Mittwoch, 17. Mai 2017

CH: Bis wann Nicht-Menschen zu sanktionieren sind

Thema heute: Fritz Müller99 soll offenbar gemäss Gemeinde Bern nicht sanktioniert sein – eine neue Strategie? Die Nicht-Mensch-Kategorie Fritz Müller99 definieren die verfügenden Behörden neu mit Namen „Mensch mit knappem Budget“.

Ob sich diese Menschen mit knappem Budget einen Zahnarzt wohl leisten können?

Aktuelle Korrespondenz
- Rückzug Rechsvorschlag Nr. 9999999 (b26026)
- Stellungnahme Fritz Müller99 (b26027)
- Stellungnahme behandelnde Klinik (b26028)
- Fritz Müller99 fragt bei der Gemeinde Bern nach (b26029)
- Stellungnahme der Gemeinde Bern (b26030)
- Verfügung UNIBe (b26031)
- Meldung/Einsprache Fritz Müller99 (b26032, dieses Schreiben)

Ohne weiteren Kommentar:

Herzlichst


Anita

PS: Wenn Sie diesem Beitrag ein «Like» geben, dann finden sie nicht den Vorgang der „Ausgrenzung“ und die „(Behörden-) Willkür“ gut, sondern dass Menschen die Erinnerung an die stigmatisierten Opfer einer asozialen Politik wach halten.

++ EwuS•wngi ++

(Ein weiteres unnötiges Schreiben, welches nicht gemeinschaftsdienlich ist)

#tapschweiz #‎agenda2010leaks‬ #bgetweet http://twitter.com/tapschweiz
Permalink b26032

Absender (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern


Empfänger (n____@rekom.unibe.ch)
Rekurskommission UniBE
N___
Hochschulstrasse 6
3012 Bern

Als Beweismittel per Mail an
Cc: z__@fin.unibe.ch, l____@jgk.be.ch; m___@justice.be.ch; g___@bern.ch; s____@justice.be.ch; l___@bger.admin.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz


Bern, 15. Mai 2017



Meldung/Einsprache gegen die Verfügung UNIBe vom 26.04.2017


Sehr geehrte/r N___

Gegen die Verfügung (b26031) der Patient, nachfolgend Beschwerdeführer, BF genannt, Einsprache erhebt.


Anfechtungsgegenstand
Weigerung Kostenübername von Krankheitskosten durch die Einwohnergemeinde Bern, nachfolgend EG Bern genannt.

Beweismittel
Rückzug Rechsvorschlag b26026
Stellungnahme BF b26027
Stellungnahme behandelnde Klinik b26028
Stellungnahme BF b26029
Stellungnahme EG Bern b26030


Begründung
Aus der Stellungnahme EG Bern vom 03.03.2017 (b26030) herausgeht, dass der BF offenbar nicht 100% sanktioniert sein soll.

Der BF belegen kann, dass bis dato von der EG Bern und verfügenden Behörden weder eine schriftliche Bestätigung vorliegt, ..
..dass der BF nicht mehr sanktioniert sei, noch
..bis wann der BF von der EG Bern zu sanktionieren sei

Beweismittel
Serie – aus der online Dokumentation b260xx » tapschweiz.blogspot.ch


Daraus resultiert unmittelbar; ..
..der BF seit 1353 Tagen von der EG Bern zu 100% sanktioniert ist (Stand 15.05.2017), wie die EG Bern ihre Dossiers führt dem BF egal ist – unbeteiligte Dritte wie die Ziegler Fonds Stiftung verpflichten zu wollen allfällige Kosten zu übernehmen der Rechtstaatlichkeit widerspricht.


Antrag
Aufgrund dessen ausschliesslich die EG Bern zu einer Kostengutsprache zu verpflichten sei (ECHR-LGer1x.00R Nr. 99999/16, Serie b260xx).

Der BF gegenüber beiden Parteien rechtliche Schritte vorbehält. Weitere Eingaben vorbehalten bleiben.

Beweismittel
Chronologisch geordnete Akten abrufbar unter » tapschweiz.blogspot.ch

Der BF mittellos ist, sich keine Einschreibegebühr leisten kann, ihm innerhalb einwöchiger Frist bis 24. Mai 2017 eine Eingangsbestätigung auszustellen sei aus der hervorgeht, welche Akten der Rekurskommission UNIBe zugestellt worden sind.


Für weitere Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Nachzulesen unter » tapschweiz.blogspot.ch/2017/05/b26032.html

Ich bitte um Kenntnisnahme.

Stets gerne mit Überflüssigem beschäftigt – freundliche Grüsse.

Bern, 15. Mai 2017



Anita Zerk, i.A. Fritz Müller99



Fritz Müller99
(Notfallpatient, BF)

1 Exemplar

Als Mailkopie an n____@rekom.unibe.ch

Als E-Mail anonymisiert an Pressestellen und Politiker in der Schweiz

Beilagen erwähnt

Die Korrespondenzadresse für diesen Case mit Nummer b26032 ist der BF, Fritz Müller99 – aufgrund seiner Mittel- und Obdachlosigkeit teils legitimiert durch Anita Zerk – der Sanktionierte sich u.a. Druckkosten, Portokosten usf. nicht leisten kann. Die Zustelladresse (Absender) behält bis auf Weiteres seine Gültigkeit. Der Briefkasten an der Nirgendwostrasse 99 in 9999 Bern wird weiterhin geleert.


Weg mit #agenda2010 und #tapschweiz

Quelle: via @TAP Schweiz, May 17, 2017 at 07:30AM

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