Freitag, 29. November 2019

Wir fordern Sie auf, sofort abzutreten!

Sehr geehrter Herr Scheele –
sehr geehrter Herr Heil,

vor dem Hintergrund Ihrer Machenschaften, das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu unterlaufen
S. » bit.ly/34y7EYF [Mirror1 bit.ly/37TusEm]
statt sich an ihm zu korrigieren,
FORDERN WIR SIE AUF, SOFORT ABZUTRETEN!

Als massgebliche Vertreter einer Ordnung, die über 15 Jahre mit unglaublicher Gefühllosigkeit die Würde der Menschen mit Füssen getreten und Millionen von Menschen gewaltsam ins Unglück getrieben haben, als Vertreter einer Ordnung, der es nie darum ging, in Not geratenen Menschen aus ihrer Notlage heraus zu helfen, die umgekehrt darauf ausgerichtet war, die Notlage der Menschen dazu auszunutzen, sie – unter Androhung des Entzuges ihrer gesamten Existenzgrundlage – in „flexibilisierte“, d.h. in sinn- und rechtlose Arbeitsverhältnisse und in den Niedriglohnsektor hinein zu pressen –
HABEN SIE NICHT DIE FÄHIGKEIT, sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes einzulassen,
HABEN SIE WEDER FÄHIGKEIT NOCH LEGITIMATION im Sinne dieses Urteiles angemessene Schritte zur Neueinrichtung des Sozialsystems zu unternehmen.

Dass Sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes jetzt UNTERLAUFEN wollen, spricht da Bände!
Artikel 20 des Grundgesetzes sagt: Gegen jeden, der es unternimmt, die grundgesetzliche Ordnung der Republik zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht auf Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Zur Abschaffung der entwürdigenden Verhältnisse, die Sie und Ihre Parteien mit Hartz IV in Deutschland eingerichtet haben, sind wir jetzt alle Wege gegangen, die in Deutschland möglich sind. Das Recht zum Widerstand steht uns in vollem Ausmass offen!

Bezüglich Hartz-IV HABEN Sie die grundgesetzliche Ordnung bereits seit 15 Jahre ausser Kraft gesetzt.
Ihre Zeit IST abgelaufen!

Und anstatt jetzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu missachten, den Keim zum Bürgerkrieg zu legen und die positive Entwicklungen zu behindern, wie sie von allen Seiten gedacht, empfunden und gewollt werden –
TRETEN SIE AB!

Wir versprechen Ihnen, dass die Welt auch ohne Sie allerbestens weiter geht.

Mit hoch zornigem Gruss,
Ralph Boes

Weg mit der #Agenda2010

Quelle via @Ralph_Boes, bit.ly/2rDmQF8, 27.11.2019

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Lohndrückerei auf dem Weihnachtsmarkt

Der Zoll hat zu Saisonbeginn Betriebe auf dem Hamburger Weihnachtsmarkt kontrolliert – und in jedem fünften Fall Hinweise auf Mindestlohnverstöße gefunden. Es gibt aber auch Ermittlungen gegen Arbeitnehmer.

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, November 29, 2019 at 11:39AM

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Hartz IV ist „menschenverachtend“: Schauspielerin rechnet ab

Als Schauspielerin bei Film und Fernsehen hat man es geschafft: Ruhm, Geld und Anerkennung regnen nur so auf einen herab. Doch so schnell wie man den Aufstieg schafft, so schnell kann man auch wieder fallen. Das musste Bettina Kenter-Götte am eigenen Leib erfahren und fiel der Hartz IV Maschinerie zum Opfer. Nach Krankheit Hartz IV Empfängerin Jahrzehnte lang arbeitete sie […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, November 29, 2019 at 10:59AM

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Donnerstag, 28. November 2019

Großeinsatz gegen Vermieter in Steilshoop

Am frühen Donnerstagmorgen umstellten 300 Behördenmitarbeiter das Einkaufszentrum Steilshoop, um Gespräche mit den Bewohnern der Wohnungen in dem Gebäudekomplex zu führen. Der Vermieter soll ihre schwierige Lage ausgenutzt und das Jobcenter betrogen haben.

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, November 28, 2019 at 04:58PM

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Hartz IV: Darf das Jobcenter Steuerklassenwechsel fordern?

Insgesamt gibt es acht Lohnsteuerklassen, aus denen eine ausgewählt werden kann bzw. eine automatisch zugeteilt wird. Die Wahl der Steuerklasse sollte gut überlegt sein, da sie das Nettoeinkommen erheblich beeinflusst. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften kann die richtige Steuerklassenwahl bares Geld bedeuten. Wenn nur einer der beiden Partner arbeitet und der andere Hartz IV erhält, liegt die Wahl der Steuerklasse […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, November 28, 2019 at 11:51AM

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Schrott-Spenden: Tafel muss Weihnachtspäckchen streichen

Die Tafel bietet an mehreren Standorten jedes Jahr zu Weihnachten Geschenk-Aktionen an, um zum Beispiel bedürftigen Hartz IV Empfängern, insbesonderen Kindern, ein schönes Weihnachtsfest zu bieten. Bei der Wattenscheider Tafel in Bochum fällt Weihnachten dieses Jahr jedoch aus. Der Grund dafür ist einfach nur erschütternd. Tafel zur Streichung der Weihnachtsaktion gezwungen Jedes Jahr zu Weihnachten sammelt die Tafel Geschenkpäckchen für […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, November 28, 2019 at 11:13AM

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Mittwoch, 27. November 2019

Wirklich günstige Wohnungen „absolute Mangelware“

Die Mieten in Hamburg steigen weiter – allerdings etwas langsamer als bislang. Das zeigt der neue Hamburger Mietenspiegel. Ein Mieterverein warnt nun vor einer "verhängnisvollen Mietpreisspirale".

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, November 27, 2019 at 05:43PM

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Nach dem Karlsruher Urteil TEIL 2 - ABMAHNUNG an Scheele und Heil!

Sehr geehrte Damen und Herren im Arbeitsministerium,
sehr geehrte Menschen in der BA, vor allem alle THINK TANKS um Herrn
Scheele und Herrn Heil:

ich sah gerade, dass daran gefeilt wird Ihrerseits, "Sanktionen über
30 % trotz des Urteils des BVerfG wieder salonfähig zu machen".

https://www.sueddeutsche.de/politik/hartz-iv-bundesverfassungsgericht-kuerzungen-sanktionen-1.4698013

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/hartz-iv-arbeitsministerium-will-offenbar-kuerzungen-ermoeglichen-a-1298424.html

Ich sage Ihnen frei heraus: SOFORT SEIN LASSEN!

Sanktionen sind SO MITTELALTER!


Und wer Sanktionen will, wird von mir als mittelalterlich und
menschenrechtsfeindlich eingestuft.

