Bei Beantragung von Arbeitslosengeld II ist die Prüfung der Hilfebedürftigkeit anhand des Vermögens und des Einkommens elementar. Mit Hilfe von Kontoauszügen lassen sich eingehende Zahlungen simpel nach verfolgen. Doch enthalten die Auszüge ebenso sensible Daten und durch die Angaben darauf lässt sich ein umfangreiches Bild des Kontobesitzers abzeichnen. Darf das Jobcenter Kontoauszüge verlangen? Ja. Die Rechtsgrundlage ergibt sich unter anderem […]
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, March 27, 2019 at 03:16PM