Dienstag, 30. Juni 2015

Der Steuervogt im Kanton Bern schröpft wieder einmal die Steuerpflichtigen

Vergangene Woche überraschte die Steuerverwaltung des Kantons Bern zahlreiche Haus- und Wohneigentümer mit einer neuen, „der Marktentwicklung am Immobilienmarkt Rechnung tragend“, Berechnungsgrundlage des Eigenmietwertes. Die Auswahl der betroffenen Gemeinden scheint ziemlich willkürlich. Eine ausführliche Liste mit allen Gemeinden finden Sie mit dem Link:
http://www.fin.be.ch/../../anpassung_mietwert.html

Von dieser Massnahme am stärksten getroffen wird wieder einmal mehr der untere Mittelstand. Die Theoretiker am Schreibtisch des kantonalbernischen Steuervogtes machen es wieder einmal mehr deutlich, dass der untere Mittelstand steuerlich am stärksten geschröpft wird.

In Bedrängnis kommen vor allem Rentner und Rentnerinnen, welche Wohneigentum für das Alter unter Entbehrungen erspart haben und meistens schuldenfrei sind, in der Meinung, damit auch bei kleinem Renteneinkommen einen finanziell gesicherten Lebensabend vor sich zu haben.

In vielen Fällen belaufen sich die steuerbaren Mehreinnahmen (der zu versteuernde Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen) auf 50% und mehr der tatsächlichen Einnahmen aus Renten. Für die Betroffenen übersteigt diese Mehrbelastung ihre finanziellen Möglichkeiten. Das Wohneigentum muss unter dem Wert veräussert werden. Es folgen Armut und der Gang zur Fürsorge.

Basierend auf einem Renteneinkommen allein aus der AHV wird durch [...]


Quelle: via @IV Debakel, June 30, 2015 at 05:42PM

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