In Ihrer Erkenntnis schienen Sie doch "kurz nach Karlsruhe" schon
einmal weiter!
Ich verweise dazu mal unverbindlich auf folgendes Kunstwerk:

http://bewerbungstrainingfuerdenbundestag.blogspot.com/2019/11/es-ist-mal-wieder-zeit-fur-eine-wende.html
 



Falls Sie empathiefähige ehrbare Menschen mit einem Gewissen sind,
lassen Sie diesen IRRWEG des Sanktionierens sein, welcher NICHT EINMAL
zur Integration in ein Steuerzahlersystem dient, das von selbst
tragfähig wäre.
Sanktionen sind nicht nur SINNLOS für das, wozu sie "angedacht" sind
(erinnern Sie sich an die im BVerfG gebrachten Erkenntnisse und
Stellungnahmen während der Verhandlung über die Sanktionen!!!),
sondern auch zurecht dem GRUNDE NACH für verfassungswidrig erklärt
worden, da sie die Menschenrechte verletzen - und zwar immer, wenn
Menschen mit weniger als 70% + volle Miete + KV vom Regelsatz übrig
haben für ihren Lebensunterhalt!
Sanktionen dürfen ferner NICHT zur (gewaltsamen Um-)Erziehung durch
Entzug der Existenzgrundlage eingesetzt werden - sage nicht nur ich,
sondern auch das Urteil.
Überlagern oder Aufaddieren von Sanktionen geht demnach gar nicht-
egal welche Ursache eine EinzelSanktion hat.

Ich gehe einen Schritt weiter.

Um die ARBEITSGESELLSCHAFT zu stärken, braucht es ein Bedingungsloses
Grundeinkommen für alle, es macht ALLE diese IRRSINNIGEN
SANKTIONS-SADO-MASO-PRAKTIKEN überflüssig! Da es "für alle" angedacht
ist, stärkt es
automatisch die Rentner*innen und auch die Kinder, und alle die, die sich um
andere kümmern und alle, "die für irgendwen etwas tun".
BGE stärkt ERWERBSTÄTIGE durch ein reales Lohnabstandsgebot zum
"Erwerbslos sein".
Solange Sie aber weiter in diese SACKGASSE rennen, heißt es:
Kein Rechtsfriede ohne Grundrechte - keine Rechtsfrieden mit Sanktionen!
Zur Erinnerung:
openpetition.de/!sanktionen


Mit ernstem Gruß,
FriGGa Wendt




P.S. hier ein paar weiterführende Gedanken von mir:

Übrigens: eine stärkere Ausgestaltung der angstmachenden Schiene des
"totalen Leistungsausschlusses" ohne Sanktionen rein durch "formale
Zuständigkeitsablehnung", befürchten manche Erwerbslosenaktive (so
auch ich) gerade nach dem sanktionseinschränkenden Urteil aus
Karlsruhe.
In dem Sinne rufe ich parallel zu meiner obigen
"Sanktionsfreiheitsforderung" dazu auf bzw. rege an, ein neues
"Sicherungsamt für Menschen(würde)" einzurichten bzw.zuzulassen,
welches NICHT Unterordnungsbereitschaft unter "Markterfordernisse und
Weisungen eines Arbeitskraftweiterverwerters" bzw. (erzwungen
gespielte intrinsisch motivierte) Erwerbsarbeitsleistungsbereits
chaft
zur Antragsvoraussetzung macht.
Dieses "Menschenwürdesicherungsamt" wäre für alle jene Menschen
zuständig, die "erwerbsfähig" sind und nicht unter der Doktrin
"Fördern und Fordern" wie fremdbestimmte Nutztiere gehalten werden
wollen, und ihre Erwerbslosigkeit bzw. Bezahlt-Auftragsuche,ihr
persönliches Geschäfts-u. Gemeinwohlgestaltungs-Budget,selber oder
ggf. auch syndikalistisch verwalten möchten.Direkt mit Geldern des
BMAS ohne den Umweg eines Bittgesuchs über die (nur Geld fressende und
für die Betroffenen sinnlose) Zuständigkeit der Jobcenter.
Letzteres ist nämlich so, wie Menschen mit Magenschmerzen einzig zum
Proktologen zu schicken.
(Nicht nur) ICH kann meine eigene Erwerbsarbeitslosigkeit bzw. eher
EINKOMMENSGERINGHEIT wesentlich KOSTENGÜNSTIGER selber verwalten -
wenn ich darf - als "mein Jobcenter" das kann! Ich beantrage die
konzeptionell mich nicht überzeugenden "Grundsicherungsleistungen für
Arbeitsuchende" nach dem SGB-II nämlich nur "hilfsweise" - denn vorrangig
versuche ich andere Wege einer existenziellen Sicherung auszuschöpfen
und wo/weil nicht vorhanden, selber einzurichten.

Mit Ihrer Innovationsbereitschaft, das "Almosendenken" zurückzulassen
zugunsten eines "Grundrechtsanspruchs", auch in Hinblick auf die
NOTWENDIGKEITEN FÜR EINEN ARBEITSMARKT und Fachkräfte DER ZUKUNFT
komme ich GERN mit Ihnen endlich ins Gespräch oder ins Geschäft.

Sie müssen sich allerdings trauen und endlich auf meine zahlreichen
Angebote bzw. auf mich zukommen oder mich zu den Runden einladen, in
denen Sie mögl.weise (auch von mir) genannte Punkte diskutieren.
Statt mich und Millionen andere, die genau wie ich eine Stimme haben,
"zu verwalten".

Alternativ dürfen SIE ALLE, die an der Agenda 2010 mitgemischt haben
egal in welcher "Machtausübenden Funktion", 15 Jahre damit
Menschenrechte gebrochen haben, gern im MINDESTEN Ihre Posten
verlassen. Wer WEITERHIN an Sanktionen festhält und sogar noch mehr
als 30% entgegen des Verfassungsgerichtsurteils für richtig befindet,
hat in einem Ministerium oder sonstwelcher leitender Position nichts
zu suchen.
Ich fordere in dem Sinne IHREN RÜCKTRITT oder Ihre Absetzung oder
fristlose Entlassung -
ganz im Sinne des offenen Briefes des Herrn Boes:
http://grundrechte-brandbrief.de/BUKA-berichte-ereignisse-2019.htm#27.11.2019-b


VORGESCHICHTE/die ersten Briefe an Heil und Scheele "dauerhaft sanktionsfreie Zukunft"
  
Diese Briefe vom 7. 11. 2019 blieben mir unbeantwortet - aber Herr Scheele und Herr Heil verkündeten diese Woche, weiter an Sanktionen festhalten zu wollen - und diese auch sich zu über 30% "aufaddieren" zu lassen


Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @FriGGa 1|2|3|.., November 27, 2019 at 01:20PM

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Wie die Arbeitsagentur weiterhin hohe Sanktionen verhängen wollte

Bundesarbeitsminister Heil hat Pläne der Bundesagentur für Arbeit gestoppt, die trotz des Verfassungsgerichtsurteils weiterhin Hartz-IV-Sanktionen von mehr als 30 Prozent ermöglichen wollte – mit einem Trick.

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, November 27, 2019 at 02:31PM

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Hartz IV Skandal: Politik will mit Trick hohe Sanktion beibehalten

Erst Anfang November entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Kürzungen der Hartz IV Leistungen von über 30 Prozent nicht mit der Menschenwürde vereinbar wären. Das Arbeitsministerium scheint nun jedoch einen Weg gefunden zu haben, das Urteil des Gerichts zu umgehen. Verfassungsgericht hält hohe Sanktionen für Unrecht Am 05. November 2019 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Sanktionen von über 30 Prozent der Leistungen nicht […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, November 27, 2019 at 10:24AM

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Dienstag, 26. November 2019

Ernst Jünger - der Narzisst, der Sadist, der Antisemit

Seine passagenweise entschieden kriegsapologetischen Texte stilisieren das Frontkämpfer-Erlebnis und die Idee vom Heldentod fürs Vaterland auch als ästhetisches Erlebnis. Bereits während des Kr... Ernst Jünger - ein typisch nekrophiler Charakter, nach...

