Erst am Dienstag haben wir darüber berichtet, dass das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis Beschwerde beim Bundessozialgericht einreichen möchte. Es geht um eine Hartz IV Auszahlung von 10 Cent aus dem Jahre 2012, die eine Leistungsempfängerin fordert. Ursprünglich forderte eine Hartz IV Empfängerin über 100 Euro Leistungen. Zu diesem Sachverhalt wurde das Jobcenter Unsrut-Hainich-Kreis erstinstanzlich zu einer Nachzahlung von 10 Cent verdonnert. Der Leistungsträger weigerte sich und zog weiter zum Landessozialgericht Thüringen [...]
Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @HartzIV.org, January 14, 2016 at 06:08PM
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