Was will uns dieser BZ-Bericht erzählen? Und vor alle, was soll er bezwecken, – kurz vor der BGE Abstimmung? Nein – wir haben keine Sklaven mehr?! Genau dies möchte dieser Bericht den Lesern suggerieren? Heute ist alles in der Schweiz doch so wunderbar friedlich. Die Gemeinschaft sich darauf geeinigt hat, niemanden verhungern zu lassen, ihm oder ihr kein Obdach zu gewähren – oder?
“Ich glaube dir einfach nicht, was du mir da erzählst..”, immer wieder mein Gegenüber dies sagt, als ich ihm Geschehnisse und “Agenda 2010” Zusammenhänge, bzw. die Situation im Zusammenhang mit “TAP Schweiz” offenlege. Geschehnisse zugetragen in den letzten paar Jahren, abgesegnet von der Schweizer Politik und den höchsten Gerichtsinstanzen der Schweiz.
Wer erkennt die Parallelen zur heutigen Zeit? In einer Zeit, in der in der Schweiz Hartz-IV Antragstellende zu 100% sanktioniert werden?
Wenn Bittstellende obdachlos und von der Polizei früher oder später aufgegriffen werden, werden diese i.d.R. psychiatrisiert und bevormundet. Was dann folgt – diese Subjekte und Nicht-Menschen und deren Schicksale werden in ähnliche Bahnen gelenkt, wie in diesem Bericht dargestellt (..) nur dass dieses Ungemach nicht früher stattfindet, sondern heute! Tag für Tag! Stunde für Stunde, vor unserer Haustüre (..)
Gut nachzuvollziehen, wer nachstehende Textfragmente aus dem Bericht mit leicht zugekniffenen Augen liest. Ich, alias Anita Zerk, habe sie für euch herausgeschrieben:
(..) am (..) wird Lina Zingg aus ihrer Leibeigenschaft befreit (..)
(..) ihr Martyrium stand all die Jahre unter dem behördlichen Segen (..)
(..) die Geschichte der Lina Zingg nicht erfunden, sondern real ist (..)
(..) und weil sie sich mitten unter uns abspielte (..)
(..) und keiner einschritt (..) niemand etwas merkte oder merken wollte (..)
(..) sie wird (..) kontrolliert, erpresst, bedroht (..)
(..) wenn sie nicht spurt, gibt es Schläge (..) sie spurt meistens (..)
(..) ihr Wille wird, langsam zwar, aber doch: gebrochen (..)
(..) erlaubt es ihr (..) systematisch die Nahrung zu entziehen (..)
(..) muss sich (..) von Brot und Wasser ernähren (..)
(..) alles raffiniert eingefädelt, alles behördlich abgesegnet (..)
(..) es gibt kein Leben ausserhalb (..)
(..) in einem totalitären System von täglicher Gewalt (..)
(..) die Geschichte eines gestohlenen Lebens (..)
Tragisch, was sich heute alles abspielt! Die Würde des Menschen ist unantastbar. Wer’s glaubt – alles Schall und Rauch…
Roboter-Manifest, Zürich, 30. April 2016 Der Sozialstaat war die Antwort auf die Industrialisierung, das Grundeinkommen ist die Antwort auf die Digitalisierung Bereits beim World Economic Forum in Davos, das sich im Januar 2016 mit dem Thema „4th Industrial Revolution“ beschäftigte, hatte die Gruppe „Roboter für Grundeinkommen“ einen prominenten Auftritt: Sie engagierte sich mit dem…
EU-Bürger sollen nur Anspruch auf Hartz 4 und sonstige Sozialleistungen haben, wenn sie fünf Jahre in Deutschland gearbeitet haben. Dadurch wird der Sozialhilfeanspruch von Ausländern aus anderen EU-Staaten stark eingeschränkt. EU-Bürger sind danach grundsätzlich von Hartz-IV-Leistungen und Sozialhilfe ausgeschlossen, wenn sie nicht hierzulande arbeiten oder durch vorherige Arbeit Ansprüche aus der Sozialversicherung erworben haben.
Erst wenn sich der Aufenthalt nach 5 Jahren ohne staatliche Unterstützung verfestigt habe, sollten EU-Bürger einen Anspruch auf Leistungen haben.