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Sabeth

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Montag, 25. November 2019

15 Jahre Hartz IV


  • 15 Jahre extreme Missachtung der Verfassung und der elementarsten Menschenrechte,
     
  • 15 Jahre „Erziehung der Bevölkerung“ durch blanke Erpressung und Auslöschung der Existenzgrundlagen,
     
  • 15 Jahre „Erziehung“ durch Behördenmitarbeiter, die, Vollstreckungsbeamte monströsen Unrechts, als moralische Krüppel bar jeglicher Verfassungsbindung und unter Ausblendung jeglicher Eigenverantwortung vor Würde und Leben der betroffenen Menschen gehandelt haben,
     
  • 15 Jahre Urteile in Gerichten, deren Richter alle wussten, dass Hartz-IV verfassungswidrig ist und aus purer Bequemlichkeit den notwendigen Aufstand unterlassen haben,
     
  • 15 Jahre die absolut nicht aufgearbeitet sind und eine grosse Fülle strafrechtlicher Verfahren nach sich ziehen müssen! – Dafür zu sorgen wird unsere Aufgabe sein!
     
  • 15 Jahre also, deren Aufarbeitung jetzt beginnen sollte, damit sich derartiges nicht wiederholt!


Wenn Sie diesem Beitrag ein «Like» geben, dann finden sie nicht den Vorgang der „Ausgrenzung“ und die „(Behörden-) Willkür“ gut, sondern dass Menschen die Erinnerung an die stigmatisierten Opfer einer asozialen Politik wach halten.

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Ralph_Boes, bit.ly/34kpBK4, 25.11.2019 (Mirror bit.ly/34u2ZqJ)

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(Hamburg) Wir sehen den Obdachlosen beim Verelenden zu – Gedenken zum Totensonntag

Immer mehr Menschen leben auf Hamburgs Strassen. Viele von ihnen sterben auch dort, wie der „Hinz&Kunzt“-Verkäufer Udo, der tot an „seiner“ Ecke gefunden wurde. Am heutigen Totensonntag wird ihrer gedacht.

Bis vor Kurzem lebte Krzysztof unter der Hamburger Cremonbrücke, einer blauen Fussgängerbrücke, die über die Willy-Brandt-Strasse führt. Krzysztof hauste dort etwa vier Jahre lang mit einem grossen Orang-Utan aus Plüsch. Mittlerweile ist er umgezogen, in den Container 2150632, einer von 130 Kirchen-Containern für Obdachlose in Hamburg im Winter. Dort wohnt der Pole, seit er krank wurde und das Leben auf der Strasse nicht mehr möglich war.

Als Krzysztof in die zehn Quadratmeter einzog, konnte er sich noch eine Suppe kochen. Heute kann er nicht einmal mehr aufstehen. Vielleicht wird das erste Bett seit Jahren auch das letzte in seinem Leben sein. Ein Bett in einer Box, die von aussen wirkt wie eine mobile Sanitäranlage. Aber immerhin ein Bett.
Andere Obdachlose sterben einfach auf der Strasse. Wie Udo, der „Hinz&Kunzt“-Verkäufer, der vor gut zwei Wochen tot an seiner Ecke gefunden wurde, dort, wo die Steinstrasse auf die Lange Mühren trifft. Am heutigen Totensonntag wird seiner und anderer obdachloser Verstorbener gedacht: bei einem Gottesdienst in Eimsbüttel und bei einer Andacht am Erinnerungsbaum auf dem Öjendorfer Friedhof.

Menschen wie Krzysztof und Udo werden mehr. Nach Angaben des Diakonischen Werks lebten vor zehn Jahren noch etwas mehr als 1000 Menschen ohne jedes Obdach in Hamburg, laut einer Befragung im Auftrag der Sozialbehörde waren es im vergangenen Jahr 1910. Die tatsächliche Zahl dürfte deutlich höher liegen. „Wir sehen diesen Menschen beim Verelenden zu.“

Das sagt Johan Grasshoff, 31 Jahre alt, Soziologe. Seit fast sechs Jahren arbeitet er für das Projekt „Strassensozialarbeit für obdachlose Menschen“ von Diakonischem Werk und Sozialbehörde. Zusammen mit seiner Kollegin ist er unterwegs auf den Strassen der Innenstadt. Sie haben Krzysztof von der Cremonbrücke in Container 2150632 gebracht. Denn der 58-Jährige hat keinerlei Leistungsansprüche in Deutschland. Jeden Tag kommt ein Pflegedienst, aus Spenden finanziert. Einmal in der Woche kaufen zwei Studentinnen ehrenamtlich für ihn ein. Und regelmässig kommen Johan Grasshoff und seine Kollegin zu Besuch, sagen „cześć” – „hallo” auf Polnisch – und sehen nach dem Rechten. Das kann auch mal bedeuten, den Eingekoteten im Sanitärcontainer nebenan abzuduschen.

Die Sterblichkeit ist hoch unter den Menschen ohne Wohnung, die Lebenserwartung niedrig: Laut einer Doktorarbeit am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Eppendorf aus dem Jahr 2018 werden Obdachlose nur 49 Jahre alt. Das sind 30 Jahre weniger als bei anderen. Studien zeigen, dass viele Wohnungslose an Krankheiten versterben, die gut zu behandeln wären. In den seltensten Fällen sterben sie an Unterkühlung, in der Untersuchung waren es drei von 162. Sie sterben an Vergiftungen, vor allem Alkoholvergiftungen, an Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Infektionen. Und sie sterben trotz etlicher Angebote, die es allein in Hamburg für Menschen ohne Wohnung gibt – wie etwa dem Winternotprogramm.
Warum also sterben sie, obwohl ihr Tod vermeidbar wäre? „Menschen ohne Wohnung verlieren mit der Zeit das Gefühl für ihren Körper.“ Das sagt Stephan Karrenbauer, 57 Jahre alt und seit 25 Jahren Sozialarbeiter beim Obdachlosenmagazin „Hinz&Kunzt“. Ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist für viele nicht nur eine zu hohe Hürde, es spielt im Alltag auch einfach keine so selbstverständliche Rolle wie bei anderen: „Diese Menschen wenden so viel Kreativität und Energie auf, um bis zum nächsten Tag zu planen, wo sie essen, trinken, duschen und schlafen können: Da bleibt für anderes kaum etwas übrig.“ Auch die Sozialarbeiter wüssten nur sehr selten, wenn jemand schwer erkrankt ist. Ein Arzt sagte einmal zu Karrenbauer, Wohnungslose seien immer kränker als sie denken. „Das Wahrnehmen von Krankheit ist verlorengegangen“, sagt Karrenbauer, „dazu kommen die Betäubungen durch Alkohol und Drogen, auch von Schmerzen. Die meisten denken nicht darüber nach, dass sie sterben werden.“

Vor etlichen Jahren noch organisierte Karrenbauer Trauerfeiern für einzelne verstorbene Verkäufer, andere Obdachlose hatten ihn darum gebeten. „Ich habe dann für alles gesorgt, und am Ende sass ich allein da.“ Nur ganz selten sei einer der Verkäuferkollegen tatsächlich gekommen, um Abschied zu nehmen. Und irgendwann hatte Karrenbauer dazu keine Lust mehr. „Ich bin ja kein Berufstrauernder.“

Er fand schliesslich nicht nur eine Erklärung dafür, warum niemand kam, sondern auch eine bessere Lösung für Abschied und Gedenken. „Diese Menschen wollen nicht damit konfrontiert werden, dass zu ihrer eigenen Trauerfeier wohl niemand kommen wird. Dass ihre Lage desolat ist und sie allein sind“, sagt Karrenbauer. Deshalb initiierte er auf dem Öjendorfer Friedhof eine besondere Form der Erinnerung an Obdachlose: den Gedenkbaum, eine Birke, an der Namensschilder für jeden verstorbenen Hinz&Künztler hängen.

