er gestorben. Mit einem Trauermarsch am 30. Mai über seinen Kiez wollen Freunde, Weggefährten und Nachbarn an ihn erinnern. Am 21. April starb Hinz&Künztler Klaus-Peter Kuhn, genannt Peter, mit 67 Jahren. Er war gestürzt und hatte sich eine schwere Kopfverletzung zugezogen. Zwei Tage später […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, May 24, 2017 at 01:10PM

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Montag, 22. Mai 2017

„Man kann nicht ewig Karneval machen“

Nach sechs Jahren bringt Lotto King Karl wieder ein Album raus: 360 Grad. Bei einer Autofahrt durch Hamburg spricht der Musiker über Armut, Misserfolg, Fairness und Party. E s regnet wie aus Kübeln. Und Lotto King Karl findet keinen Parkplatz an der Steinstraße. Also reden wir in seinem Volvo Geländewagen. Eine kleine Stadtrundfahrt mit dem […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, May 22, 2017 at 01:33PM

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Freitag, 19. Mai 2017

Zum Wesen der Gewerkschaften und zum BGE – ein Genuss!

(Politsatire) – zum Wesen der SPD, der Gewerkschaften und zum bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) – ein Genuss!

Hartz IV Politik, Gewerkschaft, Leiharbeit, Werkverträge, Grundeinkommen uvm. – wieso, weshalb, warum (..) wie das kapitalistische System tickt (..) und warum es so nicht weiter ticken kann!

Mit Max Uthoff und Claus von Wagner – die Anstalt vom 16. Mai 2017.



Quelle: bit.ly/2qFFDLy (ZDF)
Mirror: youtu.be/9EvOjo-dBjs | youtu.be/7yrFHWBuWzg

#agenda2010leaks #tapschweiz #grundeinkommen #gewerkschaft #bge #werkvertraege #humanrights #anstalt #wehreteuch #menschenwuerde #krieg #unterdrueckung #schulsendung

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Agenda 2010 Leaks, Youtube

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Obdachlose unerwünscht?

In der Loogestraße in Eimsbüttel soll eine Wohnunterkunft für Flüchtlinge und andere Wohnungslose entstehen. Jetzt machen Anwohner nach Angaben des Hamburger Abendblatts mit Flugblättern Stimmung gegen Obdachlose. Seit einigen Wochen streiten in Eppendorf einige Anwohner und Bezirkspolitiker um Wohncontainer auf einer Grünfläche in der Loogestraße. Dort hatte die Stadt bereits in den 1990er Jahren Container […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, May 19, 2017 at 02:12PM

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Donnerstag, 18. Mai 2017

«Arbeitsplätze schaffen ist nicht sozial»

Die Presse, Wien Mai 2017 «Der Schweizer Kaffeehausbetreiber Daniel Häni engagiert sich für ein bedingungsloses Grundeinkommen und glaubt, dass seine Mitarbeiter dann trotzdem arbeiten würden. Konsumationszwang gibt es in seinem Kaffeehaus nicht.» «Arbeitsplätze schaffen ist nicht sozial» PDF   Die Presse: Die Schweizer haben der Idee vom bedingungslosen Grundeinkommen vor einem Jahr eine Abfuhr erteilt.…

Der Beitrag «Arbeitsplätze schaffen ist nicht sozial» erschien zuerst auf grundeinkommen.



Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Grundeinkommen.ch, May 18, 2017 at 04:29PM

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Weniger Wohnungen gebaut

Genau 7722 Wohnungen sind im vergangenen Jahr in Hamburg neu gebaut worden – fast 800 weniger als im Jahr zuvor. Zahl der Baugenehmigungen ebenfalls zurückgegangen. Im vergangenen Jahr sind in Hamburg 7722 neue Wohnungen neu gebaut wurden, meldet das Statistikamt Nord. Das sind 799 weniger als im vergangenen Jahr. 2015 waren 8521 neue Wohnungen gebaut […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, May 18, 2017 at 01:56PM

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Mittwoch, 17. Mai 2017

CH: Bis wann Nicht-Menschen zu sanktionieren sind

Thema heute: Fritz Müller99 soll offenbar gemäss Gemeinde Bern nicht sanktioniert sein – eine neue Strategie? Die Nicht-Mensch-Kategorie Fritz Müller99 definieren die verfügenden Behörden neu mit Namen „Mensch mit knappem Budget“.

Ob sich diese Menschen mit knappem Budget einen Zahnarzt wohl leisten können?

