Freitag, 4. März 2016

Studium und Steuern

steuern und studieren

Steuern im Studium bei Bafög und Co?

Man könnte folgendes denken: Studenten verdienen nichts und zahlen deshalb auch keine Steuern. Aber das ist nicht korrekt. Zwischen Studium und Steuer gibt es viele Berührungspunkte.

Unterhaltszahlungen

Müssen Unterhaltszahlungen versteuert werden?
Wovon leben Studenten? Von den Unterhaltszahlungen der Eltern lautet die Antwort für viele. Deshalb ist es gut zu wissen, dass Unterhaltszahlungen an ein unterhaltsberechtigtes Kind nicht versteuert werden müssen.

Können Unterhaltszahlungen von der Steuer abgesetzt werden?

Da die Unterhaltszahlungen von den Kindern nicht versteuert werden müssen, können Eltern die Unterhaltsleistungen auch nicht von der Steuer absetzen. Das gilt auch für Studiengebühren, denn diese gehören zum zivilrechtlichen Ausbildungsunterhalt. Auch ein Entgelt für ein Studium an einer privaten Hochschule kann nicht als Sonderausgabe oder als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Dennoch wird die finanzielle Belastung der Eltern steuerlich berücksichtigt, und zwar durch den Kinderfreibetrag von 2304 Euro (2016) und den Betreuungsfreibetrag von 1320 Euro (2016) pro Jahr. Bei Ehepartnern verdoppeln sich diese Summen. Zusätzlich kann ein Freibetrag von 924 Euro abgezogen werden, wenn das Kind nicht mehr im elterlichen Haushalt wohnt. Alternativ erhalten Eltern Kindergeld in Höhe von 190 Euro monatlich, wenn dies günstiger ist.
Wenn für das studierende Kind kein Kindergeld mehr gezahlt wird, es also das 25. Lebensjahr erreicht hat, können die Eltern Unterhaltsleistungen bis zu 8652 Euro als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen, wenn das Kind nicht über ausreichendes eigenes Einkommen verfügt. Diese Summe ist auf ein Jahr bezogen.

Ausbildungsvergütung oder Arbeitslohn des Kindes

Arbeitslohn ist steuerpflichtig und unterliegt dem Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber. Als Werbungskosten können Aufwendungen steuermindern abgezogen werden. Das sind z.B. Fahrten zur Arbeitsstätte und Arbeitsmaterialien.

Bafög und Stipendien

Müssen Leistungen nach dem Bafög und Stipendien versteuert werden? Nein, Leistungen nach dem Bafög und Stipendien sind steuerfrei. Dabei ist es unerheblich, ob die Leistungen durch öffentliche oder private Einrichtungen erfolgen. Wenn die Zahlungen als Gegenleistung für Tätigkeiten, etwa wissenschaftliche Mitarbeit, gezahlt werden, handelt es sich hingegen nicht um Stipendien, sondern um steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Kosten des Studiums steuermindernd?

Oft wird gefragt, ob die Kosten des Studiums, also Semestergebühren, Arbeitsmaterialien, Arbeitszimmer, Fahrtkosten usw. von der Steuer abgesetzt werden können. Die Antwort lautet: nein. Wenn es sich um ein Erststudium handelt oder um eine Erstausbildung. Allerdings wird diese Frage, also ob das Werbungskostenabzugsverbot verfassungsgemäß ist, gegenwärtig vom Bundesverfassungsgericht geprüft. Eventuell kann es deshalb für Studenten sinnvoll sein, eine Steuererklärung abzugeben und die Aufwendungen als Werbungskosten anzusetzen. Das Finanzamt wird zwar ablehnen, aber es kann Einspruch eingelegt werden. Das Verfahren ruht dann bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Anders und eindeutig ist es, wenn das Erststudium oder die Erstausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses erfolgen, also ein sogenanntes Duales Studium gegeben ist.

Werbungskosten bei Zweitstudium

Die Kosten eines Zweitstudiums können grundsätzlich als vorweggenommene Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Auch ein Masterstudium oder ein Promotionsstudium können ein solches steuerrelevantes Zweitstudium sein.
Studierende im Zweitstudium können einen Werbungskostenüberschuss als Verlustvortrag später in Abzug bringen, also für den späteren Abzug vom dann höheren Einkommen steuerlich nutzen. Sie müssen dann bereits während des Studiums eine Einkommenssteuererklärung abgeben und ihre Aufwendungen für Semestergebühren, Arbeitszimmer, Fahrtkosten, Kosten für doppelte Haushaltsführung usw als Werbungskosten ansetzen.

Der Beitrag Studium und Steuern erschien zuerst auf News.



Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Sozialhilfe24.de, March 04, 2016 at 04:12PM

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