Die Urnen werden auf den Grabfeldern für Verstorbene ohne Angehörige beigesetzt, und einmal im Jahr, am Totensonntag, gibt es eine Gedenkfeier für alle Verstorbenen, 20 bis 30 sind das im Jahr. Eine Gedenkfeier mit Pastorin und Gesang, Kaffee und Kuchen unterm Pavillon. Es funktioniert: Jedes Jahr kommen 30 bis 60 Obdachlose, um ihrer Kumpels zu gedenken, erzählt Karrenbauer. „Das gibt ihnen die Würde zurück.“ Würde zurückgeben, das soll auch der jährliche ökumenische Gedenkgottesdienste für die verstorbenen Wohnungslosen der Stadt. „Sterbebett Strasse“ steht auf dem Ankündigungszettel. Jeder Name wird vorgelesen, für jede und jeden wird eine Kerze angezündet. Es sind immer mehr als 100.

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Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Welt, bit.ly/2pL1zJ0, 24.11.2019 (Mirror bit.ly/2OlpZT8)

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„Hinsehen und nicht wegsehen“

Jede dritte Frau wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von Gewalt. Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen startet jetzt die Kampagne „Stärker als Gewalt“.

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, November 25, 2019 at 05:19PM

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Wohngeld: 15 Dinge, die Sie über den Mietzuschuss wissen sollten

Ab 1. Januar 2020 sollen mit Inkrafttreten der neuen Wohngeldreform insgesamt 660.000 Menschen Anspruch auf Wohngeld haben. Jedoch stellen nur wenige Betroffene tatsächlich den Antrag, obwohl Wohngeld sich richtig lohnen kann. Für einen Zwei-Personen Haushalt steigt der Zuschuss von derzeit 145 Euro auf 190 Euro monatlich an. Hier erfahren Sie, was Sie noch alles über Wohngeld wissen sollten. 1. Rechtsanspruch […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, November 25, 2019 at 12:52PM

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Für „arbeitsfähig“ erklärt: Mann stirbt in Jobcenter

Mitgefühl für Erwerbslose scheint in allen Sprachen ein Fremdwort zu sein. Hartz IV Empfänger haben hierzulande häufig mit schroffen oder gar verächtlichen Jobcenter-Mitarbeitern zu kämpfen, doch in Wales forderte die mangelnde Menschlichkeit im Umgang mit Erwerbslosen Mitte November ein Todesopfer. Für arbeitsfähig erklärt Der 65-Jährige David Bevan befand sich im Wartezimmer des Jobcenters im walisischen LLanelli, als er in einem […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, November 25, 2019 at 10:43AM

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Macron entfesselt ein Massaker an seinem eigenen Volk: Paris ist jetzt eine Kriegszone

https://wp.me/p4kCfB-e84



Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Norbertschulze, November 25, 2019 at 12:12AM

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Freitag, 22. November 2019

Erfolgreicher Einsatz für Seeleute endet

Nach 29 Jahren als Gewerkschafter für die International Transport Workers’ Federation geht Ulf Christiansen jetzt in Rente. Für die Seeleute im Hamburger Hafen hat er vielerreicht.

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, November 22, 2019 at 11:39AM

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Polen ist Deutscher Meister

Im bayrischen Herzogsägmühle hat am vergangenen Wochenende die Deutsche Meisterschaft der Straßenfußballer stattgefunden. Teilgenommen haben zehn Teams – gewonnen hat die polnische Nationalmannschaft der Straßenfußballer.

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, November 22, 2019 at 10:29AM

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Alarmierende Zahlen: Tausende Kinder von Hartz IV Sanktionen betroffen

Noch immer redet ganz Deutschland über die Hartz IV Sanktionen und deren mögliche Abschaffung. Wie sich jetzt zeigte, sind nicht nur Erwachsenen von den Leistungskürzungen betroffen, sondern auch eine erschreckend hohe Zahl an Kindern. 80.000 Kinder und Jugendliche von Sanktionen betroffen Einer Anfrage der Linksfraktion an das Bundesministerium zufolge lebten Ende vergangenen Jahres 79.899 Minderjährige in Haushalten, in denen mindestens […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, November 22, 2019 at 10:39AM

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Donnerstag, 21. November 2019

Fast 80.000 Kinder von Hartz-IV-Sanktionen betroffen

Sanktionen treffen Kinder von Hartz-IV-Empfängern besonders hart. Das Kinderhilfswerk fordert deshalb die vollständige Abschaffung von Sanktionen für Familien mit Kindern. Neue Zahlen zeigen nun, wie groß das Problem ist. 

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, November 21, 2019 at 03:40PM

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Strategie unter Einbeziehung aller – Alleinstellungsmerkmal DIE LINKE. herausarbeiten

Im kommenden Jahr findet in Kassel die Strategiekonferenz der Partei DIE LINKE. statt. Auf ihrer Seite schreiben sie: Liebe Genossinnen und Genossen,  wir möchten euch einladen, mit uns über künftige Herausforderungen und die Strategie unserer Partei zu diskutieren. Bitte bringt Eure... Weiterlesen ›

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Quelle: via @Altonabloggt, November 21, 2019 at 11:26AM

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Hartz IV: Urteil zu Sanktionen spaltet die Nation

Am 05. November hat das Bundesverfassungsgericht sein langersehntes Urteil zu Hartz IV Sanktionen gesprochen, indem Sie die Leistungskürzungen durch das Jobcenter für teilweise verfassungswidrig erklärt haben. Der Armutsforscher und Politikwissenschaftler Christoph Butterwege sieht das Urteil zwiegespalten. Hartz IV Urteil nur Teilerfolg Erwerbsloseninitiativen und Hartz IV Kritiker feierten das Urteil aus Karlsruhe als wichtigen Teilerfolg. Denn damit hätte der Erste Senat […]

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Quelle: via @HartzIV.org, November 21, 2019 at 11:01AM

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Mittwoch, 20. November 2019

Koalition fordert klare Regeln für Vermieter

Klare Regeln für die Vermietung möblierter Wohnungen will der Hamburger Senat auf Bundesebene durchsetzen. Immer mehr Vermieter würden diese Art der Vermietung in Hamburg als Schlupfloch nutzen.

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, November 20, 2019 at 03:45PM

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Gedenken an verstorbene Obdachlose

Obdachlose sterben häufig allein und werden oftmals ohne Trauerfeier bestattet. Am Totensonntag finden auch in diesem Jahr mehrere Trauergottesdienste  in Hamburg statt, um verstorbenen Obdachlosen zu gedenken und an ihr Leben zu erinnern.

