Die Agentur für Arbeit hat einem Arbeitslosen die Leistungen gestrichen, weil dieser vergaß, die Bundesagentur über seinen Umzug zu unterrichten: Ein klarer Verstoß gegen die Meldepflichten gemäß § 309 SGB III. Da sich der Betroffene zu dieser Zeit allerdings in einer geförderten Weiterbildungsmaßnahme befand, entscheidet das Bundessozialgericht am 10.12.2019 in Kassel (Az.: B 11 AL 4/19 R) zu Gunsten des […]
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, December 30, 2019 at 08:00AM