Auswirkungen für Hartz IV Empfänger
Bis auf den Status bei der Krankenkasse ändert sich für die meisten Hartz IV Empfänger nichts. Allerdings steht Leistungsbeziehern nunmehr ein Wahlrecht bei den Krankenkasse zu, sodass sie als eigenständiges Mitglied nicht mehr an die bisherige Krankenkasse gebunden sind, bei der sie zuvor familienversichert waren. Aus Beitragssicht ist ein Wechsel für Hartz IV Empfänger nicht erforderlich, selbst bei höheren Zusatzbeiträgen haben Leistungsbezieher grundsätzlich keinen individuellen Zusatzbeitrag zu zahlen, so die Bundesagentur für Arbeit [...]
Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @HartzIV.org, January 07, 2016 at 12:31PM
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