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, November 20, 2019 at 12:45PM

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Schwerkrank und Vollsanktioniert: Linke will Hartz IV Gerechtigkeit

Im Saar-Landtag fordert die Linksfraktion mehr Transparenz vom Jobcenter bei Hartz IV Sanktionen. Erst kürzlich wurden einem Mann aus Saarbrücken die Hartz IV Leistungen zu 100 Prozent gekürzt – trotz seiner schweren Erkrankung. Schwerkranker Mann vollsanktioniert Wie HartzIV.org berichtete, strich das Jobcenter Saarbrücken dem 42-Jährigen Maxim B. sämtliche Leistungen. Grund dafür war ein anonymer Hinweis, der B. des Leistungsmissbrauchs beschuldigte. […]

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Quelle: via @HartzIV.org, November 20, 2019 at 11:01AM

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Dienstag, 19. November 2019

Grundrente beschlossen: Wer profitieren darf und wer nicht

Die GroKo-Regierung hat die Grundrente beschlossen, welche im Kampf gegen die Altersarmut helfen soll. Ab 1.01.2021 soll sie kommen und etwa 1,2 bis 1,5 Millionen Menschen unterstützen. Kritikerstimmen sind sich jedoch einig, dass das Vorhaben der Bundesregierung an mehreren Hürden scheitern könnte. Wer ist anspruchsberechtigt? Die Grundidee besagt, dass Menschen die ihr leben lang gearbeitet haben, im Alter mehr Geld […]

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Quelle: via @HartzIV.org, November 19, 2019 at 02:16PM

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Montag, 18. November 2019

Trotz Verbot: 100 Prozent Sanktion für kranken Hartz IV Empfänger

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts befanden in einem Urteil Sanktionen der Hartz IV Leistungen von über 30 Prozent für verfassungswidrig – soweit die Theorie. Für den Hartz IV Empfänger Maxim B. aus Saarbrücken ist diese Theorie jedoch weit entfernt von der Realität. Hartz IV nach schwerer Krankheit Grund für seinen Abstieg in ein von Hartz IV bestimmtes Leben war eine schwere […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, November 18, 2019 at 10:47AM

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Seite 25 – Funk-Rauchmelder: Der Feind an meiner Decke – Forum SPIEGEL ONLINE

http://www.spiegel.de/forum/netzwelt/funk-rauchmelder-der-feind-meiner-decke-thread-387906-25.html



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Quelle: via @Norbertschulze, November 18, 2019 at 12:07AM

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Hartz-IV-Urteil: Das Sozialgesetzbuch ist kein Strafrecht – Kommentar – SPIEGEL ONLINE

Strafe hat bei Hartz IV nichts zu suchen

Mit seinem Urteil zu Hartz-IV-Sanktionen macht Karlsruhe vor allem eins klar:

Das Sozialgesetzbuch darf Menschen nicht bestrafen, es soll ihnen helfen.

Das müssen nun auch Union und FDP endlich einsehen.

Ein Kommentar von Florian Diekmann

Erster Senat des Bundesverfassungsgerichts bei der Urteilsverkündung:

Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum darf an Bedingungen geknüpft werden

Die Verfassungsrichter gestehen ihr ja durchaus einen großen, sogar einen sehr großen Spielraum zu, den Sozialstaat auszugestalten. Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum darf an Bedingungen geknüpft werden – konkret daran, dass die betroffenen Menschen auch selbst daran mitwirken, ihre Hilfebedürftigkeit zu überwinden.

Wenn der Gesetzgeber das Grundrecht aber mit dieser Begründung einschränkt, dann darf dies eben auch nur dem einen Ziel dienen: die Betroffenen in die Lage zu versetzen, ihr Existenzminimum selbst durch Erwerbsarbeit zu erwirtschaften.

Das Sozialgesetzbuch II, in dem Hartz IV geregelt wird, muss sich an diesem Maßstab messen lassen, und nur an diesem – das gilt auch für die Sanktionen.

Befremden als roter Faden

Die bisherigen Sanktionsregelungen genügten diesem Maßstab nicht – und das Befremden der Verfassungsrichter darüber zieht sich wie ein roter Faden durch die Urteilsbegründung: Worin soll etwa der Anreiz für Betroffene liegen, ihr Verhalten zu ändern, wenn die Sanktionen sowieso strikt immer drei Monate durchgezogen werden?

Und wie kann es sein, fragen die Richter in der Begründung sinngemäß mehrmals, dass es immer noch keine wirklich belastbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse darüber gibt, ob die Sanktionen so wirken, wie sie sollen – wenn sie schon seit mehr als einem Jahrzehnt gelten?

Die Antwort liegt nahe: Weil es die verschiedenen Regierungsparteien seit 2005 nicht sonderlich interessiert hat – allen voran die Union und die FDP, die von 2009 bis 2013 ebenfalls Teil der Bundesregierung war.

Bezeichnend ist die Reaktion des damaligen CSU-Chefs Horst Seehofer, als die frühere SPD-Arbeitsministerin Andrea Nahles im Jahr 2015 zumindest die extrem harten Regelungen für unter 25-Jährige lockern wollte: „Das Verwässern der Sanktionen bei Drückebergern wird die CSU verhindern.“

Nicht Bevormundung, nicht Erziehung, nicht Besserung

Wer so spricht, macht klar: Es geht nicht darum, Menschen notfalls mit paternalistischem Druck so gut wie möglich in den Arbeitsmarkt zu bringen und damit aus ihrer misslichen Lage zu befreien – durch ein Mittel, das überprüft und bei Misserfolg wieder abgeschafft würde. Sondern es geht darum, missliebiges Verhalten zu bestrafen.

Dafür ist das Sozialgesetzbuch aber nicht da. Es ist dafür da, Menschen zu helfen. Das haben die Verfassungsrichter an diesem Dienstag unmissverständlich klar gemacht. Wo der Staat Mitwirkung einfordert, muss diese auch dazu geeignet sein, die Menschen wieder in Erwerbsarbeit zu bringen, schreiben sie in der Begründung. Und dann: „Mitwirkungspflichten dürfen auch in der Praxis nicht zur Bevormundung, Erziehung oder Besserung missbraucht werden.“

Allein für diesen Satz haben sich die Verfassungsrichter Applaus verdient.



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Quelle: via @Norbertschulze, November 18, 2019 at 12:05AM

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Samstag, 16. November 2019

Hartz 4 ist offener Strafvollzug - auch ohne jegliche Sanktion, siehe die Parallelen zwischen dem Strafvollzugsgesetz und dem SGB II

Hartz 4 ist offener Strafvollzug . Auch ohne jegliche Sanktion . Es ist systematische, sukzessive V e r n i c h t u n g materiell armer Menschen, die Staat , Bundesregierung und Gesellschaft als Ballastexistenzen gelten. NS-Ideologie und -Terminologie....

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Freitag, 15. November 2019

Gefährtensein, Gefährtigkeit - über Einsamkeit, Verbundensein, Leiden, Leidenschaft, Sehnsucht, Angst, Zen, Mystik - über (das) Leben

Eine Perspektive in Einsamkeit und Gemeinsamkeit Das Meiste im Leben muss man alleine entscheiden, weil es nur einen selbst betrifft. Ein toller Satz. Voller Selbstbewusstsein. Oder ... rbb kultur, "Perspektiven" vom 14.11.2019 zu "Gefährtigkeit", download...

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Quelle: via @Sabeth

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Hinz&Künztler auf Fotosafari

Die Teilnehmer unseres Fotowettbewerbs können stolz sein: Unter Anleitung von Fotografin Lena Maja Wöhler haben sie Hamburg und Umgebung eindrucksvoll in Szene gesetzt. Die besten Bilder sind als Jahreskalender erhältlich.

