Montag, 22. Juni 2015

Mindestlohn hat positiven Einfluss auf Hartz 4

Das halbe Jahr ist um und die ersten Statistiken des am 1. Januar 2015 eingeführten gesetzlichen Mindestlohns liegen vor. Und daraus kann man ablesen, das der Mindestlohn sich positiv hinsichtlich der zusätzlich auf Hartz 4 angewiesenen Arbeitnehmer ausgewirkt hat, also auf die sogenannten Aufstocker. Ihre Zahl ist seit Anfang Januar. Dezember 2014, gab es in Deutschland noch 1,268 Millionen Aufstocker. Im Februar 2015 waren es mit 1,223 Millionen schon etwa 45.000 weniger. Diese Zahlen kann man einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen entnehmen.

Somit sank der Anteil der Aufstocker an den derzeit knapp 4,3 Millionen erwerbsfähigen Hartz-4-Empfängern von 29,3 Prozent Ende 2014 auf 27,8 Prozent im Februar 2015.

Rückgang des Hartz 4 Bezugs nicht nur saisonbedingt
Allerdings gibt es zum Jahreswechsel immer einen Rückgang der abhängig beschäftigten Aufstocker, weil auch Aufstocker von Winterarbeitslosigkeit betroffen sind und deshalb vorübergehend nur Hartz 4 beziehen. Da der Rückgang zum Jahreswechsel 2014/2015 ist aber stärker als in den vergangenen Jahren ausgefallen. Daraus kann man schließen, dass ein Zusammenhang mit der Einführung des Mindestlohns besteht.

Zwei Arten Hartz 4 Aufstocker
Die Situation der Aufstocker ist zweigeteilt: Etwa die Hälfte von ihnen, etwa 593.000, lebt überwiegend von Hartz4 und verdient sich mit einem Minijob etwas dazu. Die andere Hälfte hat einen voll sozialversicherungspflichtigen Job, brauchen aber SGB II Leistungen, weil sie nicht genug verdient.

Die Grünen stehen der Wirkung des Mindestlohns skeptisch gegenüber. An den meisten erwerbstätigen Hartz-4-Beziehern ginge er vorbei, weil er nicht ausreiche, um Teilzeit-Beschäftigte oder Familien aus dem Hartz-4-Bezug herauszuholen. Sie sehen den Mindestlohn zwar als notwendig und richtig an, er sei aber nicht geeignet, Armut zu bekämpfen.

Hintergrund: gesetzlicher Mindestlohn
Seit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro. Zuvor gab es nur tarifvertraglich ausgehandelte Mindestlöhne in einigen Branchen. Der gesetzliche Mindestlohn ist flächendeckend. Durch Tarifvertrag darf er heraufgesetzt werden, aber nicht unterschritten werden[...]


Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Sozialhilfe24.de, June 22, 2015 at 03:30PM

Feed abonnieren – Autoren Michael, Hoelderlin, Anita, Ralph ...