Freitag, 16. September 2016

Elterngeld wird auf Hartz 4 angerechnet

Elterngeld und Hartz 4

Aufgelöst: Elterngeld wird auf Hartz 4 angerechnet

Das Bundessozialgericht hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob und wie das Elterngeld bei Hartz-IV-Empfängern und Geringverdienern angerechnet werden darf.  Mit anderen Worten: garantiert die geltende gesetzliche Regelung ein menschenwürdiges Existenzminimum?

Nach der derzeitigen Rechtslage wird das Elterngeld komplett auf die Hartz-4-Leistung angerechnet. Damit wird das Elterngeld als Entgeltersatzleistung gewertet. Hintergrund: Eigenes Einkommen verwehrt den Anspruch auf Hartz-4-Geld. Das war nicht immer so. Zwischen den Jahren 2007 und 2011 wurde der Elterngeld-Sockelbetrag von 300 Euro nicht auf Hartz 4 angerechnet.

Bundessozialgericht weist Klage zurück

Eine  Familie hatte Klage erhoben. Sie wollten die Regeln zum Elterngeld für Hartz-4-Empfänger zu Fall bringen. Das BSG hat die Klage zurückgewiesen. Die Folge: Das Elterngeld zählt bei Hartz-IV-Empfängern weiter als Einkommen. Gleiches gilt für Geringverdiener, deren Einkommen der Staat mit dem Kinderzuschlag  aufstockt. Das Elterngeld wird bei der Berechnung des Kinderzuschlags angerechnet (Az: B 4 KG 2/14 R). Die geltende gesetzliche Regelung verstößt nicht gegen das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.

Die klagende Familie hatte bis Ende 2010 den Kinderzuschlag erhalten. Nach einer Novelle des Elterngeldgesetzes lehnte die Familienkasse die Zahlung ab Anfang 2011 aber ab, weil nun geregelt war, dass das Elterngeld angerechnet werden muss. Das Sozialgericht und das Landessozialgericht hatten dazu geurteilt, dass die Familie keinen Anspruch auf den Kinderzuschlag habe, weil mit der Zahlung von Elterngeld keine Bedürftigkeit mehr bestehe. Dem folgte das Bundessozialgericht und wies die Revision der Familie gegen diese Urteile zurück.

Die Familie hatte angeführt, das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro sei keine Entgeltersatzleistung, sondern diene der Anerkennung der Erziehungs- und Betreuungsleistung. Dieser Argumentation folgte das BSG nicht.

Bundesverfassungsgericht sieht es ähnlich

Auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte sich bereits mit dem Elterngeld im Hartz-4-Bezug auseinandergesetzt. Eine Verfassungsbeschwerde zur Gewährung von Elterngeld bei Hartz 4 war jedoch ebenso erfolglos wie die Beschwerde gegen das Elterngeld als sogenannte Einkommensersatzleistung.

Der Beitrag Elterngeld wird auf Hartz 4 angerechnet erschien zuerst auf News.



Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Sozialhilfe24.de, September 16, 2016 at 06:48AM

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