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, November 15, 2019 at 08:28AM

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„Jan war ein wirklich netter Zeitgenosse“

Binnen weniger Tage sind in Hamburg und Norderstedt drei Obdachlose gestorben: Hinz&Künztler Udo starb in der Hamburger Innenstadt, Benjamin nur wenige hundert Meter weiter. Hinz&Künztler Jan verstarb in Norderstedt. Udo lag fast genau dort, wo vor einigen Jahren schon einmal ein Hinz&Künztler dem Tod sehr nah war: Ralf zog sich hier an der Ecke Steinstraße […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, November 15, 2019 at 12:23PM

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Arbeitsminister plant mehr Geld für Hartz IV ein

Für das kommende Jahr 2020 plant Arbeitsminister Hubertus Heil (47, SPD) wesentlich höhere Ausgaben für Hartz IV als noch im Vorjahr. Dies geht aus der Vorlage des Finanzministeriums für die Haushaltsplanung des Bundestags hervor. Mehrausgaben von 1,5 Milliarden Euro Insgesamt rund 1,5 Milliarden Euro mehr als in der bisherigen Haushaltsplanung sind für das kommende Jahr im Bereich der sozialen Leistungen […]

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Quelle: via @HartzIV.org, November 15, 2019 at 10:50AM

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Donnerstag, 14. November 2019

Jobcenter verhängen vorerst keine neuen Sanktionen mehr

Die Bundesagentur für Arbeit reagiert auf das Verfassungsgerichtsurteil und lässt vorerst keine Sanktionsbescheide mehr an Hartz-IV-Empfänger verschicken. Das sagte Agenturchef Detlef Scheele in einem Interview. Im kommenden Jahr soll das Sozialgesetz überarbeitet werden.

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, November 14, 2019 at 05:13PM

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Tacheles e.V.: Folgen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Sanktionen

Erstellt am 10.11.2019

Wir stellen umfangreich da, welche Folgen das Urteil des BVerfG für die davon Betroffenen hat und worauf Beratungsstellen zu achten haben.

Tacheles e.V.:
Folgen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Sanktionen

Wir fassen mit diesem Papier die relevanten unmittelbaren zu beachtenden Folgen und Ergebnisse, die sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den Sanktionen vom 05. Novem-ber 2019 – 1 BvL 7/16 ergeben, zusammen. Das Urteil kann auf der Webseite des BVerfG herunter-geladen werden.

Die Entscheidung des BVerfG hat Gesetzeskraft (§ 31 Abs. 2 i.V.m § 13 Nr. 11 BverfGG). Die Entschei-dungsformel ist im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen. [Die Veröffentlichung steht aber noch aus.]

Die Entscheidungsformel lautet:

1. 1§ 31a Absatz 1 Sätze 1, 2 und 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch in der Fassung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozial-gesetzbuch vom 24. März 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 453) sowie der Bekanntmachung der Neufassung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vom 13. Mai 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 850), geändert durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20. Dezember 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 2854), geändert durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vom 26. Juli 2016 (Bundesgesetzblatt I Seite 1824), ist für Fälle des § 31 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch in der genannten Fassung mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz in Verbindung mit dem Sozial-staatsprinzip des Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz unvereinbar, soweit die Höhe der Leistungs-minderung bei einer erneuten Verletzung einer Pflicht nach § 31 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch die Höhe von 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs übersteigt, soweit eine Sanktion nach § 31a Absatz 1 Sätze 1 bis 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch zwingend zu ver-hängen ist, auch wenn außergewöhnliche Härten vorliegen, und soweit § 31b Absatz 1 Satz 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch für alle Leistungsminderungen ungeachtet der Erfüllung einer Mitwirkungspflicht oder der Bereitschaft dazu eine starre Dauer von drei Monaten vorgibt.

2. 1Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung durch den Gesetzgeber sind § 31a Absatz 1 Sätze 1, 2 und 3 und § 31b Absatz 1 Satz 3 in Fällen des § 31 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch in der Fassung folgender Übergangsregelungen weiter anwendbar:

a. 1§ 31a Absatz 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch ist in den Fällen des § 31 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Leistungsminderung wegen einer Pflichtverletzung nach § 31 Absatz 1 SGB II nicht erfolgen muss, wenn dies im konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände zu einer außergewöhnlichen Härte führen würde. 2Insbesondere kann von einer Minderung abgesehen werden, wenn nach Einschätzung der Behörde die Zwecke des Gesetzes nur erreicht werden können, indem eine Sanktion unterbleibt.

b. 1§ 31a Absatz 1 Sätze 2 und 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch sind in den Fällen des § 31 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch mit der Maßgabe anwendbar, dass wegen wieder-holter Pflichtverletzungen eine Minderung der Regelbedarfsleistungen nicht über 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs hinausgehen darf. Von einer Leistungsminderung kann abgesehen werden, wenn dies im konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände zu einer außergewöhnlichen Härte führen würde. 2Insbesondere kann von einer Minderung abgesehen werden, wenn nach Einschätzung der Behörde die Zwecke des Gesetzes nur erreicht werden können, indem eine Sanktion unterbleibt.

c. 1§ 31b Absatz 1 Satz 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch ist in den Fällen des § 31 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch mit folgender Maßgabe anzuwenden: Wird die Mitwirkungs-pflicht erfüllt oder erklären sich Leistungsberechtigte nachträglich ernsthaft und nachhaltig bereit, ihren Pflichten nachzukommen, kann die zuständige Behörde unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls ab diesem Zeitpunkt die Leistung wieder in vollem Umfang erbringen. Die Minderung darf ab diesem Zeitpunkt nicht länger als einen Monat andauern.

Das Urteil des BVerfG entfaltet mit seiner Verkündigung am 5.11.2019 wegen erheblichen Grund-rechtsverletzungen durch Sanktionen sofortige Wirkung. Die Regelungen des BVerfG wirken sich auf die Praxis wie folgt aus:

1. Sanktion als Ermessensentscheidung, keine Sanktion bei außergewöhnlicher Härte und wenn der Zweck der Integration nicht erreicht wird

Eine 30-Prozent-Sanktion ist als Ermessensentscheidung auszugestalten. Eine Leistungs-minderung durch Jobcenter darf nicht erfolgen, wenn dies im konkreten Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen würde.
Das bedeutet, dass eine Sanktion „nicht erfolgen muss, wenn dies im konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände zu einer außergewöhnlichen Härte führen würde. Insbesondere kann von einer Minderung abgesehen werden, wenn nach Einschätzung der Behörde die Zwecke des Gesetzes nur erreicht werden können, indem eine Sanktion unter-bleibt.“

(Entscheidungsformel des BVerfG vom 05. Nov. 2019 – 1 BvL 7/16, Nr. 2 a Satz 2).
Bevor das Jobcenter eine Sanktion verhängt, muss es von Amts wegen prüfen, ob eine außer-gewöhnliche Härte vorliegt. Der oder die Betroffene muss das nicht eigens beantragen. In der Regel wird das Jobcenter für diese Prüfung ein persönliches Gespräch führen müssen. Wird darin offensichtlich, dass die Sanktion eine außergewöhnliche Härte bedeutetet darf, darf das Jobcenter keine Sanktion erlassen.