Überbrückungsgeld
EU-Bürger, die nach der Neuregelung von der Sozialhilfe ausgeschlossen sind, sollen einen Anspruch auf einmalige Überbrückungsleistungen für maximal vier Wochen haben: Sie erhalten Hilfen, um den unmittelbaren Bedarf für Essen, Unterkunft, Körper- und Gesundheitspflege zu decken. Gleichzeitig bekommen sie ein Darlehen für die Rückreisekosten in ihr Heimatland. Dort könnten sie dann Sozialhilfe beantragen.
Entscheidung des Bundessozialgerichts
Der jetzige Gesetzentwurf ist eine Reaktion auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts zu Sozialleistungen für arbeitsuchende Zuwanderer aus EU-Staaten. Danach können EU-Bürger bei einem Aufenthalt ab sechs Monaten in Deutschland Hilfen zum Lebensunterhalt in gesetzlicher Höhe beantragen können.
Nach der noch geltenden Rechtslage stehen Zuwanderern aus anderen EU-Staaten unter folgenden Bedingungen Sozialleistungen zu:
Erwerbsfähige und arbeitsuchende EU-Ausländer haben wie Deutsche einen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen. Allerdings können denjenigen Arbeitslosen, die sich keine Arbeit suchen, die Leistungen verweigert werden.
Besitzt der EU-Ausländer kein Aufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz, weil er z.B. nicht über genügend eigenes Vermögen verfügt, hat sie keinen Anspruch auf die Leistungen.
Sozialhilfe kann hingegen nach eigenem Ermessen der Ämter gezahlt werden; ab einem Aufenthalt von sechs Monaten besteht hierzu eine Verpflichtung.
Nicht erwerbsfähige EU-Ausländer können Sozialhilfe bekommen, wenn sie sich seit mehr als drei Monaten in Deutschland aufhalten. Es gilt aber auch: wenn ein EU-Ausländer nur nach Deutschland gekommen ist, um Sozialhilfe zu beziehen, besteht kein Anspruch.
Die Freizügigkeit, also die Möglichkeit sich überall in der EU aufhalten zu dürfen und der grundgesetzliche Schutz des Existenzminimums setzen dem geplanten Entzug von Sozialleistungen Hürden in den Weg. Auf der anderen Seite ist kein EU-Bürger gezwungen, nach Deutschland zu reisen und dort Arbeit zu suchen und staatliche Unterstützung zu beantragen.
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs
In einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs unter dem Az. C-67/14 hatte dieser geurteilt, dass der Sozialhilfeanspruch für EU-Bürger davon abhängt, ob die Arbeitssuche Aussichten auf Erfolg hat. Hat jemand in einem EU-Staat noch nicht gearbeitet oder seine Arbeit verloren und auch nach sechs Monaten keine neue Stelle gefunden, kann ihm – so die Richter – die Sozialhilfe gestrichen werden.
Was passiert nach den 6 Monaten
Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts gibt das im Grundgesetz verankerte Sozialstaatsprinzip den EU-Ausländern nach einem Aufenthalt von 6 Monaten in Deutschland einen Anspruch auf Sozialhilfe, weil sich ihr Aufenthalt verfestigt habe. Der Ausländer, der von den Behörden nicht in sein Heimatland zurückgedrängt wird und vor Ort bleibe, habe einen verfestigten Aufenthalt. Hintergrund: Die deutschen Behörden haben die Möglichkeit, EU-Bürgern die Freizügigkeit abzusprechen.
EU-Bürger sollen Sozialhilfe in ihrem Heimatland beantragen
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht davon aus, dass EU-Bürger Sozialleistungen in ihrem Heimatland beanspruchen können und sollen. Bei dieser Rückreise will der deutsche Staat durch ein Rückführungsdarlehen helfen.
Erneuter SPD-Angriff auf Geringverdiener – Nahles will alleinerziehenden Müttern Hartz IV kürzen
von rt deutsch
Wenn einst Parteienforscher untersuchen werden, warum sich die Wähler in Massen von den etablierten Parteien abgewendet haben, wird der aktuelle Vorstoß der SPD bezüglich der Sozialgesetzgebung als anschauliches Beispiel dienen können. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will alleinerziehenden Müttern für jeden Tag, an dem der Nachwuchs Zeit beim Vater verbringt, die ohnehin schon niedrige staatliche Unterstützung kürzen.
