Samstag, 13. Juni 2015

Erste Klage in der zweiten Instanz

Die erste Klage in der 2. Instanz (beim Landessozialgericht) ist eingereicht.

Was die Sanktionen in SGB II angeht, hat mir inzwischen auch das Sozialgericht Gotha recht gegeben.

Aus dem Text:
"(...)für die Stärkung und Wieder-Gültigmachung unserer Verfassung wäre es ein schönes Zeichen(...)wenn noch weitere Gerichte die Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen in Frage stellen würden.

(...)ein noch weiter gehendes Anliegen wäre es, das Thema der Verfassungswidrigkeit des Arbeitsbegriffes in Hartz IV in Angriff zu nehmen(...)"

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Die-Wuerde-des-Menschen, June 13, 2015 at 10:51AM

Feed abonnieren – Autoren Michael, Hoelderlin, Anita, Ralph ...