Samstag, 13. Juni 2015

Mietpreisbremse kann seit dem 1. Juni 2015 gezogen werden

Seit dem 1. Juni 2015 können die Bundesländer die Mietpreisbremse ziehen und sprunghaften Mieterhöhungen entgegentreten. Die gesetzlichen Vorgaben wurden durch den Bund gemacht. Sie sollen Willkür der Vermieter am Wohnungsmarkt entgegenwirken.

Wie funktioniert die Mietpreisbremse?
Wenn eine Wohnung frei wird, darf der Eigentümer sie nicht mehr beliebig teuer weiter vermieten. Die neue Miete darf maximal um 10 Prozent über dem ortsüblichen Mietniveau liegen. Dieses ergibt sich beispielsweise aus dem Mietspiegel. Kostet also eine Wohnung bisher beispielsweise 5,50 Euro pro Quadratmeter und liegt die ortsübliche Vergleichsmiete bei 6,00 Euro, so darf der Vermieter nur bis zu einer Grenze von 6,60 Euro vermieten, selbst wenn eine höhere Miete angesichts einer hohen Nachfrage zu erzielen wäre.

Wo greift die Mietpreisbremse – und ab wann?
Berlin ist das einzige Bundesland, das mit der Mietpreisbremse bereits zum 1. Juni 2015 gestartet ist. In NRW wird die Mietpreisbremse zum 1. Juli 2015 gezogen. Insbesondere für die dicht besiedelten Regionen am Rhein wird es Regelungen geben.

Andere Bundesländer prüfen noch, in welchen Städten der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist. So werden viele in den nächsten Monaten Berlin und NRW folgen. In Niedersachsen gibt es in diesem Jahr hingegen noch keine Beschränkungen für Vermieter.

Ausnahmen
Die Mietpreisbremse gilt nicht, wenn ab dem 1. Oktober 2014 gebaute Wohnungen erstmals vermietet werden. Ebenso nicht nach großen Modernisierungen. Die Miete muss zudem in keinem Fall gesenkt werden.

Grund für die Ausnahmen: dringend benötigte Neubauten sollen nicht verhindert werden.

Wir wird sich die Mietpreisbremse in der Praxis bewähren?
Der Mieterbund erwartet keine Wunderwirkungen von der Mietpreisbremse. Dafür gebe es zu viele Ausnahmen. Allerdings würden extreme Mietsteigerungen verhindert werden. Der Bundesverband der Wohnungswirtschaft meint, dass sich am Grundproblem der Wohnungsknappheit nichts ändern werde.

Maklergebühren: Was ist das Bestellerprinzip?
Mieter müssen seit dem 1. Juni 2015 Maklergebühren nur noch zahlen, wenn sie den Wohnungsmakler beauftragt haben. Wurde der Makler hingegen vom Vermieter eingeschaltet, muss dieser die Provision bezahlen.

Makler befürchten durch das Bestellerprinzip massive Umsatzeinbußen.

Das Bestellerprinzip darf nicht umgangen werden. Wenn ein Makler Mietinteressenten bei der Besichtigung der Wohnung einen Auftrag unterschreiben lassen, um sie zur Zahlung der Vermittlungsgebühr zu verpflichten, so ist das unzulässig. Auch hohe Ablösesummen für Einrichtungsgegenstände, die Vermieter möglicherweise fordern, um sich das Geld auf Umwegen zurückzuholen, sind verboten. Bei Verstößen und sonstigen Tricks droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Sollten Mieter dennoch eine Provision bezahlt haben, können sie ihr Geld zurückfordern. Der Anspruch auf Rückzahlung der zu Unrecht gezahlten Provision verjährt erst nach drei Jahren.

Nebenwirkungen
Einige, den Eigentümern nahestehenden Verbände, meinen, der Wohnungsmarkt könne durch die Mietpreisbremse noch knapper werden. Das würde dann so werden, wenn Vermieter ihre Wohnungen verkauften, weil sich eine Vermietung nicht mehr lohnen würde. Zudem würde in Miethäusern in Zukunft weiger modernisiert und repariert werden.


Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Sozialhilfe24, June 13, 2015 at 05:22AM

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