Die Partei die laut Eigendarstellung immer noch für sich reklamiert, die Interessen der Arbeiter und ökonomisch schlechter gestellten Menschen zu vertreten, plant nichts anderes als einen Generalangriff auf alleinerziehende Mütter. Eben jene Gruppe, die es ohnehin schon am schwersten hat, die Kosten für die Notwendigkeiten des täglichen Lebens zu decken, befindet sich nun im Visier der SPD.
Rund 40 Prozent aller alleinerziehenden Mütter sind auf Arbeitslosengeld II – im Volksmund als „Hartz IV“ bekannt – angewiesen. Entweder weil sie keine Arbeit finden oder weil ihr Gehalt unter dem Existenzminimum liegt, was die Betroffenen zum sogenannten „Aufstocken“ beim Jobcenter zwingt.
Für alleinerziehende Mütter, die hofften mit der SPD in Regierungsverantwortung auf eine Partei zählen zu können, die ihre Interessen vertritt, halten deren Bundesministerinnen Andrea Nahles (Arbeit und Soziales) und Manuela Schwesig (Familie) nun einen besonders heftigen Schlag ins Gesicht bereit.
Jobcenter darf Ausweis von Begleitpersonen von Hartz IV-Beziehern verlangen
Wer einen Termin im Jobcenter hat, kann einen Beistand als Zeugin mitnehmen. Wie das Sozialgericht Stuttgart Ende letzten Jahres entschied, darf das Amt dabei die Vorlage des Personalausweises der Begleitperson zwecks Personalienfeststellung verlangen (Aktenzeichen: S 4 AS 6236/14 ER).
(Aktenzeichen: S 4 AS 6236/14 ER).
Begleitperson muss nach Aufforderung Personalien preisgeben
Im konkreten Fall hatte eine Hartz IV-Bezieherin eine Begleitperson als Zeugin zum Jobcenter mitgenommen. Die Zweigstellenleitung forderte den Beistand auf, sich auszuweisen oder sich namentlich vorzustellen. Das verweigerte die Begleitperson jedoch, worauf die Zweigstellenleitung das Gespräch beendete und die Antragstellerin darauf hinwies, dass sie alle ihre Fragen schriftlich beantworten würde. Zudem händigte sie der Frau ein Protokoll über den Gesprächsverlauf aus und verwies die beiden unter Berufung auf das Hausrecht aus dem Büro.
Daraufhin stellte die Hartz IV-Bezieherin einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht Stuttgart. Sie wollte per Eilverfahren erreichen, dass sie zukünftig eine Begleitperson zu ihren Terminen im Jobcenter teilnehmen darf, ohne dass diese ihre Personalien angeben oder sich ausweisen muss. Das Sozialgericht stellte jedoch fest, dass der Antrag auf einstweilige Anordnung zwar zulässig ist, die Hartz IV-Bezieherin aber aufgrund eines fehlenden Anordnungsgrundes nicht anspruchsberechtigt für die begehrte Feststellung ist.