Eine außergewöhnliche Härte könnte vorliegen, wenn:

Bevor das Jobcenter eine Sanktion verhängt, muss es von Amts wegen prüfen, ob eine außer-gewöhnliche Härte vorliegt. Der oder die Betroffene muss das nicht eigens beantragen. In der Regel wird das Jobcenter für diese Prüfung ein persönliches Gespräch führen müssen. Wird darin offensichtlich, dass die Sanktion eine außergewöhnliche Härte bedeutetet darf, darf das Jobcenter keine Sanktion erlassen.

Eine außergewöhnliche Härte könnte vorliegen, wenn:

die Sanktion den Zielen des SGB II, wie beispielsweise Verringerung der Hilfebedürftig-keit und Integration in Arbeit widerspräche. Das wäre dann der Fall, wenn eine Sanktion ausgesprochen wurde und der Sanktionierte unmittelbare sein Verhalten ändert und bei der Integration mitwirkt. Das Jobcenter darf nach der neuen Rechtslage in diesem Fall für maximal einen Monat sanktionieren (Entscheidungsformel des BVerfG, ebenda, Nr. 2 c). Stehen durch diese Leistungskürzung keine ausreichenden Ressourcen für Arbeitsauf-nahme (Fahrtkosten, die vorgestreckt werden müssen, Mehraufwendungen für Verpfleg-ung, Arbeitsmittel etc.) zur Verfügung, stellt die Sanktion ebenfalls eine außergewöhn-liche Härte da und ist unzulässig.

die Mittel zur Kompensation einer 30-Prozent-Sanktion nicht zur Verfügung stehen, weil z.B. die Unterkunfts- bzw. Heizkosten nicht in voller Höhe übernommen werdenund aus dem Regelsatz beglichen werden müssen. Eine „außergewöhnliche Härte“ dürfte aber nur dann vorliegen, wenn keine Kompensationsbeträge wie Erwerbstätigenfreibeträge, Ehrenamtseinkünfte und sonstige anrechnungsfreien Einkünfte vorhanden sind.

2. Begrenzung der Sanktion auf dreißig Prozent des Regelbedarfes

Eine Minderung wegen wiederholter Pflichtverletzungen nach § 31a Abs. 1 Sätze 2 und 3 SGB II darf nicht über 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs hinausgehen. Das bedeu-tet, dass Sanktionen in Höhe von 60 oder 100 Prozent sowie die Kürzungen der Unterkunfts-kosten und der Krankenkassenbeiträge ab dem 05.11.2019 nicht mehr zulässig sind (§ 31a Abs. 1 SGB II i.V.m. Entscheidungsformel Nr. 2. b. Satz 1). Diese Außerkraftsetzung des Sanktionsregimes oberhalb von 30 Prozent des Regelsatzes gilt zunächst nicht für U25-Jährige. Normativ sind hier 100-Prozent-Sanktionen und auch Sanktion der Unterkunfts-kosten und Krankenkasse weiter möglich.
Eine weitere Pflichtverletzung kann nach der jetzt geltenden Regel aber zu einer weiteren dreißig Sanktion führen. Die darf aber nicht verhängt werden, während eine dreißig-Prozent-Sanktion läuft. Sie muss dann zeitlich angehängt werden (Entscheidungsformel des BVerfG, ebenda, Nr. 2 b Satz 1).
Aus dieser Verfügung sind mehrere Konsequenzen zu ziehen:

Aus dieser Verfügung sind mehrere Konsequenzen zu ziehen:

  • Die Begrenzung der Sanktionen auf dreißig Prozent des Regelbedarfes gilt für alle laufen Fälle, in denen der Bescheid nicht bestandskräftig ist.
    Ein Bescheid ist dann nicht bestandskräftig, wenn die Rechtsmittelfrist nicht abge-laufen ist, die mit Widerspruch oder später Klage, Berufung, Nichtzulassungsbe-schwerde … angefochten wurden (oder noch werden). Sie sind von Amtswegen auf-zuheben, soweit sie gegen das Urteil vom 5.11.2019 verstoßen (ebenda, Rz. 221).

    Hier der dringende Hinweis: in diesen Fällen (nicht bestandskräftiger Sanktionsbe-scheid) sollte unverzüglich Widerspruch eingelegt werden, es reicht ein Widerspruch ohne Begründung, denn dann wirkt sich die Begrenzung der Sanktionen auf dreißig Prozent auch auf die Zeiten vor dem 5. Nov. 2019 zurück. Das dürfte aber nur Menschen betroffen, die ab Okt. oder Nov. 2019 sanktioniert werden.

  • Auch bei Sanktionen wegen Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen gilt die Begrenzung auf 30 Prozent.
    Neben einer 30-Prozent-Sanktion ist es nicht zulässig, eine Sanktion wegen eines Meldeversäumnisses parallel zu verhängen. Das Existenzminimum darf in Folge der BVerfG-Entscheidung nicht um mehr als 30 Prozent unterschritten werden (§ 32 Abs. 2 SGB II i.V.m. § 31a Abs. 3 SGB II i.V.m. Entscheidungsformel des BVerfG, ebenda, Nr. 2 b. Satz 1).
  • Keine Leistungskürzung von mehr als 30 Prozent, wenn eine Sanktion wegen Pflichtverletzung und eine Aufrechnung zusammenfallen.
    Erfolgt neben einer Sanktion nach § 31a Abs. 1 SGB II in Höhe von 30 Prozent des Regelbedarfs eine Aufrechnung wegen Darlehen nach § 42a SGB II oder wegen Erstattungs- und Ersatzansprüchen nach § 43 SGB II, ist eine parallele Aufrechnung unzulässig, wenn insgesamt mehr als 30 Prozent des Auszahlungsanspruchs des Regelbedarfs gekürzt werden. (§ 43 Abs. 3 SGB II).
  • Sanktionen gegen unter 25-Jährige
    Das BVerfG hatte lediglich über die Pflichtverletzungen von über 25-Jährigen ent-schieden, weil dieser Sachverhalt in der Klage anhängig war. Die Frage der Verfas-sungskonformität von Sanktionen und der Gewährleistungspflicht eines menschen-würdigen Existenzminimums kann unserer Auffassung nicht vom Alter der/des Sanktionierten abhängen. Daher ist davon auszugehen, dass das BVerfG-Urteil voll-umfänglich auch auf unter 25-Jährige anzuwenden ist. Sollten Jobcenter anders entscheiden, empfehlen wir, im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes einen Eilantrag beim zuständigen Sozialgericht zu stellen.

    Die offizielle Stellungnahme des BMAS vom 06.11.2019 zu dieser Fragestellung lautet: „Das Gericht hat ausdrücklich über die Verletzung von Mitwirkungspflichten der über-25-Jährigen entschieden. Inwiefern die vom Gericht aufgestellten Grund-sätze für die Gruppe der unter-25-Jährigen, Anwendung finden wird geprüft.“
    Da das Grundgesetz und Menschenwürdeprinzip für alle Menschen in der Bundes-republik gilt, sollte es dem BMAS möglich sein, auch zur Anwendung der Entschei-dung auf unter 25-Jährige alsbald eine klare Position zu beziehen.

  • Noch laufende Sanktionen mit bestandskräftigem Bescheid
    Nicht geklärt hat das BVerfG die Frage, was mit aktuell laufenden Sanktionen ist, die oberhalb von dreißig Prozent liegen, bei denen der Bescheid jedoch bestandskräftig geworden ist. Hier ist zumindest ab Urteilsdatum der Bescheid aufzuheben, weil eine wesentliche Änderung Zugunsten des Leistungsberechtigten eingetreten ist (§ 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X i.V.m. Entscheidungsformel des BVerfG, ebenda, Nr. 2 b. Satz 1).

