Ein Energieversorger darf einem Hartz IV Leistungsempfänger trotz Stromschulden nicht einfach den Strom abstellen. So hat das Amtsgericht Kassel eine Stromsperre in einem Urteil vom 21. Januar 2016 aufgehoben. Ein 36-jähriger Hartz IV Empfänger aus Kassel hatte insgesamt 84 Euro Schulden bei seinem Energieversorger, der ihm deshalb drei Mal den Strom kappte. Als auch am 23. November kein Strom floss, reichte […]
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, February 05, 2016 at 11:42AM