Das Bundessozialgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine jahrelange Kürzung der Hartz IV Leistungen um 30 Prozent monatlich nicht rechtswidrig sei und auch nicht gegen das Grundrecht auf menschenwürdiges Existenzminimum verstoße. Das höchste deutsche Sozialgericht hatte sich am Mittwoch den 09. März 2016 mit dem Thema zu befassen, ob eine Kürzung der Hartz IV Leistungen über einen Zeitraum […]
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, March 11, 2016 at 02:35PM