Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat am 30. Januar 2019 (Az. B 14 AS 41/18 R) entschieden, dass Jobcenter zwar selbst einen „Vergleichsraum“ bestimmen dürfen, um die angemessenen Unterkunftskosten für Hartz IV Empfänger schlüssig zu berechnen. Doch ist es der Behörde untersagt, unterschiedliche Grenzen für angemessene Unterkunftskosten innerhalb eines Vergleichsraumes festzulegen. Den betroffenen Jobcentern wird jetzt die Anpassung der Vergleichsräume […]
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, March 06, 2019 at 12:20PM