Seit mehr als zwei Jahren dokterte die „Bund-Länder-Arbeitsgruppe“ an den „Rechtsvereinfachungen SGB II“ herum. Neben der Teilnahme von Vertretern der Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Deutsche Städtetag und Deutscher Verein, konnten auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter Vorschläge einreichen. Von den ursprünglich 120 Vorschlägen ist nun ein Teil übrig geblieben, der sich im Referentenentwurf vom Oktober 2015 niederschlägt. Neben den Änderungen im Sozialgesetzbuch II enthält er ebenfalls Änderungen nach dem Sozialgesetzbuch III. Im Gesamtpaket lag der Fokus auf die Vereinfachung innerhalb der Handhabung des SGB II für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter. Der Bund spart rund 125 Millionen Euro jährlich ein. Die Bundesagentur für Arbeit hat durch die Regelungen insgesamt Mehrausgaben von rund 210 Millionen Euro jährlich. Kommunen sollen nicht belastet werden.
Dazu Bürgerschaftsabgeordnete Inge Hannemann:
„Nachdem nun die Bund-Länder-Arbeitsgruppe und die Koalition im Geheimen die Änderungen im SGB II diskutiert und beschlossen haben, ist die Katze aus dem Sack. Wie erwartet und im Internet veröffentlicht, seit dem Bekanntwerden der Arbeitsgruppe, stellen die sogenannten Rechtsvereinfachungen keine dar. Vielmehr handelt es sich für die Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten um weitere Verschärfungen und Entrechtungen nach dem SGB II und somit einem weiterem Abbau unseres Sozialstaates.“
So sind Einschnitte bei der Übernahme von Wohnungsmieten zu erwarten, da in Zukunft eine Grenze der Gesamtmiete durch die Jobcenter festgelegt werden kann. Mögliche höhere Betriebskosten durch veraltete Bauweisen werden damit ignoriert und sind vom Leistungsberechtigten selbst zu tragen. Das führt zu zwangsläufig einer Minderung des Regelsatzes und somit zu einer weiteren Kürzung des Existenzminimums. Getrennt lebende Elternteile müssen in Zukunft nachweisen, dass sich ihr Kind bei beiden Elternteilen gleichmäßig aufhält. Dieses ist kaum möglich, da sich das Kind zumeist durch einen Kindergarten – oder Schulbesuch zwangsläufig mehrheitlich bei einem Elternteil aufhält. Somit wird einem Elternteil der Anspruch für das Kind gestrichen und die Aufwendungen sind aus dem Regelsatz einer Person zu bestreiten.
Die ursprünglich angedachten Entschärfungen bei den Sanktionen sind komplett herausgenommen wurden. Die Linke fordert eine Abschaffung der derzeitigen Sanktionspraxis, die Grünen ein Sanktionsmoratorium bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgericht Karlsruhe zur Verfassungsmäßigkeit dieser, die SPD plädierte für eine Entschärfung der unter 25-jährigen und die CDU / CSU, unter Seehofer, wollten keine Änderungen.
„Dass die Sanktionen nicht entschärft werden, zeigt auf, dass gerade die Große Koalition am Bestrafungssystem festhält und auch in Kauf nehmen, dass Betroffene über Monate hinweg keine Existenzgrundlage haben. Die scharfe Kritik und Forderung zur Abschaffung der Geldkürzungen durch Sozialverbände, Politik und Wissenschaftlern werden außer Acht gelassen. Benannte Gruppen sollten sich nun erneut zu den Änderungen deutlich positionieren und die Betroffenen in Hartz IV sollten in Massen eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen, sofern sie sich in ihren Grundrechten bzw. grundrechtsgleichen Rechten verletzt sehen“.
„Diese Gesetzesänderungen sind ein Armutszeugnis unserer Regierung“, so Hannemann abschließend [...]
Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @Norbertschulze, October 27, 2015 at 12:07PM
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