Mit Hartz IV nur Kaltmiete
ALG-II-Bezieher erhalten zuwenig Geld zum Wohnen. Welche Räume angemessen sind, wird willkürlich festgelegt. Regierung will Regeln verschärfen
Das geht aus einem Rundschreiben des Landkreistages Sachsen-Anhalt vom 15. Januar hervor, das der Sozialrechtler Harald Thomé vergangene Woche veröffentlicht hatte. Demnach erarbeitet die Gruppe der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) bereits seit September »Eckpunkte für eine gesetzliche Neuregelung des Rechts der Kosten für Unterkunft und Heizung im Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch«. Der darin enthaltene Begriff »angemessen« sei zu unbestimmt und »streitanfällig«, uneinheitliche Urteile der Sozialgerichte verunsicherten die Ämter zusätzlich, heißt es darin.
Bemängelt wird auch eine Vorgabe des Bundessozialgerichts (BSG) von 2013. Die führe zu erheblichem Ermittlungsaufwand. Danach müssen Kommunen ihre Mietobergrenzen mit einem schlüssigen Konzept belegen. Wer keins hat, muss sich an der Wohngeldtabelle orientieren. Die darin verankerten Höchstmieten sind jedoch häufig höher als die, die Städte und Kreise den Bedürftigen zu gewähren bereit sind. Zum Erstellen der Analysen beauftragen Kommunen oft externe Firmen; so manches Konzept wurde vom Gericht gekippt.
Ein jüngeres Beispiel ist ein Fall in Pirna im Osterzgebirge, über den vergangene Woche die Sächsische Zeitungberichtete. Eine Hartz-IV-Bezieherin hatte auf volle Übernahme ihrer Warmmiete von 441 Euro geklagt. Das Jobcenter hatte ihr nur 336 Euro bewilligt. Die fehlenden 105 Euro musste die Klägerin aus ihrem Regelsatz von rund 400 Euro berappen. Zwei Jahre zog sich das Verfahren hin. 2017 gab ihr das Sozialgericht recht. Doch der Landkreis wollte nicht zahlen, ging in Berufung. Die Frau beantragte ihrerseits einstweiligen Rechtsschutz. Das Landessozialgericht Chemnitz setzte dem behördlichen Gebaren im Dezember ein Ende. Die Klägerin muss ihr Geld bekommen.
Der Landkreistag Sachsen-Anhalt verlangt nun einen »klaren Rechtsrahmen«, der die Berechnungsmethode vorgibt. Andererseits fordert er, »kommunale Gestaltungsspielräume zu wahren«. Das Präsidium des Deutschen Landkreistags wird in einem Papier von Anfang Januar deutlicher: Der Bund soll den Jobcentern noch mehr Freiheit einräumen, als sie schon haben. Sie sollen künftig beim Festlegen der Obergrenzen auf eigene Daten zurückgreifen können. Das Präsidium plädiert auch für eine Gesamtangemessenheitsgrenze: Aus Kaltmiete, Neben- und Heizkosten wird ein Maximum gebildet, das Betroffene nicht überschreiten dürfen. Jobcenter können das seit der letzten Hartz-IV-Reform bereits so handhaben, Sozialämter müssen getrennt rechnen.
Sozialverbände kritisieren diese Praxis seit langem: Die damit verbundene Pauschalierung von Heizkosten führe dazu, dass Betroffene am Ende im Kalten säßen. »Damit will man offenbar die Ausgaben weiter drosseln«, sagte Inge Hannemann (Die Linke) am Sonntag im Gespräch mit jW. Schon jetzt müssen viele Bedürftige aus ihren Regelsätzen zuzahlen. Das ergibt sich aus einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Danach zahlten Hartz-IV-Bezieher alleine im September insgesamt 55 Millionen Euro mehr Miete, als ihnen die Ämter bewilligten. Rechnerisch erhält damit jeder betroffene Haushalt 17 Euro zuwenig. »In der Realität geht es oft um 50 Euro oder mehr«, so Hannemann. Die Sätze seien völlig realitätsfern.
Dass die Öffentlichkeit von der Arbeitsgruppe und ihren Plänen vorzeitig erfährt, wollte das SPD-geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) offenbar vermeiden. Thomé kritisierte, dass Verbände, die näher an der Realität seien, herausgehalten würden. BMAS-Sprecherin Jarmila Schneider rechtfertigte auf jW-Nachfrage das Vorgehen: »Wie alle Verwaltungsausschüsse tagen weder die ASMK noch ihre Unterarbeitsgruppen öffentlich.«
https://www.jungewelt.de/artikel/327170.mit-hartz-iv-nur-kaltmiete.html
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Quelle: via @Norbertschulze, February 14, 2018 at 10:45AM
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