Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Rechtmäßigkeit der Hartz IV Sanktionen hallt noch nach (Urt. v. 05.11.2019, Az. 1 BvL 7/16). Ab sofort sind nur noch Kürzungen des Regelsatzes in Höhe von 30 Prozent erlaubt. Für den Menschenrechtsaktivisten Ralph Boes, der selbst mehrfach sanktioniert wurde, ein Schritt in die richtige Richtung. Boes hat mit seinem Aktivismus das Gutachten initiiert, das […]
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, November 08, 2019 at 10:34AM