Sonntag, 17. März 2019

Via: Harald Thomé Newsletter 11/2019 vom 17.03.2019

Und hier wieder mal mein aktueller Newsletter:

Thomé Newsletter 11/2019 vom 17.03.2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir.
Dieser zu folgenden Themen:

1. RAV Forderung: Mietendeckel ist nötig und möglich

Der Republikanische Anwaltsverein hatte zu einem Fachgespräch »Mietendeckel, geht das?« eingeladen. In der dreistündigen Debatte wurden die Möglichkeiten einer landesrechtlichen Regelung zur Miethöhe kontrovers diskutiert und Modelle einer Umsetzung vorgestellt. In der Debatte wurde intensiv über eine Mietbegrenzungen diskutiert und festgehalten, dass diese über landesrechtliche Regelungen möglich ist. Das soziale Mietrecht des BGB und ein öffentlich-rechtlicher Mietendeckel sind also zwei unterschiedliche Regelungsmaterien, die sich zwar überschneiden können, sich aber in Zweckrichtung und Wirkweise unterscheiden. Eine öffentliche Mietpreisbindung dient, anders als das soziale Mietrecht, allein der Bewahrung bezahlbaren Wohnraums und lässt Mietverträge in ihrem Bestand unberührt.

Diese Fragen sind Teil der juristischen Diskussionen, wie die nicht mehr bezahlbaren Mieten mit Gesetzgebungsmitteln gedeckelt werden können.

Mehr dazu unter: https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/mietendeckel-ist-noetig-und-moeglich/cfdc9ec115bd1eca81b51941c109cdf8/

Die zentrale Auseinandersetzung läuft aber auf der Straße, erst wenn öffentlicher Druck entsteht, sehen sich Politiker genötigt zu handeln! Zu handeln hat dann die Landespolitik.

2. NRW: Verzicht auf Erstattung bei Verpflichtungserklärungen auch in kommunalen Jobcentern / Erlass des MAGS

Die BA hatte Anfang März eine Weisung veröffentlicht, nach der in den meisten Fällen von Verpflichtungserklärungen , die vor August 2016 abgegeben worden sind, auf die Erstattung erbrachter Leistungen nach dem SGB II verzichtet werden soll: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Weisung-201903003_ba039560.pdf
Jetzt hat auch das MAIS mit einem Erlass für die Optionskommunen in NRW nachgezogen, den gibt es hier: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/20190307_MAGS_Verpflichtungserklaerungen.pdf

3. Bundestagsdebatte über unseriöses und überteuertes Inkasso

Im Bundestag wurde am 14. März ein Gesetzentwurf zum Thema „Schutz von Verbrauchern vor unverhältnismäßigen Inkassoforderungen“ nach erster Lesung zusammen mit einem Antrag mit dem Titel „Unseriöses und überteuertes Inkasso eindämmen“, beraten und dann in den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Hier tut sich was und das ist gut so, daher möchte ich auf den Vorgang hinweisen: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw11-de-inkassoforderungen-595202

4. BA: Jede dritte offene Stelle in der Leiharbeit

Obwohl weniger als 3 % aller Beschäftigten in der Leiharbeit tätig sind, entfielen im Jahr 2018 rund 32 % der bei der BA und somit bei den Jobcentern gemeldeten offenen Stellen auf die Leiharbeitsbranche. Die regionalen Unterschiede sind dabei erheblich. In manchen Gegenden sind sogar 50 % aller Stellenangebote ein Leiharbeitsverhältnis.
http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/newsletter/bundesagentur-fuer-arbeit-jede-dritte-offene-stelle-in-der-leiharbeit-3
Damit wird das vom Ex-Kanzler Schröder formulierte Ziel des Aufbau eines Niedriglohnsektors mit der Agenda 2010 punktgenau zum Ausdruck gebracht:
prekäre Beschäftigung, Zeitarbeit, Hungerlöhne, Elend und die stetige Bedrohung mit Sanktionen.

5. NRW ALZ Treffen: Fachveranstaltung zur Zukunft der Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen

Die schwarz-gelbe Landesregierung NRW möchte die Finanzierung von Erwerbslosenberatung streichen. Dagegen regt sich Protest. Die LAG der Freien Wohlfahrtspflege NRW setzt sich für den Erhalt der landesgeförderten Infrastruktur von Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren ein.
Dazu veranstaltet sie am Montag, den 17. Juni 2019 in der Jugendherberge Köln-Deutz einen großen Fachtag für alle landesgeförderten Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren in Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege und der Kirchen.
Daraus könnte sich eine Kampagne zu deren Erhaltung entwickeln.
Zum Fachtag am 17. Juni sind alle beruflich und ehrenamtlich Engagierten in Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen eingeladen. Wir bitten Sie herzlich, den Termin jetzt schon fest in Ihren Kalendern zu reservieren!

Über Details werde ich informieren. Gegen die Streichung der Förderung für eine behördenunabhängige Sozialberatung!

6. Voreingenommenheit bei Umweltfragen vom CDU-Petitionsausschussvorsitzenden – Aufforderung eine Petition zu Tempolimit jetzt erst recht zeichnen!