Aktuelle Korrespondenz
- Rückzug Rechsvorschlag Nr. 9999999 (b26026)
- Stellungnahme Fritz Müller99 (b26027)
- Stellungnahme behandelnde Klinik (b26028)
- Fritz Müller99 fragt bei der Gemeinde Bern nach (b26029)
- Stellungnahme der Gemeinde Bern (b26030)
- Verfügung UNIBe (b26031)
- Meldung/Einsprache Fritz Müller99 (b26032, dieses Schreiben)

Ohne weiteren Kommentar:

Herzlichst


Anita

PS: Wenn Sie diesem Beitrag ein «Like» geben, dann finden sie nicht den Vorgang der „Ausgrenzung“ und die „(Behörden-) Willkür“ gut, sondern dass Menschen die Erinnerung an die stigmatisierten Opfer einer asozialen Politik wach halten.

++ EwuS•wngi ++

(Ein weiteres unnötiges Schreiben, welches nicht gemeinschaftsdienlich ist)

#tapschweiz #‎agenda2010leaks‬ #bgetweet http://twitter.com/tapschweiz
Permalink b26032

Absender (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern


Empfänger (n____@rekom.unibe.ch)
Rekurskommission UniBE
N___
Hochschulstrasse 6
3012 Bern

Als Beweismittel per Mail an
Cc: z__@fin.unibe.ch, l____@jgk.be.ch; m___@justice.be.ch; g___@bern.ch; s____@justice.be.ch; l___@bger.admin.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz


Bern, 15. Mai 2017



Meldung/Einsprache gegen die Verfügung UNIBe vom 26.04.2017


Sehr geehrte/r N___

Gegen die Verfügung (b26031) der Patient, nachfolgend Beschwerdeführer, BF genannt, Einsprache erhebt.


Anfechtungsgegenstand
Weigerung Kostenübername von Krankheitskosten durch die Einwohnergemeinde Bern, nachfolgend EG Bern genannt.

Beweismittel
Rückzug Rechsvorschlag b26026
Stellungnahme BF b26027
Stellungnahme behandelnde Klinik b26028
Stellungnahme BF b26029
Stellungnahme EG Bern b26030


Begründung
Aus der Stellungnahme EG Bern vom 03.03.2017 (b26030) herausgeht, dass der BF offenbar nicht 100% sanktioniert sein soll.

Der BF belegen kann, dass bis dato von der EG Bern und verfügenden Behörden weder eine schriftliche Bestätigung vorliegt, ..
..dass der BF nicht mehr sanktioniert sei, noch
..bis wann der BF von der EG Bern zu sanktionieren sei

Beweismittel
Serie – aus der online Dokumentation b260xx » tapschweiz.blogspot.ch


Daraus resultiert unmittelbar; ..
..der BF seit 1353 Tagen von der EG Bern zu 100% sanktioniert ist (Stand 15.05.2017), wie die EG Bern ihre Dossiers führt dem BF egal ist – unbeteiligte Dritte wie die Ziegler Fonds Stiftung verpflichten zu wollen allfällige Kosten zu übernehmen der Rechtstaatlichkeit widerspricht.


Antrag
Aufgrund dessen ausschliesslich die EG Bern zu einer Kostengutsprache zu verpflichten sei (ECHR-LGer1x.00R Nr. 99999/16, Serie b260xx).

Der BF gegenüber beiden Parteien rechtliche Schritte vorbehält. Weitere Eingaben vorbehalten bleiben.

Beweismittel
Chronologisch geordnete Akten abrufbar unter » tapschweiz.blogspot.ch

Der BF mittellos ist, sich keine Einschreibegebühr leisten kann, ihm innerhalb einwöchiger Frist bis 24. Mai 2017 eine Eingangsbestätigung auszustellen sei aus der hervorgeht, welche Akten der Rekurskommission UNIBe zugestellt worden sind.


Für weitere Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Nachzulesen unter » tapschweiz.blogspot.ch/2017/05/b26032.html

Ich bitte um Kenntnisnahme.

Stets gerne mit Überflüssigem beschäftigt – freundliche Grüsse.

Bern, 15. Mai 2017



Anita Zerk, i.A. Fritz Müller99



Fritz Müller99
(Notfallpatient, BF)

1 Exemplar

Als Mailkopie an n____@rekom.unibe.ch

Als E-Mail anonymisiert an Pressestellen und Politiker in der Schweiz

Beilagen erwähnt

Die Korrespondenzadresse für diesen Case mit Nummer b26032 ist der BF, Fritz Müller99 – aufgrund seiner Mittel- und Obdachlosigkeit teils legitimiert durch Anita Zerk – der Sanktionierte sich u.a. Druckkosten, Portokosten usf. nicht leisten kann. Die Zustelladresse (Absender) behält bis auf Weiteres seine Gültigkeit. Der Briefkasten an der Nirgendwostrasse 99 in 9999 Bern wird weiterhin geleert.


