Montag, 18. April 2016

Die jungen IV-BezügerInnen – Welche psychischen Erkrankungen haben die eigentlich? (Teil 1)

Seit 2002 konnte die Zahl der IV-Neurenten von 28’000 (davon psychisch bedingt: 11’000) auf aktuell 13’500 (psychisch: 5’500) halbiert werden. Vermutlich stehen diese Zahlen in einem gewissen Zusammenhang damit, dass die IV-Stellen im vergangenen Jahr 12’000 Versicherte dabei unterstützten, ihre/eine Stelle trotz Krankheit/Behinderung im selben Unternehmen zu behalten und weitere 7000, eine neue Anstellung zu finden.

Interessanterweise ist es aber scheinbar komplett irrelevant, den Anteil psychisch Erkrankter bei den erfolgreichen Arbeitsplatzerhaltungen/Integrationen zu erheben (und zu publizieren), wohingegen deren «hoher Anteil» bei den IV-BezügerInnen (die Kosten!) regelmässig explizit hervorgehoben wird.

Ebenso regelmässig ist seit einigen Jahren in den Medien zu lesen, dass (im Gegensatz zu den restlichem Neurenten) die Zahl der Neurenten bei den 18 bis 24-jährigen nicht gesenkt werden konnte (sie liegt seit 2001 gleichbleibend zwischen 1600 und 2000) und dass unglaubliche zwei Drittel dieser JungrentnerInnen an psychischen Krankheiten leiden würden.

Der damalige RAD-Arzt Oskar Bächtiger und die Psychologin Barbara Gölz erregten 2012 mit ihrer e-MBA-Masterarbeit Aufsehen, in der sie suggerierten, ein Grossteil dieser «psychischen» Jungrentner hätten die «Modediagnose» ADHS und behaupteten:

Überdies erscheint der Weg in eine Rente aufgrund eines diagnostizierten Gesundheitsschadens vielen jungen Erwachsenen als einfachere Variante, Einkommen zu generieren als über einen regulären Berufseinstieg.

Sind nun diese «zwei Drittel» (effektiv rund 60%, 2014) Jungrentner mit psychischen Krankheiten tatsächlich mehrheitlich «bequeme» Jugendliche mit fragwürdigen «Modediagnosen»?

Die sogenannten «Gebrechenscodes» der IV können nur ein sehr (sehr) ungenaues Bild über die effektive gesundheitliche Situation der jungen IV-BezügerInnen liefern. Zum einen deshalb, weil für die Zuteilung zu einem Code jeweils nur eine einzige Diagnose erfasst wird und die Gebrechenscode-Kategorien zuweilen sagen wir mal «kreativ» gestaltet sind. Beispielhaft sei dies am Code 649 aufgezeigt. 2014 wurde laut den IV-Daten fast die Hälfte der Neurenten aus psychischen Gründen zwischen 18 und 24 Jahren aufgrund des IV-Codes 649 zugesprochen.

Dieser Code figuriert unter der übergeordneten Kategorie «Psychosen, Neurosen und Persönlichkeitsstörungen» und der genaue Beschrieb lautet:

Übrige geistige und charakterliche Störungen (einschliesslich Sprachentwicklungsstörungen), Oligophrenie (Debilität, Imbezillität, Idiotie) – siehe unter XXI

Offenbar wird das «Siehe unter XXI » (Das wären die Codes 501; Down Syndrom, und 502; Oligophrenie – Idiotie, Imbezillität, Debilität) bei den IV-Stellen nicht als «Kategorisieren Sie DIESE Behinderungen doch bitte unter den entsprechenden Gebrechenscodes ein» verstanden, sondern als: «Das passt hier schon»

Bei der detaillierten Analyse der Dossiers im Rahmen der BSV-Studie «Profile von jungen IV-Neurentenbeziehenden mit psychischen Krankheiten»» stellten die Forschenden nämlich fest, dass bei 50% der unter 649 codierten Versicherten (und auch bei rund 12% aller anderen unter «psychischen» Gebrechenscodes Kategorisierten) eine Intelligenzminderung vorliegt. Sie schreiben:

In Bezug auf die Diagnose einer Minderintelligenz ist daran zu erinnern, dass diese Diagnose erst bei einem Intelligenzquotienten von unter 70 gestellt werden kann.

Das ist eine sehr charmante Umschreibung von «Es handelt sich hierbei definitionsgemäss um Versicherte mit einer geistigen Behinderung». Und eine ebensolche haben in der untersuchten Stichprobe ein Viertel aller 18 bis 29-jährigen «psychischen» NeurentnerInnen. Da Versicherte mit einer geistigen Behinderung tendenziell sehr jung berentet werden, liegt deren Anteil bei den 18 bis 21-Jährigen mit angeblich «psychischen Erkrankungen» gar bei 40%.

Das heisst nicht, dass diese IV-BezügerInnen nicht zusätzlich eine oder mehrere psychische Störungen haben können (Menschen mit einer geistigen Behinderung haben effektiv ein stark erhöhtes Risiko psychisch zu erkranken). Nur ist eine Intelligenzminderung eben (vor allen anderen Störungen) i.d.R. rentenrelevant. Das BSV schrieb dazu im «Kreisschreiben über Invalidität und Hilflosigkeit in der Invalidenversicherung (KSIH)» 2015:

Eine Intelligenzminderung (Oligophrenie, Imbezillität, Idiotie, Demenz) ist in jedem Fall mittels geeigneter Testbatterien zu quantifizieren. Bei einem Intelligenzquotient von unter 70 ist in der Regel von einer verminderten Arbeitsfähigkeit auszugehen.

Im aktuellen Kreisschreiben (2016) steht das zwar nicht mehr, aber die Chancen, trotz geistiger Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt ohne IV-Rente bestehen zu können, dürften sich seit dem letzten Jahr nicht schlagartig verbessert haben.

Hätte 20 Minuten zur Illustration der Jungrentner vielleicht doch treffender Fotos von Jugendlichen mit einer geistigen Behinderung verwenden sollen.

Zu all den fälschlicherweise unter «psychisch» codierten Versicherten mit Minderintelligenz kommen nämlich bei den 18 bis 24-jährigen Neurentnern noch 180 vermutlich korrekt unter «Down Syndrom» bzw. anderen geistigen Behinderungen (Codes 501, 502, 403) einkategorisierte Fälle dazu. Und auch der häufigste körperliche Gebrechenscode bei den 18 bis 24-Jährigen (Cerebralparese, 180 Versicherte) geht in schweren (also IV-relevanten) Fällen oft mit einer zusätzlichen geistigen Behinderung einher (Zahlen 2014).

Die «Behinderte sterben aus!» rufenden PID-Gegner seien an dieser Stelle also beruhigt: Die IV-Daten sagen was anderes. Und die Neurenten aufgrund von Trisomie 21 nehmen sogar leicht zu.

Mehr zur BSV-Studie «Profile von jungen IV-Neurentenbeziehenden mit psychischen Krankheiten» im nächsten Artikel (erscheint morgen).




Weg mit der #behoerdenwillkuer und dem #ivdebakel

Quelle: via @ IVInfo, April 18, 2016 at 12:44PM

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