Das Sozialgericht Gießen hat dem Jobcenter einen Dämpfer verpasst. Die Leistungsbehörde verlangte vom Partner einer Hartz IV Leistungsempfängerin, die entsprechenden Vordrucke zu den Einkommensverhältnissen auszufüllen. Da der Partner jedoch kein Hartz IV Leistungsempfänger ist, muss er diese Formulare, die für Grundsicherungsempfänger vorgesehen sind, nicht ausfüllen. Es ist keine neue Erkenntnis, dass Hartz IV Antragsteller praktisch ihr Leben und ihre Einkommens- […]
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, April 15, 2016 at 06:36PM