Weg mit #agenda2010 und #tapschweiz

Quelle: via @TAP Schweiz, May 17, 2017 at 07:30AM

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Die Anstalt – Grundeinkommen

„Gebt den Menschen Sicherheit und sie werden kreativ!“ (Erich Fromm)

YouTube  M. Molli

ganzen beitrag sehen – Die Anstalt – ZDF


Einsortiert unter:AGENDA 2010, AKTUELLES, Deutschland, Grundeinkommen, Satire

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Mantovan, May 17, 2017 at 06:12AM

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Dienstag, 16. Mai 2017

«Das Grundeinkommen ist kein Lottgwinn»

Ein ausführliches Gespräch mit Philip Kovce in der aktuellen Ausgabe 6/2017 von «Psychologie heute» zum Unterschied zwischen Müssen und Wollen und den häufigsten Fragen zum bedingungslosen Grundeinkommen: «Das Grundeinkommen ist kein Lottgwinn» PDF   Ausschnitte aus dem Gespräch: Was bedeutet die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens heute für Sie? Ich habe bisher verstanden: Geld für nichts.…

Der Beitrag «Das Grundeinkommen ist kein Lottgwinn» erschien zuerst auf grundeinkommen.



Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Grundeinkommen.ch, May 16, 2017 at 10:27PM

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Erinnerung an deportierte Juden, Sinti und Roma

Vom 16. Mai 1940 an deportierten die Nazis 8071 Juden, Sinti und Roma in die Vernichtungslager Ost- und Mitteleuropas. Bei einer Gedenkfeier im Lohsepark wurde an die Toten erinnert. Rund 50 Menschen haben am Dienstag in der Hafencity der deportierten Juden, Roma und Sinti gedacht. Bei Nieselregen legten sie Kränze und weiße Rosen nieder. Zuvor […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, May 16, 2017 at 06:51PM

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CH: Statt einer Rechnung bekommt «man» neu vom Zahnarzt eine Verfügung

Thema heute: wenn man oder frau auf Rechnung einkauft oder sich etwas vom Schreiner machen lässt, kann es sein, dass die Migros Verkäuferin oder die Firma dir eine Verfügung anstelle einer Rechnung in die Hand drückt. Selbst für Fritz Müller99 im Moment gewöhnungsbedürftig. Recht lustig hört sich der Ausdruck „Klinken“ an – mit Zitat; „Der Kunde, Fritz Müller99, schuldet den (..) Klinken (..)“. Also schauen wir, wie es in Sachen Klinken weitergeht.

Aktuelle Korrespondenz
- Rückzug Rechsvorschlag Nr. 9999999 (b26026)
- Stellungnahme Fritz Müller99 (b26027)
- Stellungnahme behandelnde Klinik (b26028)
- Fritz Müller99 fragt bei der Gemeinde Bern nach (b26029)
- Stellungnahme der Gemeinde Bern (b26030)
- Verfügung UNIBe (b26031, dieses Schreiben)
- Meldung/Einsprache Fritz Müller99 (b26032)

Ohne weiteren Kommentar:

Herzlichst


Anita

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++ EwuS•wngi ++

(Ein weiteres unnötiges Schreiben, welches nicht gemeinschaftsdienlich ist)

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Permalink b26031

Absender (g__@bern.ch)
UNIBe, Klinik für Zahnerhaltung, 3010 Bern


Empfänger (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
EINSCHREIBEN
Fritz Müller99
Nirgendwostrasse 99
CH-9999 Bern, BE

Als Beweismittel per Mail an
Cc: s____@justice.be.ch; l____@jgk.be.ch; g__@bern.ch; m___@justice.be.ch; g____@justice.be.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz


Bern, 26. April 2017



Verfügung

Betreffend Rechnung Nr. 9999-R99999999 (9999999) vom 01.08.2016/CHF 146.85
In Anwendung der Direktionsverordnung über die Gebühren der Zahnmedizinischen Klinken der Medizinischen Fakultät der Universität Bern (GebdV ZMK BSG 436.530) wird verfügt:

1. Obgenannter Kunde schuldet den Zahnmedizinischen Klinken, gemäss beiliegenden Rechnungen Nr. 9999-R9999999 vom 01.08.2016 die Kosten für eine medizinische Untersuchung in der Höhe von Total CHF 146.85.

