Fritz Müller99 verweigert sich nicht des mündlichen Kontakts wie von L____ behauptet – er besteht einzig auf ein schriftliches Gesprächsprotokoll, welches Fritz Müller im Bedarfsfall selber schreiben würde, im Anschluss an ein Gespräch von beiden Parteien zu unterzeichnet wäre zwecks Beweisbarkeit gegenüber der Gerichtsbarkeit. Der Sozialdienst verweigert sich jedoch in unbegründeter Weise seit je her Dokument gegenzuzeichnen, verweigert u.a. auch das Ausstellen wollen von Empfangsbestätigungen usf., welches den administrativen Aufwand von vornherein um ein Vielfaches vereinfachen würde – schiebt dann das „unkooperative Verhalten“, wie es von Seite der Behörde meist in den Protokollen genannt wird, der Klientel zu. Die Klientel hat gegenüber von Gerichten dann das Gegenteil dessen zu beweisen, was für die Meisten unter ihnen unmöglich sein wird. Wenn das Sozialamt gegenüber anderen Instanzen und Behörden wiederholt Unwahrheiten streut, dafür leider nie belangt werden kann, braucht eigentlich nicht erstaunt zu sein, wenn sozialhilfebeziehende Menschen Massnahmen ergreifen, die einzig zu ihrem eigenen Schutze dienen. Wie dass Fritz Müller die Wegstrecke zurücklegen hat, um in den Genuss der Nothilfe zu gelangen, dazu äussert sich L____ auch in diesem Schreiben nicht. Es wird gemutmasst, dass bei der Behörde das notwendige Know-how fehlt, um sich innerhalb eines Blogs Inhalte in chronologischer Reihenfolge anzusehen. Wie anders lässt sich erklären, dass Herr L____ auf den Punkt der Wegstrecke nicht eingeht?
Permalink b25025
Absender (l____ @jgk.be.ch)
Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
Poststrasse 25
3071 Ostermundigen
Empfänger (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern
Bern, 7. November 2014
Sehr geehrter Herr Fritz Müller99
Mit E-Mail vom 5. November 2014 erkundigen Sie sich bei uns, wie Sie zu Nothilfeleistungen gelangen können. Unsere Antwort lautet wie folgt:
Wir empfehlen Ihnen, telefonisch beim Sozialdienst der Stadt Bern einen Besprechungstermin zu vereinbaren. Wie Ihnen bekannt ist, hat sich der zuständige Sozialarbeiter an der Instruktionsverhandlung vom 10. Januar 2014 bereit erklärt, bei einem erneuten Sozialhilfegesuch Ihrerseits einen Neuanfang zu versuchen. Eine neue Unterstützung setzt natürlich voraus, dass Sie mit dem Sozialdienst kooperieren, mündlichen Kontakt nicht verweigern, den Aufforderungen des Sozialdienstes Folge leisten und ernsthafte Anstrengungen unternehmen, mittelfristig Ihren Lebensunterhalt selber zu finanzieren. Ihr Ziel muss sein, in Zukunft selber ein existenzsicherndes Einkommen zu erzielen. Sie wissen selber, dass Ihre bisherige Haltung, alle Integrations- und Zusammenarbeitsversuche des Sozialdienstes zu torpedieren, eine konstruktive Zusammenarbeit verunmöglicht und zur Einstellung der Sozialhilfeleistungen geführt hat. Wir legen Ihnen ans Herz, sich nicht mehr auf Ungerechtigkeiten zu konzentrieren, die Sie nach Ihrer Meinung erfahren haben, sondern im persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter konstruktiv, mit dem Blick nach vorne eine zukunftsbringende Lösung zu suchen. Letztlich gilt für Sie dasselbe wie für jede andere Person auch: Wenn Sie sich dafür entscheiden, in den Genuss von Sozialhilfeleistungen zu gelangen, haben Sie sich an die dafür vorgesehenen Regeln (Mitwirkungspflicht) zu halten.
Wir sind uns bewusst, dass Sie sich in einer schwierigen Situation befinden. Wir hoffen deshalb für Sie, dass Sie unseren oben genannten Empfehlungen folgen werden und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.
Freundliche Grüsse
L____