Donnerstag, 31. März 2016

Kurz vor Ostern wurde der Bundessprecher der Grundrechtepartei und Grundrechteunion, Ingmar Vetter, in Erfurt ohne gültigen Haftbefehl verhaftet und befindet sich seitdem in Isolationshaft.

 

Kurz vor Ostern wurde der Bundessprecher der Grundrechtepartei1 und Grundrechteunion2, Ingmar Vetter, in Erfurt ohne gültigen Haftbefehl verhaftet und befindet sich seitdem in Haft. Über ihn wurde zudem – ebenfalls ohne Rechtsgrundlage – eine absolute Kontaktsperre verhängt. Der Haftbefehl wurde von einem Cuxhavener Amtsrichter ausgestellt, der aber vom Verfahren ausgeschlossenen ist, weil er nicht in eigener Sache tätig sein darf. Das legt den Verdacht von Selbstjustiz nahe – Ähnlichkeiten mit der Tragikomödie „Der zerbrochene Krug“ von Kleist drängen sich auf.Ingmar Vetter wurde am Mittwoch, den 23.03.2016 überraschend gegen 13:30 Uhr vor seiner Wohnung in Erfurt durch drei zivile Erfurter Polizeibeamte verhaftet. Zwei Stunden später entschied der Haftrichter Wildenauer am Amtsgericht Erfurt, dass der von dem Cuxhavener Amtsrichter Stefan Redlin bereits am 09.03.2015 erlassene Vorführungshaftbefehl nicht aufgehoben oder ausgesetzt wird. Grundgesetzliche Einwende seitens Herrn Vetter blieben unbeachtet.In der Justizvollzugsanstalt Suhl-Goldlauter werden Vetter weder Telefonate mit seinem Verfahrensbevollmächtigten noch mit seiner Ehefrau gestattet. Er unterliegt einer von Amtsrichter Redlin angeordneten absoluten Kontaktsperre zum Zwecke der „Verfahrenssicherung“, wie sie rechtmäßig nur auf Mitglieder terroristischer Vereinigungen anwendbar wäre. Gegen Vetter werden jedoch lediglich Vorwürfe aus dem Bereich der Ehrendelikte erhoben. Die Kontaktsperre ist nicht nur unverhältnismäßig, sondern gesetzwidrig.Der Haftbefehl gemäß § 230 Abs. 2 StPO des Amtsrichters Stefan Redlin vom 09.03.2015 wurde erneut ausgefertigt am 20.01.2016 und 2 Tage vor den Osterfeiertagen, vollstreckt. Zweck der angeordneten Untersuchungshaft soll die Zuführung zu einer Hauptverhandlung vor dem AG Cuxhaven wegen angeblicher Verleumdung und Beleidigung zum Nachteil eines Oldenburger Kriminalbeamten auf den Internetseiten der Grundrechtepartei sein.3Zum Zeitpunkt der Festnahme war die Hauptverhandlung noch nicht terminiert. Die Vorschrift des § 230 Abs. 2 StPO ist aber nur anwendbar, wenn zu befürchten steht, dass eine terminierte Hauptverhandlung auf Grund der anzunehmenden unentschuldigten Abwesenheit des Beschuldigten nicht durchgeführt werden kann.Ingmar Vetter war dem ursprünglichen Hauptverhandlungstermin vor dem AG Cuxhaven am 09.03.2015 ausreichend entschuldigt ferngeblieben, da der Prozess wegen unheilbarer Prozesshindernisse nicht stattfinden durfte. Das Verfahren hätte rechtskonform nur im Beschlusswege gemäß § 206a StPO und nicht erst im Wege einer mündlichen Hauptverhandlung gemäß § 260 Abs. 3 StPO eingestellt werden müssen.Die Gründe dafür sind fünf absolute und nicht heilbare Verfahrenshindernisse:Es können keine Straftaten vorliegen, da hoheitlich handelnde Amtsträger von Grundgesetzes wegen nicht ehrendeliktsfähig sind,4Es war unterlassen worden, Vetter gemäß § 163a StPO nach Abschluss der Ermittlungen zu vernehmen, stattdessen gleich Anklage erhoben,Es war unterlassen worden das strafausschließende Parteienprivileg gemäß Art. 21 GG i.V.m. § 129 Abs. 2 Nr. 1 StGB rechtlich zu würdigen und zu prüfen,5Die Anklage wurde nicht von einem grundgesetz- und beamtengesetzkonform vereidigten und bestallten Staatsanwalt erhoben,6Die Prozessführung nahm ein als Beteiligter kraft Gesetzes gemäß § 2 NRiG i.V.m. § 53 NBG i.V.m. § 20 Abs. 1 Ziff. 1 Satz 2 VwVfG von der Ausübung des Richteramtes in diesem Fall ausgeschlossenen Richter wahr, obwohl er nicht in eigener Sache tätig sein darf.Daher ist der Eröffnungsbeschluss des Cuxhavener Amtsrichters Redlin vom 09.02.2015 nichtig. Folge ist, dass eine gerichtliche Hauptverhandlung weder in 2015 durchgeführt werden durfte noch jetzt in 2016 durchgeführt werden darf. Somit liegen weder Untersuchungshaftgründe gemäß § 112 StPO noch Vorführungshaftgründe gemäß § 230 Abs. 2 StPO vor. Details dazu unter: „Niedersachsen-Connection“.7Die jetzt ohne grundgesetzliche Ermächtigung auch über die Osterfeiertage vollzogene Haft – zudem mit absoluter Kontaktsperre – lässt dringend vermuten, dass hier mit Mitteln, die zur Bekämpfung terroristischer Vereinigungen im Rahmen der Verfahren gegen die Mitglieder der RAF in die Prozessgesetze Eingang fanden, gearbeitet wird, um Ingmar Vetter „weich zu kochen“ und ihn so zu einer dem Amtsrichter Redlin genehmen Aussage zu drängen, denn bis heute meint die Justiz, dass „das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz höher zu bewerten ist, als das Interesse, der Justiz Fehler nachzuweisen.“8Burkhard LennigerBundessprecher d. GrundrechteparteiVorstandsmitglied d. GrundrechteunionTel. 04751 / 9 11 11 5PS:

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Quelle: Kurz vor Ostern wurde der Bundessprecher der Grundrechtepartei und Grundrechteunion, Ingmar Vetter, in Erfurt ohne gültigen Haftbefehl verhaftet und befindet sich seitdem in Isolationshaft. › Grundrechtepartei


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Quelle: via @Norbertschulze, March 31, 2016 at 01:38PM

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