Die Bundesregierung arbeitet daran, dass die Flüchtlinge, die eine Bleibeperspektive in Deutschland haben, möglichst rasch in den deutschen Arbeitsmarkt, und damit in die Gesellschaft, integriert werden.
Neues Asylgesetz
Das neue Asylgesetz soll helfen, den Zustrom der vielen tausend Flüchtlinge, die Monat für Monat nach Deutschland kommen, rasch zu bewältigen. Das Gesetz soll am 1. November 2015 in Kraft treten. Es bringt die folgend dargestellten Neuerungen. Finanzen: Länder und Gemeinden erhalten mehr Geld vom Bund zur Versorgung der Flüchtlinge. Kern ist eine neu eingeführte pauschale Geldleistung in Höhe von 670 Euro, die der Bund pro Monat und pro Flüchtling den Ländern zur Verfügung stellt.
Für das Jahr 2016 bekommen die Länder dafür eine Abschlagszahlung in Höhe von 2,68 Milliarden Euro. Dazu kommen weitere Gelder, so für minderjährige Flüchtlinge, die ohne Eltern nach Deutschland geflohen sind. Weiter werden zusätzlich 500 Millionen Euro für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt. Die Zusatzausgaben, die in einem Nachtragshaushalt verabschiedet werden, betragen mehr als sechs Milliarden Euro.
Kürzere Asylverfahren
Die Asylverfahren sollen auf durchschnittlich drei Monate verkürzt werden. Albanien, Kosovo und Montenegro werden neu als sichere Herkunftsländer eingestuft. Bosnien-Herzogowina, Mazedonien und Serbien wurden bereits vor längerer Zeit als solche eingestuft. Auch das soll die Verfahren erleichtern. Asylbewerber aus solchen Ländern sollen bis zum Ende ihres Verfahrens in den Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben. Andere Asylbewerber sollen bis zu sechs Monate – doppelt so lange wie bisher – in den Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben.
Anreize reduzieren
Statt Bargeld können Asylbewerber nun Sachleistungen bekommen, solange sie in Erstaufnahmeeinrichtungen leben. Geld soll zudem höchstens einen Monat im Voraus ausgezahlt werden.
Für abgelehnte Asylbewerber können Leistungen bis zur Ausreise drastisch beschränkt werden. Sie erhalten nur noch Leistungen für Lebensmittel, Unterkunft und Körperpflege.
Für Flüchtlinge aus sogenannten sicheren Herkunftsländern gilt ein Beschäftigungsverbot.
Gesundheitskarte
Die Gesundheitskarte soll Arztbesuche und deren Abrechnung erleichtern. Die endgültige Entscheidung darüber, ob sie ausgegeben wird, behalten die Länder. Die Leistungen sollen auf Akutbehandlungen beschränkt bleiben. Der Impfschutz für Asylbewerber wird verbessert.
Bürokratie
Der Bund schafft den gesetzlichen Rahmen dafür, dass die Länder bei der Unterbringung von Asylbewerbern vorübergehend von Bau- und Energiesparvorschriften abweichen können. Vorschriften über die ärztliche Versorgung werden gelockert: So sollen ausnahmsweise ausgebildete Ärzte unter den Flüchtlingen auch ohne deutsche Approbation andere Flüchtlinge behandeln dürfen.
Integration
Asylbewerber mit guten Bleibechancen sollen schnell Integrations- und eventuell auch berufsbezogene Sprachkurse besuchen dürfen. Das Leiharbeitsverbot wird gelockert. Asylbewerber dürfen nach drei Monaten eine Erwerbstätigkeit aufnehmen.
Legale Migration
Bürger aus den sechs sicheren Herkunftsländern des Westbalkans soll es erleichtert werden, zum Arbeiten nach Deutschland zu kommen. Dazu müssen sie allerdings eine Arbeitsstelle vorweisen können.
Hintergrund: Astieg der Flüchtlingszahlen
Die Zahl der Asylbewerber aus den Balkan-Staaten in Deutschland ist erheblich zurückgegangen. In den ersten vier Wochen des Septembers 2015 wurden ca. 138.000 Flüchtlinge im bundesweiten Erfassungssystem EASY (Erstverteilung von Asylbegehrenden) aufgenommen. Nur etwa 9700, also etwa 7 Prozent, davon kamen aus den Balkan-Ländern. Etwas mehr als die Hälfte der im September erfassten Flüchtlinge kamen aus Syrien. Hinzu kamen jeweils 15.000 Menschen aus dem Irak und aus Afghanistan.
Der Bundesinnenminister hält die Verschärfungen im Asylrecht angesichts des großen Flüchtlingsandrangs für unausweichlich. Die Politik müsse in dieser Situation auch harte Entscheidungen treffen, erklärte er angesichts der ersten Beratung des Asyl-Gesetzespakets im Bundestag. Im September seien so viele Flüchtlinge nach Deutschland gekommen wie seit Jahrzehnten nicht mehr in einem einzigen Monat. Vor alle ist beschlossen worden, die Balkanländer Albanien, Kosovo und Montenegro als sichere Herkunftsstaaten einzustufen, um Asylbewerber von dort schneller abweisen zu können. Flüchtlinge sollen künftig auch deutlich länger in Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben müssen und dort möglichst nur Sachleistungen erhalten. Für Flüchtlinge aus Krisengebieten sind hingegen Verbesserungen geplant.
Quelle: via @Sozialhilfe24.de, October 03, 2015 at 01:13PM
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