Die Evangelische Kirche Mitteldeutschland hat eine Eingabe beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags eingereicht, mit der ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen von 130 km/h gefordert wird. Dafür wurde sie vom CDU Ausschussvorsitzenden heftig öffentlich angegriffen. So zB: „Kirche sollte keine Tagespolitik machen, sondern sich um eigene Themen sowie grundsätzliche gesellschaftliche Fragen kümmern.“
Die Linke dazu: „Es geht nicht, dass der Vorsitzende eine Petition, die ihm inhaltlich nicht passt, in dieser Form öffentlich zurückweist und die Petenten belehrt. Das schadet dem Ansehen des Petitionsausschusses in der Öffentlichkeit und ist unangemessen für das Amt des Vorsitzenden. Auch wenn ihm der Inhalt einer Petition nicht gefällt, muss er solche Aussagen unterlassen.“

Ich denke hier sind die „parents for future“, also wir, gefragt und sich jetzt erst recht an der Petition zu beteiligen. Nach solch vollkommen unpassenden Angriffen umso mehr.
Hier ein Bericht der Linken mit Link zur Petition: https://www.linksfraktion.de/themen/nachrichten/detail/vorsitzender-des-petitionsausschusses-cducsu-kritisiert-oeffentlich-petenten/

Hier geht es zur Petition direkt: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_01/_09/Petition_89913.mitzeichnen.html

7. Fortbildung zum Versammlungs- und Polizeirecht für Versammlungsleiter*innen am 04./05. Mai 2019 in Wuppertal

Der Verein Tacheles bietet eine zweitägige Fortbildung zum Versammlungs- und Polizeirecht an.
Diese Fortbildung richtet sich an Veranstalterinnen, “Anmelderinnen” von Versammlungen und Versammlungsleiterinnen die in der sozialen-, umwelt-, antirepressions- oder antifaschistischen Bewegung aktiv sind und für das Versammlungsrecht auf der Straße eintreten und eintreten wollen.
In der Fortbildung werden die Grundlagen des Versammlungsrechts, aus der Perspektive von “Anmelder
innen” und Versammlungsleiter*innen dargestellt und von da aus, unmittelbar angeknüpft, am jeweiligen Thema die praktischen Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt und besprochen.
Zudem werden typische Strategien und Arbeitsweisen von Versammlungsbehörden bzw. Polizeieinsatzleitungen dargestellt und die jeweiligen Interventionsmöglichkeiten, vor Ort, bis zum gerichtlichen Eilrechtsschutzes unmittelbar vor Versammlungen als auch die nachträgliche gerichtliche Feststellung rechtswidriger Verfahrensweisen durch die Polizei aufgezeigt.
Referenten: RA Rasmus Kahlen, Göttingen u. RA Christian Woldmann, Hamburg Kosten: 50 € zzgl. Verpflegung
Weitere Details und Anmeldungsbögen gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/fortbildungen-von-tacheles/

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen an:

  • 08./09. April in Augsburg
  • 15./16. April in Hamburg
  • 17./18. April in Erfurt
  • 29./30. April in Stuttgart
  • 06./07. Mai in Wuppertal
  • 13./14. Mai in Berlin
  • 27./28. Mai in Frankfurt
  • 15./16. Juli in München
  • 28./29. Aug. in Dresden

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

Bestellungen, das wird ne Zeit dauern bis die alle bearbeitet werden können!

9. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.
Sie findet statt

  • 20./21. März in Hamburg (Anmeldung noch möglich)
  • 17./18. Juni in Wuppertal
    Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

10. SGB II – Intensivseminare über 5 Tage in 2019

Ich biete im nächsten Jahr an zwei Orten ein SGB II – Intensivseminar über je 5 Tage an, dieses gibt es am
– 20. – 24. Mai in Wuppertal
– 23. – 27. Sept. in Berlin.
Bei dem Wuppertal Seminar kann mit dem Bildungscheck NRW bezahlt werden (dh. halber Beitrag)
Ausschreibung (für Wuppertal) und Anmeldung hier: http://www.harald-thome.de
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit – KONKRET – Aus der und für die Praxis

SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte konkret erforderlich sind.

Aus dem Inhalt:+ der formlose Antrag zur Wahrung von Rechten + Zuständigkeitsfragen + die Durchsetzung des Anspruchs: Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung + einstweilige Rechtsschutz, die Klage mit und ohne anwaltliche Vertretung + das Widerspruchsverfahren + der Überprüfungsantrag + die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand + die wiederholte Antragstellung + der sozialrechtliche Herstellungsanspruch und Amtshaftung + Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe und vieles mehr.
Diese Fortbildung biete ich
– 11. Juni in Wuppertal
an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

Ausschreibung uns Anmeldung hier: http://www.harald-thome.de

12. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
– 19. Juni in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

13. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger

Diese Fortbildung biete ich
– 29. Mai in Wuppertal
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

14. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

Diese Fortbildung biete ich

    1. April in Wuppertal
      wieder an.
      Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Nächste Fortbildungen:

16. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII

Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Nächste Fortbildungen:

So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé



Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Norbertschulze, March 17, 2019 at 10:52PM

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