Kommentar Karlsruhe hat gesprochen. Nach 15 Jahren Hartz IV beschäftigte sich das Bundesverfassungsgericht erstmalig mit den Sanktionen in den Jobcentern. Seit 15 Jahren heißt es: „Bist du nicht willig, schafft es die Geldkürzung.“ Sanktionen über 30 Prozent verstoßen für das...
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via @Altonabloggt, November 09, 2019 at 10:08AM