Dienstag, 9. Februar 2016

Klageflut soll Hartz IV revolutionieren | MDR.DE

Arbeitslose bekommen Geld geschenktKlageflut soll Hartz IV revolutionieren

Von weniger als 404 Euro im Monat kann man nicht leben. “Existenzminimum” nennt das der Gesetzgeber und hat den Hartz-IV-Regelsatz deshalb auf genau diese 404 Euro festgelegt. Trotzdem müssen rund fünf Prozent aller Arbeitslosen mit weniger leben, weil das Jobcenter ihnen die Leistungen kürzt – zum Beispiel für einen versäumten Termin. Das sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, meint die neuen Initiative “sanktionsfrei.de”. Sie will eine Klageflut auslösen und lockt Arbeitslose mit Geldgeschenken.

von Ludwig Bundscherer, MDR INFO

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Rechtsanwalt Dirk Feiertag

Genau gegenüber vom dreieckigen “A” in der Georg-Schumann-Straße in Leipzig hat Dirk Feiertag sein Anwaltsbüro. Das “A” steht für “Arbeit” und markiert den Eingang zum Jobcenter. Ein klarer Standortvorteil für Sozialrechtsanwalt Feiertag – denn immer wieder kommen zukünftige Mandanten aus Versehen durch seine Tür: “Die denken, wir wären das Jobcenter und wollen sich beschweren.”

Kaum einer kennt seine Rechte

Der Mandantenzufall zeigt, wie wenige Arbeitslose tatsächlich ihre Rechte kennen, wenn ihnen das Amt zehn, 30, 60 oder gar 100 Prozent der Bezüge streicht. In Mitteldeutschland leben derzeit rund 14.000 Menschen mit so einer Sanktion – und damit von weniger als 400 Euro im Monat. Der Grund in drei von vier Fällen: Sie haben einen Termin beim Amt verpasst oder ohne triftigen Grund verschoben; nur jeder Zehnte wird sanktioniert, weil er eine Arbeitsstelle nicht annehmen wollte. Wie viele von den Sanktionierten Widerspruch einlegen, wird von den Ländern nicht erhoben. Am Jobcenter in Halle beispielsweise wehren sich nur drei Prozent derjenigen.

50 Prozent der Fälle rechtswidrig

Dabei stehen die Chancen für Widerspruch gut, berichtet Anwalt Feiertag: “Nach meiner Gewinnquote sind es sicherlich mehr als 50 Prozent der Hilfeempfänger, die zu Unrecht die Sanktionen erhalten haben.” Und genau deshalb sieht der juristische Kopf hinter “sanktionsfrei.de” gute Chancen für eine Klageflut, die die Jobcenter-Verwaltung in die Knie zwingen soll. Die große Frage für das Projekt war nur, wie man die Arbeitslosen am besten erreicht.

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Die Hartz-IV-Revolution?

Die meisten Leistungskürzungen sind regelwidrig – doch kaum ein ALG-II-Empfänger legt Widerspruch ein. Eine neue Initiative will das ändern und die Jobcenter in die Knie zwingen.

09.02.2016, 11:00 Uhr | 02:51 min

Gratis Anwalt und Geld geschenkt

“Sanktionsfrei” beginnt heute mit einer Crowdfunding-Kampagne. Ein solidarischer Spendentopf soll mit 150.000 Euro gefüllt werden, um drei Dinge zu tun: Erstens soll eine Website mit Infomaterial entstehen, auf der zweitens kostenlose Anwälte vor Ort vermittelt werden, die dann gegen den Sanktionsbescheid streiten. Und drittens bekommen die Betroffenen Geld: Notkredite aus dem Spendentopf stocken das gekürzte Hartz IV wieder auf. Der Clou: Diese Soforthilfe zurückbezahlen muss man nur, wenn die Anwälte von “Sanktionsfrei” erfolgreich sind und das Amt nachbezahlt. Das soll die Klageflut loslösen.

sanktionsfrei.de | Link ins WWW

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Arbeitsagentur reagiert gelassen

“Sorgen macht mir das nicht”, winkt Kay Senius ab. Er ist Regionaldirektor der Arbeitsagentur Sachsen-Anhalt und Thüringen. Jeder habe das Recht, sich Rechtsberatung zu suchen. Außerdem meint er: “Über 95 Prozent unserer Leistungsempfänger halten sich an die Spielregeln und bekommen auch gar keine Sanktionen.”

Allerdings sieht auch die Arbeitsagentur, dass die Jobcenter immer häufiger sanktionieren. In Sachsen beispielsweise wurde zuletzt 25.000 Menschen mehr am Hartz IV gekürzt als noch 2007 – ein Plus von über 50 Prozent. Auch in Thüringen (19 Prozent mehr) und Sachsen-Anhalt (elf Prozent mehr) steigen die Fallzahlen. Doch die Widerspruchsquote steigt nicht.

Ein Grundsatzstreit

Die Jobcenter sehen sich gesetzlich zur Sanktionsvergabe verpflichtet – ohne großen Spielraum. Mit dem Rotstift am Existenzminimum zu streichen, ist also ebenso staatlich verordnet wie die Grundsicherung selbst – ein Widerspruch, der nach einem Urteil des Sozialgerichts Gotha seit Mai 2015 beim Bundesverfassungsgericht liegt.

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Zuletzt aktualisiert: 09. Februar 2016, 11:00 Uhr

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Quelle:

http://www.mdr.de/sachsen/sanktionsfrei100_zc-f1f179a7_zs-9f2fcd56.html#mobilredirect

Veröffentlicht mit Word Press für Android von Schulze Norbert


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Quelle: via @Norbertschulze, February 09, 2016 at 04:59PM

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