Dienstag, 19. April 2016

Die jungen IV-BezügerInnen Welche psychischen Erkrankungen haben die eigentlich? (Teil 2)

Wie im letzten Artikel anhand des Codes 649 gezeigt, geben die IV-Kategorien häufig nur sehr ungenau Auskunft über die effektiven gesundheitlichen Einschränkungen der darunter kategorisierten Versicherten. Im Rahmen der BSV-Studie «Profile von jungen IV-Neurentenbeziehenden mit psychischen Krankheiten» untersuchten die Forschenden deshalb 400 Dossiers von 18 bis 29-jährigen NeurentnerInnen mit (laut IV-Definition) psychischen Erkrankungen. Sie analysierten u.a. Diagnosen, Schul- und Ausbildungsverläufe, zugesprochene Massnahmen, Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten (z.B. Therapien), familiäre Belastungen, die Zusammenarbeit zwischen IV und anderen Akteuren (z.B. Ärzten) und erstellten ein differenziertes Bild der jungen IV-BezügerInnen mit psychischen Krankheiten.

Die Autoren der Studie kamen daraufhin zum Schluss, dass bei ungefähr 75% der untersuchten Dossiers eine Berentung aufgrund der starken Beinträchtigungen nachvollziehbar und gerechtfertigt erscheint. Dies trifft vor allem auf sehr jung Berentete mit geistiger Behinderung, gewissen kinderpsychiatrischen Störungen und multiplen schweren Störungen zu. Bei einem Viertel der Versicherten (vor allem später Berentete mit Depressionen, Schizophrenien und Persönlichkeitsstörungen) hätte sich aus Sicht der Forschenden eine Invalidisierung mit besseren und nachhaltigeren Unterstützungsmassnahmen womöglich vermeiden lassen.

Anstelle der wenig aussagekräftigen IV-Codes wurden die Dossiers für die Studie nach ICD-Diagnosen kategorisiert. Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die prozentuale Verteilung der Kinder- (rot markiert) und Erwachsenenpsychiatrischen Diagnosen (blau) nach Berentungsalter deutlich unterscheidet und dass Intelligenzmilderung (23%), Schizophrenie (22%) und Persönlichkeitsstörungen (21%) insgesamt die häufigsten behinderungsrelevanten Diagnosen sind. [Möchten Herr Dr. Bänziger und Frau Gölz das mit den viiiielen Jungrentnern mit angeblichen «Modediagnosen» (Schizophrenie? geistige Behinderung?) vielleicht an dieser Stelle noch etwas genauer erklären?]

berentungsalter

(Bei den Dossiers ohne F-Diagnose handelt es sich mehrheitlich um Fälle von Trisomie 21. Der Anteil der Neuberenteten mit einer geistigen Behinderung beträgt also eigentlich 27%)

Die farblich hervorgehobenen deutlichen Unterschiede zwischen den frühen (Anteil 47,5%) und späteren Störungen (47,5%) [und Neurosen (5%) als «Mischform»] zeigen sich in allen in der Studie untersuchten Themenbereichen. Versicherte mit frühen Störungen besuchen wesentlich häufiger (phasenweise oder durchgehend) die Sonderschule:

sonderschule1

Und Versicherte mit frühen Störungen absolvieren kaum reguläre Ausbildungen, sondern fast ausschliesslich kurze IV-unterstützte Berufsausbildungen, die auf eine Arbeit im geschützten Rahmen vorbereiten:

ausbildung

Der auffallend hohe Anteil von Versicherten mit erwachsenenpsychiatrischen Störungen, die nur über einen Abschluss der obligatorischen Schule (Sekundarstufe I) verfügen, zeigt ein Kernproblem bei diesen in der Adoleszenz erstmals auftretenden Erkrankungen (speziell Schizophrenie). Während Versicherte mit frühen Störungen von der frühen Kindheit bis zur Vorbereitung auf eine Arbeit im geschützten Rahmen mit differenziert ausgestalteten Hilfsangeboten eng begleitet werden, fallen spät Erkrankte während der Sekundarstufe II  sehr häufig durch Ausbildungsabbrüche (Gymnasium oder Lehre) komplett aus dem System heraus. Früher oder (eher) später landen sie dann bei der Invalidenversicherung, wo sie meist sehr schnell berentet werden. Die Studienautoren äussern deutlich ihr Unverständnis über diese unterschiedliche Praxis:

(…) fällt die insgesamt geringe Berücksichtigung vor allem der Versicherten mit einer schizophrenen Erkrankung bei den beruflichen Eingliederungsmassnahmen auf. Obwohl es sich hier um junge Personen mit im Vergleich zu vielen anderen Jungrentnern guter Schulbildung handelt, ist nicht nur ihre Prognose schon von Beginn weg negativ, sondern sind auch die Investitionen in berufliche Eingliederungsmassnahmen relativ gering.

Auf der anderen Seite wird vergleichsweise viel in die berufliche Abklärung und Integration von Versicherten investiert, bei denen von vornherein meist klar ist, dass die Integration auf den geschützten Rahmen limitiert bleiben wird (z.B. bei hirnorganischen Störungen, Minderintelligenz, tiefgreifenden Entwicklungsstörungen).

