Im Juni diesen Jahres entschied das Bundesgericht, Personen mit sogenannt «unklaren Beschwerdebildern» wie Schmerzstörungen, Schleudertraumata und Weichteilrheuma seien in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt. Zuvor gab es IV-Renten nur in Ausnahmefällen. Die meisten Betroffenen landeten in der Sozialhilfe.
Die Lausanner Richter entschieden in ihrem wegweisenden Urteil, dass die Arbeitsfähigkeit der Betroffenen künftig durch ein «strukturiertes Beweisverfahren» vertieft abgeklärt werden solle. Das bedeutet nicht, dass künftig jeder Betroffene eine IV-Rente erhält, aber, dass er Anspruch hat auf eine Überprüfung.
Praxisänderung «längst fällig»
Die Stadt Winterthur begrüsst dieses Urteil. Diese Praxisänderung sei längst fällig, teilte sie am Freitag mit. Sie will nun die Dossiers von rund 150 möglichen Betroffenen unter die Lupe nehmen und deren Anspruch auf eine IV-Rente abklären.
Mitarbeitende der Sozialen Dienste werden den potenziellen IV-Bezügern zudem helfen, ihre Ansprüche bei der IV durchzusetzen. Aufgrund der noch fehlenden Erfahrung mit der neuen Rechtsprechung ist noch unklar, wie viele Fälle der IV übergeben werden können. Die Stadt rechnet ausserdem mit teilweise langen Verfahrensdauern.
Winterthurer will bei Sozialausgaben sparen
Für die Stadt dürfte sich dieser Einsatz dennoch lohnen, denn sie verspricht sich dadurch grössere Einsparungen bei den Sozialausgaben. Die meisten Betroffenen sind langjährige Fälle, die wegen des chronischen Krankheitsbildes kaum Chancen haben, je wieder aus der Sozialhilfe herauszukommen.
Gemäss Angaben der Stadt könnten mit jedem Betroffenen, der vom Sozialhilfe- zum IV-Bezüger würde, jedes Jahr rund 20’000 Franken gespart werden. Bei 150 Personen sind das jährlich drei Millionen Franken.
Weg mit #tapschweiz, dem #ivdebakel und der #agenda2010
Quelle: via @Tagesanzeiger, October 18, 2015 at 11:33AM
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