Freitag, 9. Oktober 2015

Sozialgericht: Hartz IV Empfänger müssen keine Hausaufgaben anfertigen

Regelmäßig liest man, wie Empfänger von Hartz IV Leistungen von Jobcentern schikaniert und teilweise wie Kinder behandelt werden. So auch in diesem Fall, bei dem ein Hartz IV Empfänger vom Jobcenter Eichstätt dazu verdonnert wurde, schriftliche „Hausaufgaben“ anzufertigen, die das Jobcenter als „Grundlage für eine integrationsorientierte Persönlichkeitsentwicklung“ begründete. Da der Leistungsempfänger zurecht darin keinen Sinn sah, wurde er sanktioniert.

Grundsätzlich ist die Dokumentation der Eigenbemühungen ratsam, da sie dem Leistungsempfänger einen besseren Überblick verschafft und gegenüber dem Jobcenter als Nachweis dient. Im vorliegendem Streitfall ging das Jobcenter jedoch weiter. Neben eines Protokolls über die Jobbemühungen, die beispielsweise auch den Zeitaufwand, die verwendeten Quellen und Netzwerke umfasst, sollte der Hartz IV Empfänger zusätzlich „Hausaufgaben“ erledigen. Diese Hausaufgaben umfassten eine schriftliche Ausarbeitung eines Themas, welches dem Langzeitarbeitslosen beim persönlichen Gespräch im Jobcenter mit nach Hause gegeben wurde. Sollte der Leistungsempfänger einzelne Teile der Hausaufgabe nicht verstehen, hätte er hier nach dem Willlen des Jobcenters ausführliche Fragen zu diesen formulieren sollen.

Hausaufgaben ergeben keinen Sinn
Beim nächsten Termin im Jobcenter übergab der Hartz IV Empfänger seine Liste mit den Eigenbemühungen. Die „Hausaufgabe“, einen Fragebogen zum Thema Thema „Beruf – Berufliche Standortbestimmung und Berufliche Perspektivplanung“, legte er dem Sachbearbeiter nicht vor. Einerseits verstand er die Aufgabe nicht und andererseits sah er keinen Sinn darin, ausführliche Fragen zum Thema schriftlich auszuarbeiten. Sollte das Jobcenter Fragen haben, so könne diese direkt stellen, so der Leistungsempfänger.

Jeder Schüler kennt es, wenn man seine Hausaufgaben nicht gemacht hat und beim Lehrer aufgeflogen ist, gab es zumindest einen Vermerk. Und da sich mittlerweile viele Jobcenter Mitarbeiter wie „Richter & Henker“  aufführen, blieb die unerledigte „Hausaufgabe“ für den Hartz IV Bezieher nicht ohne Konsequenzen. Das Jobcenter kürzte dem Mann die Leistungen und verhängte eine Hartz IV Sanktion in Höhe von jeweils 119,70 Euro über drei Monate.

Gegen den Sanktionsbescheid ging der Leistungsempfänger vor und erwirkte vor dem Sozialgericht München per Antrag die aufschiebende Wirkung. Das Gericht erachtete den Sanktionsbescheid als rechtswidrig, da er den Mann in seinen Rechten verletze. Einer Verpflichtung zur Anfertigung und Vorlage von Hausaufgaben mangle es an einem Bestimmtheitserfordernis. Zudem sei die Verpflichtung zur Formulierung und Ausarbeitung schriftlicher Fragen zu unbestimmt und unverhältnismäßig, so das Gericht.

Das Sozialgericht zweifelt auch den Sinn der Hausaufgaben an, da nicht erkennbar sei, welchen Art und Umfang diese haben sollen. Zudem ist nicht erkennbar und nachvollziehbar, wie solche Aufgaben die Chancen des Hartz IV Beziehers verbessern und  zu einer „zielführenden Erfolgsstrategie der Bewerbungsbemühungen“ führen sollen [...]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, October 09, 2015 at 01:18PM

Feed abonnieren – Autoren Michael, Hoelderlin, Anita, Ralph ...