Selbstverständlich sind auch nicht alle Versicherten mit einer Erwachsenenpsychiatrischen Störung eingliederbar. Die zwei in den untersuchten Dossiers am häufigsten gefundenen Schizophreniediagnosen – hebephrene und paranoide Schizophrenie – haben beispielsweise sehr unterschiedliche Verlaufsformen bzw. Prognosen. Es erstaunt dann aber doch etwas, dass in den Arztberichten Intelligenzminderungen (ein Geburtsgebrechen) generell viel öfter als «besserungsfähig» eingestuft wurden als Schizophrenien. Da es in Arztberichten für die IV häufig (auch) um die Bewilligung von medizinischen/therapeutischen/integrativen Massnahmen geht (welche die IV nur finanziert, wenn sie auch etwas «nützen») fragt sich, ob der «Optimismus» der Ärzte bei frühen (nicht besserungsfähigen) Störungen effektiv einfach ein grösseres Wohlwollen bedeutet.

Genau so, wie mit dem Bild der «aufgestellten geistig Behinderten» problemlos 100’000 Unterschriften für eine Petition gesammelt werden können, welche fordert, dass die IV diesen Jugendlichen eine verlängerte Ausbildung bezahlen soll, obwohl sich ihre Chancen (behinderungsbedingt) auf eine Stelle im ersten Arbeitsmarkt dadurch nicht erhöhen.

Hat mal irgendwer eine Demo gesehen, wo Schilder hochgehalten wurden mit Texten wie: «Wir fordern bessere Unterstützung bei der beruflichen Integration von Schizophrenen»? (Foto davon bitte an die Schreibende, Danke).

Je ein Viertel der Versicherten mit Persönlichkeitsstörungen und mit Schizophrenie und sogar 40% der Versicherten mit affektiver Störung haben nämlich vor (oder auch trotz) ihrer Erkrankung eine reguläre Berufsausbildung abschliessen können. Rund 40% aller jungen NeurentnerInnen (Schwerpunktmässig vor allem jene mit «späten» Erkrankungen) haben Erfahrungen im ersten Arbeitsmarkt.

Bei der qualifizierten bzw. qualifizierfähigen Gruppe der später Erkrankten würde sich ein verstärktes Engagemagent für die IV (und v.a. die Ergänzungsleistungen) finanziell sogar dann lohnen, wenn 40 Jahre lang statt einer ganzen nur noch ein halbe IV-Rente gezahlt werden müsste. Schliesslich lässt sich mit einer 50%-Stellung im ersten Arbeitsmarkt immer noch eine vielfaches mehr verdienen als mit 100% in der geschützten Werkstatt. Vom Gewinn für das Wohlbefinden und Selbstbewusstsein der Betroffenen ganz zu schweigen.

Wie das jetzt gehen soll mit dieser Integration von psychisch Kranken weiss man aber halt immer noch nicht so genau. Die Autoren geben dazu u.a. folgende Empfehlungen:

  • Bei jungen psychisch kranken IV-Versicherten sollten die IV-Stellen ein systematisches interdisziplinäres Assessment zu Verfahrensbeginn sicherstellen.
  • Bei den jungen IV-Versicherten mit erwachsenenpsychiatrischen Störungen und Leistungspotential sollte der Fokus der IV prioritär auf die Absolvierung einer qualifizierten Berufsausbildung gelegt werden. Berufliche Massnahmen sollten hier deutlich häufiger verfügt werden.
  • Formale IV-Prozedere, die dazu führen, dass bei jungen Versicherten nach einer abgebrochenen IV-Massnahme mehr oder weniger automatisch der Anspruch auf eine IV-Rente geprüft werden muss, sollten revidiert werden. Vielmehr sollten bei jungen IV-Versicherten mit Leistungspotential (aber vielleicht mit mangelndem Problembewusstsein etc.) über längere Zeit und trotz Abbrüchen berufliche Massnahmen möglich sein.
  • Behandelnde Ärzte sollten hinsichtlich aktiver Kooperation bei den Eingliederungsbemühungen stärker in die Pflicht genommen werden. Hier sollten gemeinsam von BSV und Ärzteschaft Agreements und Richtlinien zur Zusammenarbeit entwickelt werden. Zudem sollten schon sehr früh in der psychiatrischen Behandlungskarriere Arbeitsspezialisten beigezogen werden.
  • Die IV-Stellen sollten eine systematische Kooperation mit den Schulen (Sekundarstufe II) und den Lehrbetrieben sowie tertiären Bildungseinrichtungen etablieren sowie Frühinterventionsmassnahmen garantieren.

Weil im Rahmen dieses Artikels nur einige Aspekte näher beleuchtet werden konnten, empfehle ich für umfassendere Informationen die Zusammenfassung der Studie «Profile von jungen IV-Neurentenbeziehenden mit psychischen Krankheiten»

Lesenswerte NZZ-Artikel zum Thema:
Integration von psychisch Kranken: Mehr Arbeit statt IV-Renten für Junge (NZZ, 13.4.2016)
Integration von IV-Rentnern: Ohne Wirtschaft geht es nicht (NZZ, 11.4.2016)




Weg mit der #behoerdenwillkuer und dem #ivdebakel

Quelle: via @ IVInfo, April 19, 2016 at 02:31PM

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