Samstag, 27. Juni 2015

Keine pauschale Kürzung bei Verweigerung von Betriebsessen

Das Berliner Jobcenter-Reinisckendorf kürzte einer Fleisch- und Wurstverkäuferin Leistungen, weil sie aus gesundheitlichen Gründen auf die kostenfrei zur Verfügung gestellte Betriebsessen verzichtete. Vor dem Sozialgericht Berlin konnte sich die Hartz IV Aufstockerin erfolgreich gegen diese pauschale Kürzung wehren.

Im vorliegenden Sachverhalt arbeitete die heute  44-Jährige in einem Fleisch- und Wurstbetrieb in Berlin. Da Ihr Einkommen von monatlich 1.000 Euro für sie und ihr Kind nicht ausreichte, erhielt sie als Aufstockerin ergänzende Hartz IV Leistungen. Eben diese ergänzenden Hartz IV Leistungen wurden zum Problem, als sie aus gesundheitlichen Gründen – die Frau hatte ihr Gewicht reduziert und achtete auf ihre Ernährung – auf die vom Betrieb kostenfrei zur Verfügung gestellten Mahlzeiten in der Kantine verzichtete, da es zu fett, zu fleischlastig und sehr kohlenhydratereich war. Obwohl sie keine Mahlzeiten in der Kantine zu sich nahm, berücksichtigte das Jobcenter neben ihres Einkommens von 1.000 Euro monatlich auch eine Pauschale zwischen 35 und 50 Euro und kürzte die Hartz IV Auszahlung entsprechend.

Gegen diese Anrechnung der pauschalen Verpflegung, obwohl sie diese nicht in Anspruch genommen hatte, klagte die Frau und bekam Recht [...]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, June 27, 2015 at 03:25PM

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