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ein "krankgeschriebener berliner SGB-II-Leistungsberechtigter, dessen Weiterbewilligungsantrag (WBA) bisher nicht bewilligt wurde, weil er ein Formblatt von 2012 verwendet hat"ist seit dem 1. März 2019 ohne Leistung. Heute ist der 9. Tag.
Der Betroffene hat - wie schon in den letzten Jahren - einen Antrag mit allen notwendigen Angaben zu seiner Lebenssituation fristgerecht gestellt - doch das verantwortliche Jobcenter scheint es nicht für nötig zu erachten, ihm seine Leistungen zu bewilligen - dazu schiebt es die "Mitwirkung" des Betroffenen vor - er habe ein aktuelles Formblatt zu verwenden.
Dabei wissen wir ja schon - in der Praxis von mir, der Blogbetreiberin, schon erfolgreich getestet (!) - dass auch SOLCHE völlig formlosen Anträge ausreichen, als Willensbekundung und Bedürftigkeitszeugnis herzuhalten:
http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/p/ich-bin-wieder-da-frigga-und-das-jc.html
Anmerkung: wenn ich 2018 einen ERSTANTRAG stellen konnte, der handschriftlich und völlig formfrei erstellt worden war - wieso versucht man dann einen anderen dem Grunde seiner Bedürftigkeit nach Leistungsberechtigten - abzuwimmeln? Einen Mann, der über Jahre im Leistungsbezug steht und dessen Anträge - auch unter Verwendung teilweise älterer Formblätter - bislang immer bewilligt worden waren?
Mit Genehmigung des Betroffenen wird hier auf der Seite ggf. bei Zeiten mehr über seinen Fall erscheinen. Soweit ich weiß, ist er dabei, sich rechtlich zu wehren. Aber die Zeit rennt.
Hier geht es nicht nur um den Wohnungserhalt, sondern auch um den zuverlässigen Krankenversicherungsschutz, ohne den man ja nichtmal eine Krankschreibung oder Gesundschreibung für das Jobcenter bekommt.
Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @FriGGa 1|2|3|.., March 09, 2019 at 12:39PM
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