Das Jobcenter habe der Leistungsbezieherin gemäß § 13 Abs. 4 S. 1 SGB X die Möglichkeit gegeben, einen Beistand zu den Terminen beim Jobcenter mitzubringen, so das Gericht. Die Frau könne aber nicht gerichtlich feststellen lassen, dass sich die Begleitperson nicht ausweisen muss. Denn das Jobcenter habe jederzeit das Recht, die Offenlegung der Personalien des Beistandes einzufordern und bei einer Verweigerung der Vorlage des Ausweises die Möglichkeit, den Termin zu beenden. Dieses Recht bestehe schon aus Gründen der Sicherheit, da jede Behörde in der Lage sein müsse zu erfahren, wer sich gerade im Amtszimmer aufhält. (ag)
Mit einem Anteil von fast 30 Prozent machen Erwerbstätige einen großen Anteil an allen Hartz IV Leistungsempfängern aus. Wie bekannt wurde, will die Bundesregierung nun bei den Hartz IV Aufstockern massive Kürzungen vornehmen. Wie die „Berliner Zeitung“ berichtet, wurden im Bundestag in erster Lesung bereits Änderungen beraten, die bei Erwerbstätigen, die aufstockend zusätzliche Hartz IV Leistungen erhalten, um ihr Existenzminimum […]
«Machen uns die Maschinen reicher oder nehmen sie uns den Lohn der Arbeit? Und ist ein Grundeinkommen die richtige Lösung für die wachsende Schere zwischen Arm und Reich? Die Antworten gehen grundlegend auseinander. Christoph Pfluger moderierte ein Streitgespräch zwischen dem Ökonomieprofessor Reiner Eichenberger von der Universität Fribourg und Daniel Häni, einem der führenden Köpfe hinter…
Ich muss dreimal die Woche zu Anwendungen, mehrmals im Monat zum Arzt. Diese Fahrten würden eigentlich von der Krankenkasse übernommen wenn ich die richtigen Merkzeichen in Behindertenausweis hätte. Das Versorgungsamt Hamburg weigert sich allerdings bis heute mir die entsprechenden Merkzeichen auszustellen obwohl ich im Rollstuhl sitze. Da das Versorgungsamt Hamburg immer wieder Antwortschreiben zum Gericht […]
Vielleicht interessiert es ja den einen oder anderen. Wie ihr vielleicht wisst bin ich seit 2012 am kämpfen dass ich die Merkzeichen in meinem Behindertenausweis bekomme. Mir geht es da einzig und allein um den blauen Parkausweis damit ich Behindertenparkplätze nutzen kann und es mir so möglich ist den Rollstuhl aus dem PKW zu bekommen. […]
Alleinerziehende gehören in Deutschland zu den Gruppen mit dem höchsten Armutsrisiko überhaupt. Insbesondere alleinerziehende Frauen. Jetzt soll ausgerechnet bei ihnen noch mehr gespart werden. Und das, obwohl bereits sowohl das Kindergeld, als auch das Elterngeld als Einkommen auf die ALG II-Leistungen angerechnet werden. Eine Regelung, die es so in keinem weiteren EU-Staat gibt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf veröffentlicht, nämlich den “Entwurf einer Neuregelung zur temporären Bedarfsgemeinschaft im SGB II”. Ein Statement von Bundesministerin Nahles dazu lautet: “Mit dem Gesetz zur Rechtsvereinfachung werden wir die Arbeit der Jobcenter nachhaltig erleichtern.”
Das mutet fast schon ironisch an – denn nach einer Vereinfachung klingt zumindest die Änderung für Alleinerziehende nicht: Plangemäß soll Alleinerziehenden das Geld für die Tage gestrichen werden, an denen das Kind bei dem jeweils anderen Elternteil ist.
Ein Beispiel: Ist, wie in über 90% der Fälle, die Mutter die Hauptverantwortliche und erhält ALG II, und besucht das Kind den Vater immer von Freitagabend bis Samstag, dann wird der Mutter an vier Tagen, nämlich an allen Samstagen des Monats, Geld abgezogen. Doch logischerweise muss die alleinerziehende Mutter auch an diesen vier Tagen den Mehraufwand für z.B. die Mietkosten mit Kind bezahlen.
Und es wird noch komplizierter: Vielleicht ist es samstags mal später geworden und das Kind möchte gern bei Papa übernachten und am nächsten Vormittag von Mama abgeholt werden. Dann ist das Kind zwar den Großteil des Sonntags bei der Mutter, dennoch greifen die Kürzungen an diesem Tag. Denn für die Berechnungen ist maßgeblich, bei welchem Elternteil das Kind am entsprechenden Tag zuerst ist. Das heißt im Klartext: Wo es aufgewacht ist.
Zur Veranschaulichung: Der Regelbedarf für Kinder von ALG 2-Beziehenden beträgt bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 237 Euro und vom 7. bis zum 14. Lebensjahr 270 Euro. Das sind dementsprechend etwa 8 bzw. 9 Euro pro Tag – und bei vier Samstagen etwa 36 Euro weniger. Das ist nicht nur unfair, es ist auch bei Weitem keine Vereinfachung. Wie viel bürokratischen Aufwand wird es kosten, Nachweise über Betreuungszeiten einzuholen?
