Grundsätzlich kommt das Jobcenter gemäß § 22 Abs. 1 SGB II für die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) eines Leistungsempfängers auf. Die Regelung deckt neben der Kosten für Mietverhältnisse, unter Umständen auch die laufenden Kosten für eine selbstgenutzte Immobilie. Der Antrag einer Frau auf Übernahme ihrer Zinszahlungen für ihr Haus wurde jetzt jedoch abgelehnt und die Entscheidung des […]
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, December 26, 2019 at 08:00AM