Donnerstag, 22. September 2016

Beginn einer Maßnahme, ihr Abbruch und die Konsequenzen

Beginn einer Maßnahme, ihr Abbruch und die Konsequenzen
In eigener Sache …

Am 11.07.2016 bin ich vom Jobcenter widerrechtlich, d.h., ohne eine Verhandlung darüber gehabt zu haben, mit einem Verwaltungsakt beglückt worden. (S. hier >> )

Inhalt war, dass ich mir einen Coach zum Einzelcoaching zu suchen und bis zum 31.07.16 eine Rückmeldung bezüglich der Rechercheergebnisse zu geben habe. (S. hier >> , Punkt 1)

Zum Stichtag der erwarteten Rückmeldung habe ich mitgeteilt, dass ich die Suche unterlassen habe, u.a. weil die Zielrichtung nicht stimmt! Bei mir gehe es bekanntermaßen NICHT um die Eingliederung in den sog. "Arbeitsmarkt" sondern um die Abschaffung des so menschenrechts- wie verfassungswidrigen Hartz-IV-Systemes. (S. hier >> )

Erstaunlicherweise hat das Jobcenter die ABSAGE der "Pflichterfüllung" als ERFÜLLUNG meiner Pflicht gewertet und, ohne irgendwie auf die von mir vorgebrachten Gründe (s. hier >> ) einzugehen, statt der von mir erwarteten Sanktion nur eine weitere Maßnahme zum Coaching über mich verhängt. (S. hier >> )

Noch erstaunlicherer Weise (grins) habe ich da zum ersten Mal nicht nein gesagt, sondern die Maßnahme ANGETRETEN.  

Freunde von mir hatten geschrieben, ich solle die Maßnahme unbedingt antreten und gehofft:
"Ich wette, der Maßnehmer ist spätestens am dritten Tag krank - oder die meisten anderen Teilnehmer nicht mehr in der Maßnahme."

Das war aber nicht mein Ziel …
MEIN Ziel war, eine unabhängige Begutachtung über meine Arbeitsfähigkeiten zu erhalten und damit im Jobcenter – und auch später für das Gericht – jeden Zweifel auszuräumen, ob man mich vermitteln könne/müsse.

Es bescheinigt mir in schönster Weise uneingeschränkte Arbeitsfähigkeit für den sog. ersten Arbeitsmarkt
Als Vermittlungshemmnis gibt es an, dass ich Hartz IV für verfassungswidrig halte, mich mit der Eingliederung des Sozialsystems in den Rahmen der Verfassung vollbeschäftigt sehe,
und als Perspektive, dass ich auf Klärung durch das BVerfG hoffe und (bis dahin) meine staatsbürgerlichen Rechte des Widerstandes nutze …
(S. hier >> )

Drei Dinge sind damit gewonnen:
- Erstens nimmt das Gutachten mit der Einschätzung, dass ich ohne Einschränkung arbeitsfähig bin, dem Jobcenter die Möglichkeit, mich irgendwie "schonend" zu behandeln oder den Konflikt zu umsteuern, wie sich das nach unseren letzen Konflikt (132 Tage hungern, anschließendes Kirchenasyl etc. >> ) eingeschlichen hat,
- zweitens gibt es klar und deutlich Gründe, Weg und Zielrichtung meines "Widerstandes" an,
- und drittens ist damit die mir aufgezwungene Eingliederungsvereinbarung erledigt, deren Ziel ja
"Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
durch Unterstützung mit einem individuellen Einzelcoaching"
war.

Die vom Jobcenter so freundlich eingegangene "Selbstverpflichtung", mir ein individuelles Einzelcoaching zu gewähren - auch der von der Arbeitsvermittlerin später nachgereichte Zweck, durch die Maßnahme für das Jobcenter
"eine Konkretisierung ggf. notwendiger weiterer Unterstützungsangebote"
zu erhalten (siehe hier >> ) - ist mit dem Gutachten wohl erfüllt.

Wir dürfen also neu verhandeln.

Damit die Verhandlung auch gut in Gang kommt (grins), habe ich die Maßnahme nach einer Woche abgebrochen. Sie hätte vier Wochen statt einer Woche dauern sollen … (S. hier >> )
 
Widerstand lebt von der Provokation (Gandhi) –
In meinem Fall soll das aber keine blindwütige und zerstörerische Provokation, sondern eine entschiedene, mit einer wohltätigen und klaren Perspektive sein.
Eine solche Perspektive lebt in meiner Seele.
Ich steuere sie jetzt
- verstärkt durch die Mittel, die das Jobcenter mir jetzt zusätzlich gegeben hat durch 1.) das ärztlichen Gutachten aus dem Januar und  2.) das jetzige Gutachten über meine Arbeitsfähigkeit -
an.
 
Ich werde davon berichten …  



Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Die Wuerde des Menschen, September 22, 2016 at 05:25PM

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