Dienstag, 16. Juni 2015

Nach «Gothaer Urteil» – Sanktionsbefürworter begehren auf

Mit Hartz IV wurde das Recht auf ein „menschenwürdiges Existenzminimum“ abgeschafft. Grundsicherung gibt es gegen Wohlverhalten. Halten sich Betroffene nicht an «Auflagen», dürfen Jobcenter sie sanktionieren. Anspruch auf Ersatz haben sie nicht. Das Sozialgericht Gotha hält das für verfassungswidrig, Karlsruhe soll entscheiden.


«Gotha Beschluss» – zur Verfassungswidrigkeit der Agenda 2010 » http://bit.ly/1MnA7R0

  • 15.06.2015: Sanktionsbefürworter begehren auf (Tageszeitung junge Welt)
Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Jungewelt.de, June 16, 2015 at 10:15AM

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