Dienstag, 9. Juni 2015

Hartz IV: Jobcenter EDV kontra Einwilligung

Dass ein Jobcenter, eine Agentur für Arbeit oder ein Rententräger bemüht ist, die arbeitstechnische Leistungsfähigkeit eines „Kunden“ festzustellen, ist nichts Neues. Schließlich ist die erfolgreiche Vermittlung in eine (sozialversicherungspflichtige) Tätigkeit das primäre Ziel. So ist es möglich, dass eine ärztliche oder psychologische Untersuchung auf Wunsch des Leistungsberechtigten oder der öffentlichen Stellen eingeleitet wird...

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-jobcenter-edv-kontra-einwilligung-90016603.php, June 09, 2015 at 02:00AM

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