Mittwoch, 3. Juli 2019

Statt Hartz IV Betrug ein groteskes Wirrwarr

Schlampigkeit der Behörde bringt Mann vor Gericht

Von einem „grotesken Wirrwarr“ wurde unlängst vor dem Amtsgericht Stendal gesprochen. Ein 43-jähriger Mann wurde beschuldigt, “Hartz IV-Betrug” begangen zu haben. Beim Prozess zeigte es sich jedoch, dass das Jobcenter schlampig gearbeitet hatte.

Der ursprünglich aus Schleswig-Holstein stammende ehemalige Hartz IV Bezieher, soll das Jobcenter um 1258,17 Euro betrogen haben. Die Behörde wirft dem Familienvater vor, eine langfristige Arbeitsstelle vom 3. April bis 31. Mai des letzten Jahres bei einem Stendaler Bauunternehmen verschwiegen und trotz Gehalt weiterhin Hartz IV Leistungen bezogen zu haben. Doch das Verfahren wurde gegen den Angeklagten ohne irgendwelcher Auflagen eingestellt. Denn vieles blieb dem Gericht verborgen. Der Richter sprach in diesem Zusammenhang gar von einem „grotesken Wirrwarr“.

Angeklagter hatte sich sehr wohl abgemeldet

Denn in der Akte, die durch das Jobcenter selbst erstellt und eingereicht hatte, fand sich ein eindeutiger Vermerk, dass der Angeklagte sich von seiner Arbeitslosigkeit abgemeldet hatte. Schriftlich war dort zu lesen: „In-Arbeit-Meldung“. Bereits am 13. April hatte der Angeklagte diese Meldung abgegeben. Zwar ergab dies eine Differenz von zehn Tagen “zu später” Meldung, von einem Betrug kann dennoch keine Rede sein. Denn als Begründung nannte der Betroffene, dass das Bauunternehmen ihn zunächst nur probeweise für zehn Tage anstellte und erst danach ein regulärer Arbeitsvertrag folgte, der dann offiziell zurückdatiert wurde. Ein vollkommen normales Prozedere.

Viel Aufwand wegen nichts

Bereits vor zwei Wochen sollte der Prozess stattfinden. Doch zu diesem Termin erschien der kinderreiche Vater nicht. Das Gericht ließ den Mann dann durch die Polizei vorführen. “Meine Termine werden durch meine Frau in den Kalender eingetragen”, entschuldigte sich der Angeklagte. Der letzte Gerichtstermin war wohl nicht eingetragen.

Drei Polizisten waren angereist, um den Unglücksraben zum Gericht zu fahren. In der Region Sangershausen hatte die Polizei den Angeklagten angetroffen und ihn sofort mitgenommen. Weil der Mann aber nicht mit dem Polizeiauto wie ein Schwerverbrecher vor seinen Nachbarn weggebracht werden wollte, bat er um die Eigenanreise mit dem eigenem PKW. Dieser Bitte kamen die Polizisten freundlicherweise nach und eskortierten diesen bis zum nächsten Polizeirevier. Erst dann wurde die Fahrt zum Gericht im Dienstfahrzeug fortgesetzt. Sehr viel Aufwand, der bei manch einem Schwerstkriminellen nicht vollzogen wird.

Schon längst eine Ratenvereinbarung getroffen

Die Frage, ob tatsächlich keine Meldung vorlag, war nun wiederlegt. Im Raum stand jedoch die Frage, was mit den zu viel gezahlten Leistungen passiert. Doch auch hier war der Angeklagte längst aktiv geworden. Denn in der Zwischenzeit hatte der Familienvater hatte mit der Behörde bereits eine Ratenzahlung vereinbart. Zu einer Überzahlung sei es nach Ansicht des Betroffenen überhaupt nicht gekommen, da sein Gehalt immer mit dem Aufstockungsbetrag verrechnet wurde.

Hier folgte das Gericht allerdings nicht gänzlich den Aussagen des Angeklagten, wie die “Volkszeitung” berichtet. Das Gericht glaubte den Ausführungen nicht, dass der Eingang des Geldes nicht bemerkt worden sei. Der Angeklagte begründete den Umstand, dass er nur Quartalsweise Kontoauszüge durch seine Bank bekommt und erst dann Einsicht über Eingänge und Ausgänge seines Konto hat.

Es war dem Richter anzumerken, dass hier ein vollkommen überflüssiges Verfahren statt fand. „Zahlen Sie das Geld zurück, und gut!”, sagte der Richter. Das Verfahren wurde zugunsten des Angeklagten eingestellt.



Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Norbertschulze, July 03, 2019 at 10:47PM

Feed abonnieren – Autoren Norbert, Hoelderlin, Anita, Ralph ...