Das Jobcenter darf nicht einfach Hartz IV Leistungen zurückfordern und diese mit „sozialwidrigem Verhalten“ vor dem Leistungsbezug rechtfertigen. Vor Hartz IV 130.000 Euro verbraucht Im konkreten Fall ging es um einen Hartz IV Antragsteller, der in den letzten zwei Jahren vor dem Hartz IV Antrag gut 130.000 Euro verbraucht hatte und anschließend Grundsicherung beantragte. Der 41-Jährige, der am Asperger-Syndrom leidet, […]
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @HartzIV.org, February 16, 2016 at 06:52PM