Montag, 18. November 2019

Hartz-IV-Urteil: Das Sozialgesetzbuch ist kein Strafrecht – Kommentar – SPIEGEL ONLINE

Strafe hat bei Hartz IV nichts zu suchen

Mit seinem Urteil zu Hartz-IV-Sanktionen macht Karlsruhe vor allem eins klar:

Das Sozialgesetzbuch darf Menschen nicht bestrafen, es soll ihnen helfen.

Das müssen nun auch Union und FDP endlich einsehen.

Ein Kommentar von Florian Diekmann

Erster Senat des Bundesverfassungsgerichts bei der Urteilsverkündung:

Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum darf an Bedingungen geknüpft werden

Die Verfassungsrichter gestehen ihr ja durchaus einen großen, sogar einen sehr großen Spielraum zu, den Sozialstaat auszugestalten. Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum darf an Bedingungen geknüpft werden – konkret daran, dass die betroffenen Menschen auch selbst daran mitwirken, ihre Hilfebedürftigkeit zu überwinden.

Wenn der Gesetzgeber das Grundrecht aber mit dieser Begründung einschränkt, dann darf dies eben auch nur dem einen Ziel dienen: die Betroffenen in die Lage zu versetzen, ihr Existenzminimum selbst durch Erwerbsarbeit zu erwirtschaften.

Das Sozialgesetzbuch II, in dem Hartz IV geregelt wird, muss sich an diesem Maßstab messen lassen, und nur an diesem – das gilt auch für die Sanktionen.

Befremden als roter Faden

Die bisherigen Sanktionsregelungen genügten diesem Maßstab nicht – und das Befremden der Verfassungsrichter darüber zieht sich wie ein roter Faden durch die Urteilsbegründung: Worin soll etwa der Anreiz für Betroffene liegen, ihr Verhalten zu ändern, wenn die Sanktionen sowieso strikt immer drei Monate durchgezogen werden?

Und wie kann es sein, fragen die Richter in der Begründung sinngemäß mehrmals, dass es immer noch keine wirklich belastbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse darüber gibt, ob die Sanktionen so wirken, wie sie sollen – wenn sie schon seit mehr als einem Jahrzehnt gelten?

Die Antwort liegt nahe: Weil es die verschiedenen Regierungsparteien seit 2005 nicht sonderlich interessiert hat – allen voran die Union und die FDP, die von 2009 bis 2013 ebenfalls Teil der Bundesregierung war.

Bezeichnend ist die Reaktion des damaligen CSU-Chefs Horst Seehofer, als die frühere SPD-Arbeitsministerin Andrea Nahles im Jahr 2015 zumindest die extrem harten Regelungen für unter 25-Jährige lockern wollte: „Das Verwässern der Sanktionen bei Drückebergern wird die CSU verhindern.“

Nicht Bevormundung, nicht Erziehung, nicht Besserung

Wer so spricht, macht klar: Es geht nicht darum, Menschen notfalls mit paternalistischem Druck so gut wie möglich in den Arbeitsmarkt zu bringen und damit aus ihrer misslichen Lage zu befreien – durch ein Mittel, das überprüft und bei Misserfolg wieder abgeschafft würde. Sondern es geht darum, missliebiges Verhalten zu bestrafen.

Dafür ist das Sozialgesetzbuch aber nicht da. Es ist dafür da, Menschen zu helfen. Das haben die Verfassungsrichter an diesem Dienstag unmissverständlich klar gemacht. Wo der Staat Mitwirkung einfordert, muss diese auch dazu geeignet sein, die Menschen wieder in Erwerbsarbeit zu bringen, schreiben sie in der Begründung. Und dann: „Mitwirkungspflichten dürfen auch in der Praxis nicht zur Bevormundung, Erziehung oder Besserung missbraucht werden.“

Allein für diesen Satz haben sich die Verfassungsrichter Applaus verdient.



Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Norbertschulze, November 18, 2019 at 12:05AM

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