Im schlimmsten Fall bedeutet die Neuregelung, dass Alleinerziehende es sich nicht mehr leisten können, das Kind tageweise an den jeweils anderen Elternteil abzugeben – und das schadet letztlich vor allem denen, die sowieso schon unter der Situation leiden: Kindern, die in prekären Einkommensverhältnissen aufwachsen müssen.
Wann haben die Verkürzungen endlich ein Ende? Helft mit Sanktionen abzuschaffen! Spendet noch bis zum 9. Mai auf sanktionsfrei.de.
Sei einiger Zeit haben wir nichts mehr auf unserem Blog berichtet. Wir haben Angst, dass Lehrer H. rechtswidrig bestraft wird, wenn wir weiterhin die Fakten ins Netz stellen. Zur Erinnerung: 2006 behauptete das Basler Erziehungsdepartement unter der Leitung von Dr. Christoph Eymann, Lehrer H. sei ein potenzieller Selbstmörder und ein potenzieller Amokläufer. Aufgrund dieser unglaublichen Verleumdung wurde dem äusserst beliebten Lehrer gekündigt. Zehn Jahre nach dieser aus unserer Sicht kriminellen Aktion, ist uns klar geworden, dass Lehrer H. aus dem Staatsdienst entlassen wurde, weil er sich für die neusten Schulreformen nicht begeistern konnte. Lehrer H. war allerdings ein begeisterter Musiklehrer, der mit seinen Klassen den sog. erweiterten Musikunterricht an der OS (EMOS) in Basel-Stadt erfolgreich praktizierte. Der politisch korrekte Zeitgeist schrieb allerdings vor, dass alle Schülerinnen und Schüler gleich zu behandeln seien, so dass diese fragwürdige Pädagogik ohne Rücksicht auf Verluste in der ganzen Schweiz eingeführt wurde. Schwerstbehinderte und Hochbegabte Kinder sollten ab sofort in der gleichen Klasse unterrichtet werden. Das Ganze nannte man Integrative Volksschule. Unterdessen ist dieses Schulmodell in der ganzen Schweiz ohne Rücksicht auf Verluste eingeführt worden. Lehrpersonen, die sich nicht für den integrativen Unterricht begeistern konnten, wurden entlassen.
Lehrer H. war einer der ersten, der über die Klinge springen musste. Am Ende seiner Sommerferien 2006 wurde er von der Baselbieter Sondereinheit Barrakuda an seinem Wohnort überfallen und eine Nacht lang eingesperrt. 2015 wurde er erneut Opfer dieser Polizei-Einheit. Diesmal sass der Lehrer 20 Tage in sog. Sicherheitshaft. Wie ist es möglich, dass ein völlig integrer Lehrer derart in die Mühlen der Justiz gerät? Wir haben die Akten zum Fall Lehrer H. bis ins Détail studiert und haben in diesem Blog die Fakten nach bestem Wissen und Gewissen veröffentlicht. Weil die Basler Staatsanwaltschaft mit dem Erziehungsdepartement unter einer Decke steckt, ist Lehrer H. zu einer unbedingten Haftstrafe von 2 Jahren wegen angeblicher Verleumdung verurteilt worden. Ohne Beweise behauptet die Basler Staatsanwaltschaft, dass die in diesem Blog veröffentlichen Fakten, Beamte, Juristen und Behörden von Basel-Stadt planmässig verleumden. Mit dieser arglistigen Behauptung verletzt die verantwortliche Staatsanwältin Eva Eichenberger Art 3 der Schweizerischen Strafprozessordnung. Dort heisst es nämlich, dass die Strafbehörden den Grundsatz von Treu und Glauben zu beachten haben und Rechtsmissbrauch verboten ist. Wir haben keinerlei Interesse daran, irgend jemanden zu verleumden, denn alle Fakten in diesem Blog können belegt werden. Eine Staatsanwaltschaft, die Art 3 der StPO missachtet, handelt aus unserer Sicht kriminell.
