Paukenschlag in Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Leistungskürzungen für Hartz-IV-Empfänger von mehr als 30 Prozent gegen das Grundgesetz verstoßen. Möglich sind nach dem Sozialgesetz Sanktionen von bis zu 100 Prozent. Fast 15 Jahre lang konnten Jobcenter Hartz-IV-Empfängern die Leistungen kürzen, etwa wenn diese Jobangebote abgelehnt haben. Im Extremfall sehen die Hartz-IV-Gesetze, die von der […]
Weg mit der
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Quelle:
via @Hinzundkunzt.de, November 05, 2019 at 10:45AM