Wer in eine finanzielle Notsituation gerät sollte schnell handeln. Mietschulden jedenfalls müssen nicht sein. Wer vorübergehend Hartz 4 Leistungen beanspruchen muss, hat Anspruch auf Übernahme seiner Mietkosten. Das gilt auch dann, wenn die Miethöhe den ortsüblichen Angemessenheitsrahmen übersteigt. Das Jobcenter zahlt für eine Übergangszeit von bis zu sechs Monaten auch eine unangemessen hohe Miete.
Miete zahlt das Jobcenter
Neben dem Hartz 4 Regelsatz hat ein Hilfebedürftiger auch Anspruch auf angemessene Unterkunftskosten. Hierzu zählen die Kaltmiete, die Nebenkosten sowie die Heizkosten. Die Kosten für den Haushaltsstrom sind im Regelsatz enthalten.
Wie schon im einleitenden Satz angedeutet, werden die Miete und die Heizkosten nur übernommen, wenn und soweit sie angemessen sind. Ob die Miete angemessen i. S. d. § 22 SGB II ist, folgt aus der Wohnungsgröße und der Miethöhe.
Doch hier liegt das Problem, da oft nicht deutlich ist, sich eine angemessene Miete errechnet. Das SGB II nennt keine konkreten Miethöhen. Einheitliche Standards auf Bundesebene existieren ebenfalls nicht. Jede Gemeinde legt die Grenzen der Angemessenheit der Miete für sich selbst fest. Viele Kommunen verfügen nicht über schlüssige Konzepte zur Angemessenheit der Miete, jedenfalls hat das Bundessozialgericht in der Vergangenheit nur die Konzepte von wenigen Städten abgesegnet.
Wie groß darf die Wohnung im Hartz 4 Bezug sein?
Eine Mietwohnung eines Hartz 4 Beziehers muss angemessen sein. Maßgebend dafür, dass das Jobcenter die Wohnkosten übernimmt, ist die Miethöhe, also die Bruttokaltmiete. Ist diese sehr gering ist, kann die Wohnung von der Quadratmeterzahl durchaus größer als angemessen sein.
Wann ist ein Umzug Pflicht?
Überschreitet die Miethöhe das örtliche Maß der Angemessenheit, so zahlt das Amt in der Regel sechs Monate lang die unangemessenen Mietkosten. In dieser Zeit fordert es den Hartz 4 Bezieher jedoch auf, die Kosten für die Miete zu senken. Er soll beispielsweise in Verhandlungen mit dem Vermieter über einen Mietnachlass eintreten oder einen Teil der Wohnung untervermieten. Der Umzug in eine preiswertere Wohnung ist ebenfalls kein Zwang. Allerdings zahlt das Jobcenter nach sechs Monaten nur noch eine Miete in angemessener Höhe.
Ausnahme: Ist dem Hartz 4 Bezieher ein Umzug nicht zumutbar, so zahlt das Amt weiter die überhöhte Miete. Solche Ausnahmefälle sind etwa ein hohes Alter oder eine Erkrankung.
Wer zahlt die Umzugskosten und die Mietkaution?
Hartz 4 Bezieher sind für ihren Umzug selbst verantwortlich, müssen ihn also selbständig organisieren. Allerdings können sie beim Jobcenter einen Antrag auf Übernahmen der Umzugskosten stellen. Ein solcher Antrag wird nur bewilligt, wenn er vor dem Umzug gestellt worden ist und das Amt das OK zu dem Umzug gegeben hat.
Eine anfallende Mietkaution wird in aller Regel als Darlehen vom Jobcenter getragen. Das bedeutet, dass der Hartz 4 Bezieher monatliche Rückzahlungsraten leisten muss. Diese werden von seinem Regelsatz einbehalten.
Besonderheiten für Hartz IV-Empfänger unter 25
Hartz 4 Empfänger dürfen grundsätzlich erst ab Erreichen des 25. Lebensjahres aus der elterlichen Wohnung auszuziehen. Allerdings gibt es Ausnahmemöglichkeiten, beispielsweise, wenn das Zusammenleben mit den Eltern unzumutbar ist. In jedem Fall muss vor dem Auszug beim Jobcenter ein Antrag gestellt werden. Nur dann, wenn dieser genehmigt wird, übernimmt das Jobcenter die Kosten für die eigene Wohnung des unter 25 Jahre alten Hartz 4 Beziehers. Ein Auszug ohne Zustimmung des Jobcenters kann zudem zu Leistungskürzungen führen.
Welche Nebenkosten übernimmt das Amt?
Jobcenter zahlen neben der Kalt-Miete auch Nebenkosten, die der Vermieter auf den Mieter umgelegt hat. Das sind in der Regel die Grundsteuer, die Müllabfuhrgebühren, Abwasser- und Wasserkosten. Strom hingegen müssen Hartz IV-Empfänger aus ihrem Regelsatz begleichen. Die Kosten für die Bereitung von Warmwasser trägt das Amt dann zusätzlich, wenn diese nicht bereits in den Heizkosten enthalten sind. Auch hier gilt, Nebenkosten und Heizkosten müssen sich in angemessenem Rahmen halten.
Was gilt für Nebenkostennachzahlungen?
Ergibt sich am Ende der Abrechnungsperiode eine Heizungs- und Nebenkostennachzahlung, so übernimmt diese das Amt nur bis zu einer bestimmten Höhe, also im Rahmen der Angemessenheit. Heizt der Hartz 4 Bezieher also in einem unangemessenen Rahmen, muss der die Kosten hierfür selbst tragen. Alles, was über die Angemessenheit hinaus geht, muss der Leistungsempfänger selbst tragen. Gleiches gilt für die Nachzahlungen beim Strom.
Auf welches Konto zahlt das Jobcenter
Die Jobcenter zahlen die Miete im Regelfall nicht direkt an den Vermieter, sondern überweisen sie auf das Konto des Hartz IV Beziehers. Dieser leitet die Miete dann an seinen Vermieter weiter. In Ausnahmefällen und auf Antrag wird die Miete vom Amt direkt dem Vermieter ausgezahlt. Denkbar ist dies, wenn die Gefahr besteht, dass er das Geld nicht an den Vermieter überwiesen wird, etwa bei einer Suchterkrankung des Antragstellers.
Hartz 4 und Mietschulden
Mietschulden werden in Normalfall nicht vom Jobcenter übernommen, da sie keinen aktuellen Bedarf darstellen. Es gibt jedoch Ausnahmen. Eine solche liegt vor, wenn die Gefahr einer Zwangsräumung besteht, die durch Zahlung der Mietschulden abgewendet werden kann. Um zu verhindern, dass jemand obdachlos wird, zahlt das Jobcenter dann die Mietschulden – allerdings als Darlehen. Die Raten werden von den monatlichen Regelleistungen abgezogen.
Der Beitrag Hartz 4 Amt muss vorübergehend auch unangemessen hohe Miete übernehmen erschien zuerst auf Sozialhilfe24.
Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @Sozialhilfe24.de, February 07, 2017 at 09:42AM
Feed abonnieren – Autoren | Michael, Hoelderlin, Anita, Ralph ... |
---|