Montag, 17. November 2014

Zur Umsetzung von Art. 12 BV

Interessant bei diesem Fall zu beobachten, Fritz Müller99 erhält am 3. November 2014 endlich eine überteuerte Fahrkarte zugestellt – würde er diese in Anspruch nehmen, ihm kein Geld mehr für Essen übrig bleiben würde, bzw. ihm blieben noch 40-ig Rappen übrig. Einmal mehr mit keinem Wort erwähnt wird, weshalb es offenbar nicht als notwendig erachtet worden ist, der Klientel eine Fahrkarte zur Verfügung zu stellen, damit dieser an der wichtigen Instruktionsverhandlung vom 10. Januar 2014 hätte teilnehmen können. Auch diese Fahrkarte hat die Klientel vorgängig beim Sozialamt Bern beantragt, er hat jedoch keine erhalten. Aktuelles Fazit: wird die Zugangshürde hoch genug gesetzt ist es einfach, Menschen in Not von der Nothilfe (und der Sozialhilfe) auszuschliessen – ein Nothilfekonzept, welches ausschliesslich für Asylsychende konzipiert worden ist, dieses Konzept soll durch eine Hintertüre nun auch für SchweizerInnen (nicht) zur Anwendung gebracht werden #tapschweiz http://twitter.com/tapschweiz
Permalink b25027

Absender (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern


Empfänger (g____@bern.ch via pikettsarpikettsar@bern.ch, Cc: l___@jgk.be.ch)
Soziale Dienste Bern
Schwarztorstrasse 71
3007 Bern

Bern, 17. November 2014



Sehr geehrter Herr G____

1)
Besten Dank für Ihr Schreiben vom 3. November 2014. Gerne bestätige ich hiermit den Erhalt der einen ÖV Mehrfahrtenkarte, gültig für 1-2 Zonen im Preis von sFr. 22.80. Ich selber bin erstaunt, wie einfach eine Bestätigung sein kann. Dies betone ich im Besonderen, weil ich heute nach dem siebten Versuch weiterhin auf eine Empfangsbestätigung warte (Stichwort: Wohnungskündigung/Zwangsräumung).

2)
Zu Ihrer Fahrkarte – mit diesem Ticket hätte ich die Fahrt bezahlen können und den Antrag für Nothilfe bei Ihnen vor Ort machen können.

3)
Jedoch mit Zitat; „..beachten Sie, dass die Kosten für die Mehrfahrtenkarte als Vorschuss zu betrachten ist..“, muss ich mir selber demnach als Nothilfe Antragssteller ein realistisches Budget machen welches Ihre „Sachleistung“ mit einbezieht. Hätten Sie diese Aussage nicht gemacht, wäre ich in den nächsten Bus gestiegen, und hätte mich bei Ihnen wie verlangt melden können.

4)
Gut, es soll nicht sein. Das Budget sieht aktuell nach Abzug der Kosten für die Wegstrecke so aus, dass mir bei einem Nothilfebetrag von sFr. 8.-/Tag gesamthaft 5% des Gesamtgeldvolumens für’s Leben übrig bleiben – somit vollkommen unrealistisch ist und ich mir dieses Ticket niemals leisten kann. Hätten Sie mir kein überteuertes Ticket zugestellt und mir ein normales Kurzstreckenticket zukommen lassen, blieben mir pro Tag nach Abzug der Wegkosten gesamthaft 52.5% an Geld übrig – Geld, das für Essen und andere Ausgaben Verwendung findet (siehe Detailauflistung). Obwohl die 52.5% in einem Frankenbetrag ausgedrückt nur sFr. 4.20 pro Tag darstellen – mit dieser Geldsumme, die ein Nothilfeempfänger zur Verfügung hat, damit werden Menschen nicht sehr weit kommen und Integrationsbemühungen werden bestimmt auf der Strecke bleiben – aber dies wird woanders ausreichend und umfangreich diskutiert.

5)
Zur Detailauflistung
Nothilfe
sFr. 8.00 pro Tag

Mehrfahrtenkarten
sFr. 22.80
sFr. 11.50 (Kurzstrecke!)

Kosten/Fahrt (bei Mehrfahrtenkarte)
sFr. 3.80
sFr. 1.90

Einzelticket
sFr. 4.20
sFr. 2.30

Wegstrecke zu Fuss
15 Min. https://goo.gl/maps/MD8Hl

Nothilfe nach Abzug der Wegstrecke
100% = sFr. 8.00 - 2x sFr. 3.80 = sFr. 0.40 = 5% des Gesamtvolumens übrig für's Leben
100% = sFr. 8.00 - 2x sFr. 1.90 = sFr. 4.20 = 52.5% des Gesamtvolumens übrig für's Leben

6)
Das heisst konkret, zurück auf den Ausgangspunkt (b25013). Gerne erwarte ich eine Geldleistung Ihrerseits, denn gemäss aktuellen Gerichtsentscheiden sind Geldleistungen sog. Sachleistung vorzuziehen und ein Ticket gilt als Sachleistung – gleiches gilt in Bezug auf Essensmarken.

7)
Das überteuerte Ticket werde ich sobald es mir möglich sein wird zurückgeben damit Sie es anderweitig verwenden können und ich bedanke mich recht herzlich im voraus für die Zustellung eines Kurzstrecken Tickets gem. Detailauflistung (Ziff. 5).

Link zum Nachlesen: http://tapschweiz.blogspot.ch/2014/11/b25027.html

Ich bitte um Kenntnisnahme und verbleibe mit freundlichen Grüssen


Fritz Müller99

1 Exemplar

b25027 Dieses Schreiben