Dienstag, 5. November 2019

Bundesverfassungsgericht urteilt über Sanktionen in den Jobcentern

Pressemitteilung Karlsruhe hat entschieden: Eine Kürzung bis zu 30 Prozent sind nicht zu beanstanden. Höhere Sanktionen bis zu 60 Prozent sind für das Gericht nicht zumutbar und deshalb verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen. Gleiches gilt für Vollsanktionen, in denen das gesamt... Weiterlesen ›

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Altonabloggt, November 05, 2019 at 12:37PM

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