Seit ein paar Monaten ist dieser Blog in der Schweiz nur noch über den Google-Cache aufrufbar. Diese Seite wurde also in der Schweiz gesperrt, obwohl gegen Lehrer H. noch kein rechtsgültiges Urteil vorliegt. Diese Tatsache sollte die Medien eigentlich stutzig machen. Leider berichten die Journalisten aber nur einseitig über diesen unglaublichen Mobbing-Fall. In unserem Blog erfahren Sie die Wahrheit. Sie erfahren bis ins Détail, wie gewissenlose Beamte und Behörden den völlig integren Lehrer seit über 10 Jahren vorsätzlich und planmässig verleumden.
Nach einem Urteil des Landessozialgericht Niedersachsen können Empfänger von Hartz IV Leistungen nicht zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden, da die Grundsicherungsleistung das soziokulturelle Existenzminimum darstellt und dem Unterhaltsschuldner ungekürzt verbleiben muss. Dies gilt auch für Erwerbstätige, die ein zu geringes Einkommen mit Hartz IV Leistungen aufstocken. Im vorliegenden Sachverhalt sollte ein 37-jähriger Vater aus dem Raum Hannover Kindesunterhalt für seine zwölfjährige Tochter […]
Ein Grundeinkommen für alle, egal ob man arbeitet oder nicht: für die Gegner ein «blauäugiger Sozialunsinn», ein Aufruf zu einer «Hängemattenmentalität», für die Befürworter der Beginn einer visionären neuen Arbeits- und Gesellschaftsordnung.
Das Gespräch moderiert Thomy Scherrer.
Die BGE Befürworter sind Christian Müller, Jürg Schläpfer und Franziska Schläpfer. BGE Gegner sind Jeannette Behringer, Monika Bütler und Katja Gentinetta
Quelle: via @SRF1, 26.04.2016, bit.ly/243k7AJ (Mirror 1), bit.ly/1SKnbt4 (Mirror 2)
Ich habe mir alle Fragestellungen aus diesem Gespräch herausgeschrieben. @ZuhörerIn – was ist daran augenfällig, was sticht heraus?
Fazit von mir Alias Anita Zerk (Zuschauerin): Im Zusammenhang mit dem BGE kommt es auf die richtige Fragestellung darauf an!
Zu den Fragestellungen in diesem Gespräch:
BGE – Utopie oder Chance?
Was würden sie mit beispielsweise CHF 2'500 Franken machen wo jeden Monat schön auf ihr Konto käme?
Was würde bei Ihnen passieren?
Was hätten sie früher anders gemacht, wenn sie ein BGE erhalten hätten?
Was würde es bei Ihnen bewirken?
Was würden sie machen, wenn Sie vom Staat regelmässig einen gewissen Betrag erhalten?
Deutet es darauf hin, dass der Mensch nicht grundsätzlich faul ist, sondern arbeiten will?
Ist der Mensch faul bis zu einem gewissen Grad, und wenn kein Druck da ist passiert nicht viel?
Dieses Menschenbild, das wir haben – eine wichtige Grundlage für ein „Ja“ oder ein „Nein“, das wir in die Urne legen werden am 5. Juni 2016 – ist der Mensch von Grund auf ein wenig bequem, ein wenig faul?
Bevor wir in „Etwas“ hineinkommen, der Mensch etwas annehmen muss, oder den Job selber wählt – wie ticken wir Menschen – was glauben sie?
Wie ist der Mensch grundsätzlich veranlagt? Allenfalls ist „Schaffen“ sogar ein Bedürfnis oder muss er mit Druck angestiftet werden zum Arbeiten?
Weiss man wirklich wie der Mensch grundsätzlich „veranlagt“ ist (in Bezug zum Arbeiten wollen)?
Was haben Sie für ein Menschenbild? Ist der Mensch faul – oder „will“ er?
Ich möchte darüber diskutieren, wie sich das BGE auf unsere Gesellschaft auswirkt, was wären dies für Signale, was würde das auf die verschiedenen Lebenswelten bedeutet woraus unsere Gesellschaft besteht?
Wie würde ein BGE sich bei Ü50 Menschen positiv auswirken, wenn Menschen ihre Erwerbsarbeit verlieren?
Was heisst es für Menschen, die ihre Erwerbsarbeit verlieren?
Kann Geld das Selbstwertgefühl heben? Geht das Selbstwertgefühl verloren, wenn keine Erwerbsarbeit mehr da ist?
