Vor einigen Tagen hat das Bundesverfassungsgericht ein wegweisendes Urteil gesprochen: Hartz IV Sanktionen wurden teilweise für verfassungswidrig erklärt (Urt. v. 05.11.2019, Az. 1 BvL 7/16). Regelsatzkürzungen bei Pflichtverletzungen um 60 Prozent oder Vollsanktionen sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Sanktionen um 30 Prozent wurden hingegen legitimiert. Der Urteilsspruch löste erneut eine Grundsatzdebatte über Hartz IV aus, an welcher sich aktuell […]
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, November 07, 2019 at 10:58AM