    Für die Vergangenheit müsste wegen der Bestandskraft des Bescheides ein Über-prüfungsantrag eingelegt werden. Hierzu hat das BVerfG im Urteil vom 5. Nov.2019 unter Randziffer 220 erklärt, dass es für bestandskräftige Verwaltungsakte bei der Regelung des § 40 Abs. 3 SGB II als Sonderregelung zu § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X bleibt. Nach dieser Rechtvorschrift sind Überprüfungsanträge nach der BVerfG-Entschei-dung für Zeiträume vor der Entscheidung nicht möglich.
    Aufrufe, nach dem Urteil Überprüfungsanträge zu stellen und damit einen rück-wirkenden Zahlungsanspruch auszulösen, wie sie auf unseriösen Webseiten zu finden sind, sind fachlich falsch.

    Solche Überprüfungsanträge bleiben definitiv erfolglos.

f. Überprüfungsanträge gegen vergangene Sanktionen die vor dem Urteil des BVerfG eingelegt wurden
Wurde der Überprüfungsantrag nach § 44 Abs. 1 SGB X gegen Sanktionen oberhalb von dreißig Prozent des Regelbedarfs oder gegen Sanktionen, die die Kosten der Unterkunft betreffen, vor dem BVerfG-Urteil eingelegt, gilt die unter e. genannte Ausschlussregel „keine Überprüfungsanträge für Zeiten vor einer höchstrichterlichen (BVerfG-) Entscheidung“ nicht.

Über solche Überprüfungsanträge die vor der Entscheidung des BVerfG gestellt wur-den sind nach unserer Auffassung Zugunsten der/des Antragstellenden zu entschei-den. Ausgehend vom Zugangsdatum des Überprüfungsantrags bei der Behörde reicht dieser immer bis maximal zum Beginn des Vorjahres zurück (§ 44 Abs. 4 SGB X i.V.m. § 40 Satz 1 Nr. 2 SGB II). Hier raten wir den Antragsstellern zum Streit. Da das BVerfG bisher nicht so unmittelbar in das SGB II-Leistungsrecht eingegriffen hat, gibt es zu der Frage im SGB II keine Präzedenzfälle (sinngemäß Conradis in Münder LPK SGB II, 6. Aufl., § 40 Rz 16).
In der Kommentarliteratur wird vertreten das „§ 40 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II gilt unabhängig davon, ob der oder die Leistungsberechtigte bereits vor der Entschei-dung des BVerfG einen Überprüfungsantrag gestellt hat.“ (Aubel in: Schlegel/ Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 40 1. Überarbeitung, Rn. 123, Greiser in Eicher/Luik 4. Aufl., § 40 Rz 91). Das bedeutet, dass ein vor der BVerfG Entscheidung gestellter Überprüfungsantrag nicht zulässig sei.

Hier ist das BMAS und die Bundesagentur für Arbeit gefragt, wenigstens in diesen Fällen, in denen in der Vergangenheit, oberhalb dreißig Prozent nun höchstrichterlich festgestellt verfassungswidrig sanktioniert wurde und die Sanktionierten nach Bestandskraft des Bescheides mit Blick auf das anhängige Verfahren in Karlsruhe einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X eingelegt haben, diese verfassungswidrig zu geringen Leistungen ohne langen Rechtsstreit zurückzuzahlen.

In der Kommentarliteratur wird vertreten das „§ 40 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II gilt unabhängig davon, ob der oder die Leistungsberechtigte bereits vor der Entschei-dung des BVerfG einen Überprüfungsantrag gestellt hat.“ (Aubel in: Schlegel/ Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 40 1. Überarbeitung, Rn. 123, Greiser in Eicher/Luik 4. Aufl., § 40 Rz 91). Das bedeutet, dass ein vor der BVerfG Entscheidung gestellter Überprüfungsantrag nicht zulässig sei.

Hier ist das BMAS und die Bundesagentur für Arbeit gefragt, wenigstens in diesen Fällen, in denen in der Vergangenheit, oberhalb dreißig Prozent nun höchstrichterlich festgestellt verfassungswidrig sanktioniert wurde und die Sanktionierten nach Bestandskraft des Bescheides mit Blick auf das anhängige Verfahren in Karlsruhe einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X eingelegt haben, diese verfassungswidrig zu geringen Leistungen ohne langen Rechtsstreit zurückzuzahlen.

  • Zur Korrektur eines gegenwärtigen Sanktionsbescheides auf dreißig Prozent muss kein Widerspruch eingelegt werden
    Im Internet wird auf verschieden Webseiten dazu aufgerufen, dass es dringend erfor-derlich sei gegen laufende, noch nicht bestandskräftige Sanktionsbescheide oberhalb von dreißig Prozent Widerspruch einzulegen, denn nur so könnten leistungsrecht-liche Ansprüche für die Zukunft gesichert werden. Dieser Auffassung ist nicht zu folgen.

    Die Reduktion einer gegenwärtigen derzeit andauernden Sanktion muss Kraft der Entscheidungsformel des BVerfG erfolgen. Dafür ist kein Widerspruch erforderlich.
    Die Rechtslage aus den Entscheidungsformelen des BVerfG ergeben sind für alle Jobcenter bindend ab dem 5. Nov. 2019 anzuwendendes Recht. Rechtlich ist somit zum 5. Nov. 2019 eine wesentliche Änderung zugunsten der sanktionierten Leistungsberechtigten eingetreten, die von Amtswegen umzusetzen ist (§ 40 Abs. 2 Nr. 3 SGB II iVm § 330 Abs. 3 S. 1 SGB III iVm § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB X).

    Wir empfehlen hier: den Jobcenter ab dem 5. Nov. rund zwei Wochen Zeit zu lassen und dann nochmal mit einer Frist von 3, 4 Tage zu mahnen und dann aber auch in den einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht zu gehen, das Sozialgericht kann dann nach § 86b Abs. 2 Satz 1 SGG eine einstweilige Anordnung treffen „wenn die Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte“.

3. Keine starre Dauer von drei Monaten bei Sanktionen
Wird die Mitwirkungspflicht erfüllt oder erklären sich Leistungsberechtigte nachträglich ernsthaft und nachhaltig bereit, ihren Pflichten nachzukommen, kann die zuständige Behörde unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls ab diesem Zeitpunkt die Leistung wieder in vollem Umfang erbringen. Die Minderung darf ab diesem Zeitpunkt nicht länger als einen Monat andauern (Entscheidungsformel des BVerfG, ebenda, Nr. 2 c).
Auch dieser Punkt ist zu beachten, hier handelt es sich faktisch um eine Korrekturpflicht bei Nachholung der Mitwirkung oder bei Abgabe einer Erklärung in Zukunft dem „Nachrang-grundsatz des SGB II“ bzw. den zumutbaren Arbeitspflichten im SGB II nachzukommen.

Auch dieser Punkt ist zu beachten, hier handelt es sich faktisch um eine Korrekturpflicht bei Nachholung der Mitwirkung oder bei Abgabe einer Erklärung in Zukunft dem „Nachrang-grundsatz des SGB II“ bzw. den zumutbaren Arbeitspflichten im SGB II nachzukommen.

Tacheles, Wuppertal 10.11.2019

https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2577/



Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Norbertschulze, November 14, 2019 at 01:07PM

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