Steht hinter einem BGE die Angst dahinter, dass die Sozialwerke der Schweiz dadurch abgebaut würden?
Wie würde sich ein BGE auf die Lebenswelt von Familien auswirken? Wird die „Familie“ mit einem BGE ein Business? Wäre das denkbar, dass es durch ein BGE plötzlich mehr Kinder gäbe?
Wir als Gesellschaft, auf dem Wohlstandsniveau auf dem wir uns befinden, müssen wir uns nicht die Frage stellen, wollen wir uns von monetär getriebenen Fragen leiten lassen (..)?
Wird die geschlechterspezifische Rollenverteilung durch ein BGE zementiert oder aufgebrochen?
Was ist Arbeit, bzw. Erwerbsarbeit in Wirklicheit? In der Schweiz wird Freiwilligenarbeit im Wert von mehr als CHF 400'000'000 geleistet, das sind umgerechnet zirka 9'000'000 Arbeitsstunden pro Jahr, dabei handelt es sich um eine grössere Leistung als das Volumen in der Arbeitswelt, wie wir sie verstehen, geleistet wird. Mit einem BGE würden noch mehr Menschen Freiwilligenarbeit leisten?
Ist der Mensch nicht ein Egoist – sich mit einem BGE begnügen, dabei sich nicht mehr in einer Freiwilligenarbeit betätigen wollen?
Was braucht es, damit sich der Mensch freiwillig engagiert?
Könnte ein BGE zum Motivations- und Energiekiller für manche Jugendliche, nicht für alle, führen? Ein BGE wäre ein gesellschaftlicher Anreiz zu einer Null-Bock-Grundhaltung mit verpassten Lebenschancen?
Fordern wir mit einem BGE nicht von den Menschen, dass jeder mit einer intrinsischen Motivation „ausgestattet“ ist?
Mit einem BGE die Null-Bock-Mentalität gefördert wird, wie es der Herr Strahm gesagt hat (..) oder motiviert (..) ich lasse mir noch ein wenig Zeit Dinge zu erledigen (..) dürfen sich Jugendliche „so“ verhalten?
Die Frage ist doch, was geben wir den Jugendlichen für eine „Botschaft“ mit?
Wäre ein BGE eine Magnetwirkung für die Arbeitssuchenden aus dem Ausland? Wird diese Befürchtung geteilt?
Warum muss ein BGE eingeführt werden?
Schaffen die BGE Initianten mit der Angst (in Bezug auf kommende Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt – Roboterisierung, Automatisierung auf allen Gebieten)?
Wie finanzieren wir ein BGE? Eine Idee, die funktionieren könnte?
Was ist das Problem, wenn wir versuchen, mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer das BGE Finanzierungsmodell realistisch zu machen?
Was sind Verhaltensanpassungen?
Wie werden die BGE Abstimmungsergebnisse ausgehen?
Weitere unkommentierte Statements (aus diesem Gespräch):
(..) es würde sich nichts ändern, ausser dass wir für unsere beiden Kinder ZUSÄTZLICH Geld erhalten würden (..)
(..) wenn alle 10% reduzieren würden, hätten wir ein riesen Problem (..)
(..) die meisten Menschen einen Anreiz zum Arbeiten (Geld verdienen?) brauchen (..)
(..) ohne Anreiz schiebt der Mensch vieles einfach nach hinten (..)
(..) Kinder (12/14) wollen die Welt nicht erforschen und entdecken und frühmorgens aufstehen (..)
(..) ein Grundeinkommen macht die Solidarität zwischen den Individuen kaputt(..)
(..) wir haben uns als Gesellschaft längst darüber geeinigt, dass wir niemanden verhungern lassen wollen, dass niemand draussen übernachten muss (..)
(..) mit einem BGE kann man niemanden mehr dazu „verpflichten“, etwas für die Gesellschaft zu tun (..) etwas für die Gemeinschaft beizutragen (..)
(..) ich habe ein BGE (..) mir kann niemand eine Bedingung unterstellen, damit ich mich je für die Gesellschaft einsetze (..)
(..) eine alleinstehende Person kann von diesen CHF 2'500.- nie leben (..)
(..) für jemanden „der gut gestellt ist“, kann die CHF 2'500.- vielleicht einen Anreiz sein (..)