2. Diese sind innert 30 Tagen mit beiliegendem Einzahlungsschein zu überweisen.

3. Zu eröffnen: Herr Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern mit eingeschriebener Post.

4. Diese Verfügung kann gemäss Art. 76 des Universitätsgesetzes innen 30 Tagen bei der Rekurskommission der Universität Bern. Hochschulstrasse 6, 3012 Bern, angefochten werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Begründung, die angefochtene Verfügung und anfällige weitere Beweismittel enthalten und unterzeichnet sein. Sie ist im Doppel beim Sekretariat der Rekurskommission einzureichen. Informationen zum Beschwerdeverfahren finden sich unter www.rekom.unibe.ch.

Nachzulesen unter » tapschweiz.blogspot.ch/2017/05/b26031.html (anonymisiert)

Freundliche Grüsse
L___


Weg mit #agenda2010 und #tapschweiz

Quelle: via @TAP Schweiz, May 16, 2017 at 07:00AM

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Liberté toujours – Grundeinkommen auf Französisch

Die Schweizer Volksabstimmung über die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ist nicht nur für die Schweiz ein großer Schritt gewesen. Sie ist ebenfalls richtungsweisend für die weltweite Auseinandersetzung über die Zukunft der Arbeit geworden. Das «Buch zur Abstimmung» von Daniel Häni und Philip Kovce, «Was fehlt, wenn alles da ist? Warum das bedingungsloses Grundeinkommen die richtigen…

Der Beitrag Liberté toujours – Grundeinkommen auf Französisch erschien zuerst auf grundeinkommen.



Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Grundeinkommen.ch, May 16, 2017 at 10:06AM

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Montag, 15. Mai 2017

CH: 100% Sanktionierte nennt «man» jetzt – „Menschen mit knappem Budget“

Thema heute: der Titel sagt alles – in Sachen Kostenübernahme von Notfallbehandlungen, Gutsprachen der Gemeinden im Zusammenhang mit sanktionierten Menschen in der Schweiz.

Aktuelle Korrespondenz
- Rückzug Rechsvorschlag Nr. 9999999 (b26026)
- Stellungnahme Fritz Müller99 (b26027)
- Stellungnahme behandelnde Klinik (b26028)
- Fritz Müller99 fragt bei der Gemeinde Bern nach (b26029)
- Stellungnahme der Gemeinde Bern (b26030, dieses Schreiben)
- Verfügung UNIBe (b26031)
- Meldung/Einsprache Fritz Müller99 (b26032)

Ohne weiteren Kommentar:

Herzlichst


Anita

PS: Wenn Sie diesem Beitrag ein «Like» geben, dann finden sie nicht den Vorgang der „Ausgrenzung“ und die „(Behörden-) Willkür“ gut, sondern dass Menschen die Erinnerung an die stigmatisierten Opfer einer asozialen Politik wach halten.

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(Ein weiteres unnötiges Schreiben, welches nicht gemeinschaftsdienlich ist)

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Permalink b26030

Absender (g__@bern.ch)
Einwohnergemeinde Bern


Empfänger (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99
Nirgendwostrasse 99
CH-9999 Bern, BE

Als Beweismittel per Mail an
Cc: s____@justice.be.ch; l____@jgk.be.ch; m___@justice.be.ch; g____@justice.be.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz


Bern, 03. März 2017



Wir haben kein aktives Sozialhilfedossier

Sehr geehrter Herr Fritz Müller99

Der Sozialdienst übernimmt Zahnarztkosten lediglich bei Personen, die ein aktives Sozialhilfedossier haben.

Für Personen, die ein knappes Budget haben, in der Stadt Bern wohnen und ihre Zahnarztkosten nicht selber zahlen können, gibt es extra einen Fonds. Sie haben die Möglichkeit, dort ein Gesuch um Übernahme Ihrer Zahnarztkosten zu stellen:

Ziegler Fonds der Stadt Bern
Direktionsfinanzdienst
Frau X___
Predigergasse 5, Postfach 275
3000 Bern7

Nachzulesen unter » tapschweiz.blogspot.ch/2017/05/b26030.html (anonymisiert)

Freundliche Grüsse
G___
--
Sozialdienst Stadt Bern
Schwarztorstrasse 71
3007 Bern

Telefon +41 031 321 60 25
www.bern.ch


Weg mit #agenda2010 und #tapschweiz

Quelle: via @TAP Schweiz, May 15, 2017 at 09:00PM

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