Montag, 25. April 2016

Hartz IV Urteil: Jobcenter muss Brille bezahlen

Das Jobcenter muss einem Bezieher von Hartz IV Leistungen die Kosten für eine Gleitsichtbrille übernehmen, so die Entscheidung des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 22.03.2016.  Leistungsbezieher hat Anspruch auf Kostenübernahme für Brille Geklagt hatte ein Hartz IV Leistungsbezieher aus Frankfurt/ Main, dem das Jobcenter zunächst die Kostenübernahme von 147 Euro für eine Gleitsichtbrille trotz augenärztlicher Verordnung versagte. Beim Optiker wurden […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, April 25, 2016 at 04:34PM

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