(..) super, dass es dich nicht mehr braucht in der mühsamen „Erwerbsarbeitswelt“ – sei froh (..) es gibt genug Jobs, es gibt genug zu tun – gesellschaftlich (..) engagiere, involviere dich in der wirklich wichtigen Arbeit (..)
(..) hier hast du deine CHF 2'500.- (..) aber dann bitte sei ruhig, sei zufrieden (..) und halte dich still (..)
(..) die Sozialhilfe versucht die „Randgruppen“ wieder in die Gemeinschaft zu integrieren (..) mit einem BGE gingen diese Integrationsversuche verloren (..) die Menschen in der Sozialhilfe werden „betreut“ (..)
(..) wenn man Sozialhilfebeziehende (die Meisten von ihnen sind ja süchtig, schwierige Fälle..) einzig „abspeist“ mit Geld, dann haben wir den Zugang nicht mehr z.B. zu Kinder von armen Menschen (..)
(..) die 600'000 SchweizerInnen, die unter dem Existenzminimum mit zirka CHF 2'300.- leben, die werden ZUM TEIL von der Sozialhilfe unterstützt (..)
(..) der Arbeitgeber/Gesetzgeber könnte bei einem BGE dazu verleitet werden – „(..) da ist jetzt ein bedingungsloses Grundeinkommen (..) damit wurden alle Probleme gelöst (..)“
(..) wir sind alle irgendwie Egoisten (..) aber wir sind dennoch erst dann zufrieden (..) wenn wir uns in die Gemeinschaft irgendwie einbringen können (..) Carearbeit leisten können (..)
(..) es wird eindeutig mehr Freiwilligenarbeit geleistet durch die Menschen (..) die einer Erwerbsarbeit nachgehen (..)
(..) wir müssen als Gesellschaft nur mehr Geld aufwenden für die Menschen, die heute weniger haben (..)
(..) am Ende des Tages verlieren die, die einer Erwerbsarbeit nachgehen und gewinnen die, die „nichts tun“ (..)
„Das Bundesarbeitsministerium für Arbeit entschuldigt sich“ bei den Benachteiligten der Agenda 2010. „Schirmherr Gauck spricht gar von: „Visionäre und nachhaltige Politik braucht Debatte und Reflexion. Das Benennen und Austarieren von Missständen gehört dazu. Deshalb begrüße ich diese Initiative sehr und... Read More ›
„Das Bundesarbeitsministerium für Arbeit entschuldigt sich“ bei den Benachteiligten der Agenda 2010. „Schirmherr Gauck spricht gar von:
„Visionäre und nachhaltige Politik braucht Debatte und Reflexion. Das Benennen und Austarieren von Missständen gehört dazu. Deshalb begrüße ich diese Initiative sehr und freue mich, dass soziale Politik in Deutschland nicht bloß eine Floskel ist.“
Ernst oder Satire? Der Blick ins Impressum zeigt, dass die Kampagne „Deutschland sagt Sorry!“ vom Künstlerkollektiv Peng! stammt. Selbstverständlich meint weder Gauck, noch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter der Herrschaft Nahles ein „Sorry“ für die Benachteiligten der Agenda 2010. Vielmehr sind sie bis heute von der Agenda 2010 überzeugt. Und hier setzt Peng! an. Auf der Fakeseite des Bundesarbeitsministeriums werden die Missstände durch die Agenda 2010 und Hartz IV aufgezeigt. Menschen erzählen ihre Geschichte mit den Jobcentern. Diese Geschichten klingen absurd und doch sind sie wahr. Betroffene, die Arbeitsangebote abgelehnt haben, weil…
In Rüti, in einem Bergtal hinter Glarus, hat das Team «Grösste Frage der Welt» diese Woche in einer leerstehenden Fabrik, das «Grösste Plakat der Welt» gemalt. Die Zeitung Südostschweiz hat das Team besucht und einen schönen und treffenden Bericht geschrieben: Rekordplan(e) fürs Guinness- Buch: In Rüti entsteht das weltgrösste Plakat PDF «Aus der ganzen…
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales will den Verliererinnen und Verlierern der Arbeitsmarktreformen der Agenda 2010 Dank und Entschuldigung aussprechen.