Das Bundesverfassungsgericht hat heute Hartz IV Sanktionen mit seiner Urteilsverkündung teilweise gekippt. Sanktionen nicht mit Grundgesetz vereinbar Die Richter des Bundesverfassunsgericht in Karlsruhe urteilten heute, dass Teile der Hartz IV Sanktionen verfassunsgwidrig sind. Dabei handelt es sich um Sanktionierungen bei Pflichtverletzungen. Bei Verstößen dürften maximal 30 Prozent der Leistungen reduziert werden. Kürzungen um 60 oder 100 Prozent seien mit dem […]
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, November 05, 2019 at 11:27AM