Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Anfang November 2019 sind Sanktionen von über 30 Prozent der Hartz IV Leistungen nicht mehr erlaubt. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass das Existenzminimum unzumutbar gekürzt wird. Dabei brachte die Willkürherrschaft der Jobcenter im Jahr 2018 noch richtig Geld in die Kassen, schreibt der SPIEGEL. Kürzungen des Existenzminimums Sanktionen sind Kürzungen des Hartz IV […]
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, December 27, 2019 at 08:00AM